Bestimmungsänderungen ab Saison 2015
Grundfischen mit 1 Einzelhaken ist vom 1. März bis 30. September im Staubecken oberhalb und im Tosbecken unterhalb des Kraftwerkes erlaubt. In der übrigen Strecke kein Grundfischen erlaubt
Im Staubereich und beim Tosbecken Urstein ist ein ausreichend langer Kescher mitzuführen, um ein weidgerechtes Landen bzw. Zurücksetzen zu ermöglichen.
Äschenmaß wurde auf 40 cm erhöht.
Es dürfen pro Tag nur 2 Äschen entnommen werden.
Alle Haken sind Widerhakelos zu fischen. ( Grund, Fliegen, Spinn und Posenfischen.
Grundfischen mit 1 Einzelhaken ist vom 1. März bis 30. September im Staubecken oberhalb und im Tosbecken unterhalb des Kraftwerkes erlaubt. In der übrigen Strecke kein Grundfischen erlaubt
Im Staubereich und beim Tosbecken Urstein ist ein ausreichend langer Kescher mitzuführen, um ein weidgerechtes Landen bzw. Zurücksetzen zu ermöglichen.
Äschenmaß wurde auf 40 cm erhöht.
Es dürfen pro Tag nur 2 Äschen entnommen werden.
Alle Haken sind Widerhakelos zu fischen. ( Grund, Fliegen, Spinn und Posenfischen.