Durch ihren Fernsehauftritt in der Talkshow „Markus Lanz“ erlangte Karpfenanglerin Claudia Darga deutschlandweit Aufmerksamkeit. Jedoch wurde ihr jetzt eine Äußerung zum Verhängnis. Offen sprach sie mit dem Moderator über das Zurücksetzen eines gefangenen Koi-Karpfens. Deswegen wurde jetzt Anzeige gegen Claudia Darga erstattet.
youtube.com/watch?v=yoLOSM-Y5Io&feature=youtu.be
Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurde ihr die Aussage, dass sie den Karpfen wieder schwimmen ließ, zum Verhängnis. Eine Biologin einer großen Tierrechtsorganisation wurde im Fernsehen darauf aufmerksam und erstattete gegen Claudia Darga Anzeige wegen Tierquälerei. Als Begründung beruft sich die Organisation auf das Zurücksetzen des Fisches. Außerdem begründen sie die Anzeige damit, dass Fische Schmerzen, Atemnot und Todesangst erleiden. In der großen Tageszeitung äußerte sich die Organisation wie folgt: „Viele der traumatisierten Fische sterben infolge dieser Tortur entweder an ihren Verletzungen oder weil sie zu einer leichten Beute für andere Fische werden.“
Diese Begründung ist jedoch recht einfach gehalten. Denn in umfangreichen Studien wurde aufgezeigt, dass üblicherweise die Sterberate beim Zurücksetzen von Karpfen im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt. Faktoren wie Wassertemperatur, das Handling und die Drillzeit spielen dabei eine entscheidende Rolle. Claudia Darge hat sich noch nicht zum Vorfall geäußert.
[Blocked Image: https://www.blinker.de/wp-content/uploads/2017/10/Claudia-Darga-schuppenkarpfen-1024x683.jpg]
Claudia Darga ist leidenschaftliche Karpfenanglerin. Ihr öffentlicher Auftritt in der Talkshow „Markus Lanz“ beschert ihr nun jedoch eine Anzeige wegen Tierquälerei. Foto: C. Darga
Gesetzliche Fakten zum Zurücksetzen von Fischen
Es gibt in Deutschland geltende Tierschutzgesetze, an die sich auch Angler zu halten haben.„Wann wird ein Tier (Fisch) einer sinnvollen Verwertung zugeführt?“ Über diese Frage wurde schon tausendfach am Wasser, an Stammtischen, in Foren oder auf Internetplattformen diskutiert. Eine abschließende Antwort konnte bisher keiner geben. Selbst Gerichte scheinen sich hier nicht einig zu sein und urteilen bundesweit unterschiedlich, sodass dies nach wie vor eine Art Grauzone bleibt. Im Endeffekt heißt das für uns Angler jedoch, dass das alles wohl doch nicht so eindeutig ist, wie es das Tierschutzgesetz vorgibt. Wie nun das Urteil am Ende bei Claudia Darga ausfällt, bleibt abzuwarten.
Quelle:Blinker.de
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Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurde ihr die Aussage, dass sie den Karpfen wieder schwimmen ließ, zum Verhängnis. Eine Biologin einer großen Tierrechtsorganisation wurde im Fernsehen darauf aufmerksam und erstattete gegen Claudia Darga Anzeige wegen Tierquälerei. Als Begründung beruft sich die Organisation auf das Zurücksetzen des Fisches. Außerdem begründen sie die Anzeige damit, dass Fische Schmerzen, Atemnot und Todesangst erleiden. In der großen Tageszeitung äußerte sich die Organisation wie folgt: „Viele der traumatisierten Fische sterben infolge dieser Tortur entweder an ihren Verletzungen oder weil sie zu einer leichten Beute für andere Fische werden.“
Diese Begründung ist jedoch recht einfach gehalten. Denn in umfangreichen Studien wurde aufgezeigt, dass üblicherweise die Sterberate beim Zurücksetzen von Karpfen im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt. Faktoren wie Wassertemperatur, das Handling und die Drillzeit spielen dabei eine entscheidende Rolle. Claudia Darge hat sich noch nicht zum Vorfall geäußert.
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Claudia Darga ist leidenschaftliche Karpfenanglerin. Ihr öffentlicher Auftritt in der Talkshow „Markus Lanz“ beschert ihr nun jedoch eine Anzeige wegen Tierquälerei. Foto: C. Darga
Gesetzliche Fakten zum Zurücksetzen von Fischen
Es gibt in Deutschland geltende Tierschutzgesetze, an die sich auch Angler zu halten haben.„Wann wird ein Tier (Fisch) einer sinnvollen Verwertung zugeführt?“ Über diese Frage wurde schon tausendfach am Wasser, an Stammtischen, in Foren oder auf Internetplattformen diskutiert. Eine abschließende Antwort konnte bisher keiner geben. Selbst Gerichte scheinen sich hier nicht einig zu sein und urteilen bundesweit unterschiedlich, sodass dies nach wie vor eine Art Grauzone bleibt. Im Endeffekt heißt das für uns Angler jedoch, dass das alles wohl doch nicht so eindeutig ist, wie es das Tierschutzgesetz vorgibt. Wie nun das Urteil am Ende bei Claudia Darga ausfällt, bleibt abzuwarten.
Quelle:Blinker.de