Die Änderungen der Fischereibestimmungen ab 2015 im Überblick:
Der allgemeine Tagesaufang von 5 Fischen wurde nun auf alle Gewässer ausgeweitet. D.h. es ist nur mehr erlaubt 5 Fische pro Tag aus den Vereinsgewässern zu entnehmen, es ist nicht mehr möglich nach dem erreichten Tagesausfang an ein anderes Gewässer auszuweichen. Auch im Pladenbach ist ab 2015 die Mitnahme von 5 Fischen pro Tag erlaubt.
Die Saisonstarts wurden einheitlich bei allen Gewässern auf 1. März vorgelegt. Das betrifft im speziellen die untere Oichten und die untere Moosach.
Um den Bestand von kapitalen Karpfen im Salzachsee zu erhöhen, wird ab 2015 ein sogenanntes Fenstermaß eingeführt. Es sind alle Karpfen ab 65cm wieder schonend zurückzusetzen, eine Benützung einer Abhangmatte wird empfohlen. Dies gilt nur für den Salzachsee.
Der Raubfischfang mit Stoppel (Pose) ist auf allen Gewässer nur mehr mit einem Einfachhaken erlaubt, im Alterbachsystem darf beim Spinnfischen auch nur mehr ein Einfachhaken benützt werden.
Das Mindestmaß des Hechtes wurde vereinsintern auf allen Gewässern auf 60cm erhöht, weiters ist auch die Mitnahme lebender Fische untersagt.
Der Köderfischfang ist ab 1. März erlaubt, auch darf man heuer bereits ab dem 1. März (00:00 Uhr) am Salzachsee und an den Riedersbacher Lacken Nachtfischen.
Um all diese und natürlich auch alle anderen geltenden Bestimmungen zu überwachen, wurden heuer bereits 5 neue Fischereischutzorgane für den Verein bestellt. Diese und auch alle anderen stehen natürlich mit Rat und Tat an den Gewässern zur Seite.
Der allgemeine Tagesaufang von 5 Fischen wurde nun auf alle Gewässer ausgeweitet. D.h. es ist nur mehr erlaubt 5 Fische pro Tag aus den Vereinsgewässern zu entnehmen, es ist nicht mehr möglich nach dem erreichten Tagesausfang an ein anderes Gewässer auszuweichen. Auch im Pladenbach ist ab 2015 die Mitnahme von 5 Fischen pro Tag erlaubt.
Die Saisonstarts wurden einheitlich bei allen Gewässern auf 1. März vorgelegt. Das betrifft im speziellen die untere Oichten und die untere Moosach.
Um den Bestand von kapitalen Karpfen im Salzachsee zu erhöhen, wird ab 2015 ein sogenanntes Fenstermaß eingeführt. Es sind alle Karpfen ab 65cm wieder schonend zurückzusetzen, eine Benützung einer Abhangmatte wird empfohlen. Dies gilt nur für den Salzachsee.
Der Raubfischfang mit Stoppel (Pose) ist auf allen Gewässer nur mehr mit einem Einfachhaken erlaubt, im Alterbachsystem darf beim Spinnfischen auch nur mehr ein Einfachhaken benützt werden.
Das Mindestmaß des Hechtes wurde vereinsintern auf allen Gewässern auf 60cm erhöht, weiters ist auch die Mitnahme lebender Fische untersagt.
Der Köderfischfang ist ab 1. März erlaubt, auch darf man heuer bereits ab dem 1. März (00:00 Uhr) am Salzachsee und an den Riedersbacher Lacken Nachtfischen.
Um all diese und natürlich auch alle anderen geltenden Bestimmungen zu überwachen, wurden heuer bereits 5 neue Fischereischutzorgane für den Verein bestellt. Diese und auch alle anderen stehen natürlich mit Rat und Tat an den Gewässern zur Seite.