[Niederösterreich - Amstetten - Ybbs]
Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt
Schwarzfischen ist seit jeher ein mehr oder weniger großes Problem. Je nach Größe des Revieres und dem Umfang
können Schwarzfischer enorme Schäden am Fischbestand anrichten.
Sei es durch hohen Ausfang oder die Fangmethoden.
Natürlich ist der auch finanzielle und zeitliche Aspekt nicht außer acht zu lassen. Denn Bewirtschafter und Vereine stecken
oftmals viel Zeit und Geld in den Besatz.
Aktuell berichten die NÖ-Nachrichten unter
noen.at/nachrichten/lokales/ak…ersdelikt;art2314,725902#
über die aktuelle Situation an der Ybbs im Stadtbereich von Amstetten.
Weiterführende Information zum Thema:
Auszug aus dem Niederösterreichisches Fischereigesetz 2001 / §§ 12, 36 :
Strafen bei Übertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:
•Fischen, ohne Fischereidokumente oder eine Lizenz mitzuführen
•Als gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter eine unmündige Person ohne Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person fischen zu lassen
•Verwendung verbotener Fangmittel oder -methoden
•Unbefugtes Töten, Verletzen oder sich oder einer Dritten/einem Dritten Zueignen von Wassertieren
Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.
help.gv.at/Portal.Node/hlpd/pu…nt/317/Seite.3170036.html
Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt
Schwarzfischen ist seit jeher ein mehr oder weniger großes Problem. Je nach Größe des Revieres und dem Umfang
können Schwarzfischer enorme Schäden am Fischbestand anrichten.
Sei es durch hohen Ausfang oder die Fangmethoden.
Natürlich ist der auch finanzielle und zeitliche Aspekt nicht außer acht zu lassen. Denn Bewirtschafter und Vereine stecken
oftmals viel Zeit und Geld in den Besatz.
Aktuell berichten die NÖ-Nachrichten unter
noen.at/nachrichten/lokales/ak…ersdelikt;art2314,725902#
über die aktuelle Situation an der Ybbs im Stadtbereich von Amstetten.
Weiterführende Information zum Thema:
Auszug aus dem Niederösterreichisches Fischereigesetz 2001 / §§ 12, 36 :
Strafen bei Übertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:
•Fischen, ohne Fischereidokumente oder eine Lizenz mitzuführen
•Als gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter eine unmündige Person ohne Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person fischen zu lassen
•Verwendung verbotener Fangmittel oder -methoden
•Unbefugtes Töten, Verletzen oder sich oder einer Dritten/einem Dritten Zueignen von Wassertieren
Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.
help.gv.at/Portal.Node/hlpd/pu…nt/317/Seite.3170036.html