Der Freistaat Bayern stellt die Regenbogenforelle nach wie vor den heimischen Salmoniden gleich (also mit Schonzeit und Brittelmaß), während das Bundesland Salzburg die Regenbogenforelle und den Karpfen als reine Wirtschaftsfische betrachtet, die keines Schutzes bedürfen. Daher hat Salzburg, anders als das Bundesland Oberösterreich, die besonderen Bestimmungen für Grenzgewässer aufgehoben.
Für die Angelfischer ist das aber ohnehin reine Theorie, denn für sie gelten ausschließlich die auf der privatrechtlichen Lizenz angeführten Bestimmungen und MIndestmaße. Gesetzliche Schonbestimmungen gelten nur für nicht auf der Lizenz angeführte Fischarten.
Also bitten wir den Heiligen Bürokratius, unser Fischereivergnügen nicht über Gebühr zu beeinträchtigen.
Petri zu den schönen Fischen!
LG
Bernd
Für die Angelfischer ist das aber ohnehin reine Theorie, denn für sie gelten ausschließlich die auf der privatrechtlichen Lizenz angeführten Bestimmungen und MIndestmaße. Gesetzliche Schonbestimmungen gelten nur für nicht auf der Lizenz angeführte Fischarten.
Also bitten wir den Heiligen Bürokratius, unser Fischereivergnügen nicht über Gebühr zu beeinträchtigen.
Petri zu den schönen Fischen!
LG
Bernd