Die PPS verlängert ab 1.3.2014 die Angelsaison am Siezenheimer Mühlbach, die bisher mit der Bachabkehr, spätestens aber am 30.9. endete, auf zukünftig 30. November. Während der Bachabkehr darf nicht gefischt werden.
Köderbestimmungen:
Vom 1. März bis 30. April und vom 1. Oktober bis zum 30. November mit künstlicher Fliege, Blinker (Twister etc.) und toten Köderfischen. Vom 1. Mai bis zum 30. September dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Die Lizenzpreise bleiben 2014 unverändert.
LG
Pfenninger
Köderbestimmungen:
Vom 1. März bis 30. April und vom 1. Oktober bis zum 30. November mit künstlicher Fliege, Blinker (Twister etc.) und toten Köderfischen. Vom 1. Mai bis zum 30. September dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Die Lizenzpreise bleiben 2014 unverändert.
LG
Pfenninger