Angeln im Bodensee ( Deutschland )

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    • Angeln im Bodensee ( Deutschland )

      Angeln und Fischen am Bodensee
      Deutschland
      Baden - Württemberg


      Für das Angeln am Ufer von Baden-Württemberg, zwischen Litzelstetten und der bayerischen Landesgrenze und für das Angeln vom Boot benötigen Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer Ihren Fischereischein von Ihrem Heimatort und erhalten dann bei den örtlichen Gemeinden oder Tourist Informationen am Bodensee einen befristeten Fischereierlaubnisschein (Angelerlaubnisschein, Fischereikarte ) für die örtlichen Gewässer gegen eine geringe Gebühr von € 15,00 pro Monat für eine Uferkarte am deutschen Bodenseeufer zwischen Litzelstetten der bayerischen Landesgrenze und € 30,00 für eine Karte zum Angeln vom Boot und vom Ufer ( Preis 2008 für den Obersee). Die Höhe der Gebühr variiert, ob sie vom Boot oder vom Ufer aus Angeln wollen und in welchem Seeteil sie zu angeln beabsichtigen. Für den Konstanzer Trichter werden noch einmal zur Bootskarte € 8, - zusätzlich erhoben. Sollten sie Ihr eigenes Boot mitbringen, beachten sie bitte die Bestimmungen und Beschränkungen der Bodensee - Schiffahrtsordnung. Näheres erfahren Sie in der Rubrik Sportboote

      Ausländer benötigen grundsätzlich ebenfalls einen Fischereischein ihres Wohnortes als Nachweis Ihrer Fischereikenntnisse. ( Ausnahmen für Urlauber siehe unten. )

      Zusätzlich ist je nach Seeteil (Untersee, Gnadensee, Seerhein, die Gewässer rund um die Mainau, Konstanzer Trichter ) zum Teil eine weitere Genehmigung eines Pächters der Fischgewässer notwendig. Die besten Fischgewässer sind häufig von einem Angelverein oder Pächter gepachtet. Dies gilt insbesondere für die Reviere in Konstanz und am Untersee. Für den Untersee erhalten Sie als Urlauber eine Genehmigung von der örtlichen Gemeinde oder dem örtlichen Verkehrsamt für

      € 19,07 für einen Monat. Jahreskarten erhalten Sie beim Landratsamt Konstanz.

      Der Konstanzer Trichter ist ein solches Revier. Hier fliesst der Bodensee in den Seerhein. Den hier stehenden Fischen gewährt die Natur reichlich Nahrung. Entsprechend viele Fische können hier gefangen werden. Da dieses Gebiet aber ständig von vorfahrtsberechtigten Schiffen der Weissen Flotte durchquert wird, ist ein fischen nur nach gesonderter Einweisung und Erlaubnis durch den Angelverein Konstanz, als Pächter, und nur im Boot zulässig. Teile des Untersees, wie der Gnadensee sind ebenfalls verpachtet.

      Für den Seerhein, der Verbindung zwischen Obersee und Untersee, benötigen sie die Erlaubnisscheine für den Konstanzer Trichter und den Untersee. Hier wird das Angeln besonders teuer gemacht, da hier auch viel Fisch gefangen werden kann.

      Für einen Teil des Untersees, dem Gnadensee, benötigen Sie zusätzlich zum Unterseeschein eine gesonderte Gnadensee-Karte vom örtlichen Verkehrsamt.

      In Naturschutzgebieten darf vom Ufer aus nicht geangelt werden. Gleiches gilt für die Anlegestellen der Personenschiffahrt am See, wenn es ausgeschildert ist.

      Ausländische Touristen in Baden-Württemberg, die nicht länger als einen Monat in Deutschland sind und auch am Bodensee einmal angeln wollen, können dies auch ohne Fischerprüfung oder Sachkundenachweis tun. Dieser Personenkreis kann für 4 Wochen einen örtlichen Fischereierlaubnisschein, nach § 14.3.3 Landesfischereiverordnung von Baden - Württemberg, erhalten, da von dieser Zielgruppe, als Ausnahmeregelung ein Sachkundenachweis nach dieser Verordnung nicht verlangt wird.

      Bayern, Berliner, Hessen, Rheinländer, Westfalen, Friesen, Sachsen und Gäste anderer Bundesländer gelten im Sinne dieser Verordnung nicht als Ausländer, für sie wird leider keine Ausnahme gemacht.

      Kinder bis 10 Jahre müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der einen Fischereischein hat oder ausländischer Tourist ist und einen befristeten örtlichen Fischereierlaubnisschein hat. Juristisch dürfen sie dem erwachsenen Angler mit seiner 2. Angel helfen. Kinder können so ans Fischen herangeführt werden. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener und nur als deren “Helfer” angeln.

      Ohne örtliche Fischereierlaubnis ist ein Angeln oder Fischen im Bodensee in Baden - Württemberg und Bayern nicht ratsam, da die Fischereiaufsicht am See sehr aktiv ist und dies eine empfindliche Ordnungsstrafe nach sich zieht. Es ist allemal billiger, sich bei der örtlichen Tourist Information eine Monatskarte zu besorgen.

      Jugendliche von 10 - 16 Jahren können ohne Fischerprüfung für € 8,00 einen Jugend - Fischereischein erhalten und mit einem Erwachsenen mit Fischereischein und Fischerprüfung angeln gehen. Ab 10 Jahren ist in Baden - Württemberg auch eine eigene Fischerprüfung möglich.

      Es dürfen maximal 2 Angelruten pro Fischereischeininhaber mitgeführt werden, die maximal je 2 Haken haben.

      Die Haken müssen mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein.

      Als Köderfische dürfen nur tote Weissfische
      AD