Ab Fischereibeginn 1. März bis 30. April darf nur mit künstlicher Fliege, Blinker (Twister etc.) und toten Köderfischen geangelt werden. Ab 1. Mai dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
"Künstliche Fliege" erlaubt auch die Verwendung von Nymphen und Streamern. Künstliche Tauwürmer, Nachbildungen von Bienenmaden etc. fallen nicht unter den Oberbegriff "Blinker" im Sinne der Nachbildung eines Fisches und sind daher erst ab dem 1. Mai erlaubt.
Es wurde im Forum gefragt, warum die Köderbestimmungen im Siezenheimer Mühlbach so geregelt sind:
Die Angelsaison im Siezenheimer Mühlbach ist wegen der (nicht von der PPS festgelegten) Bachabkehr im September relativ kurz. Würde man zu Saisonbeginn dann noch 1-2 Monate reine Fliegenfischerei (konsequenterweise ohne Nymphen und Streamer)vorschreiben, wären die zahlreichen Freunde anderer Angelmethoden ziemlich benachteiligt. Die Zulassung von Blinkern, Gummifischerln und toten Köderfischen stellt also einen Interessensausglich unter den zahlreichen Freunden des Siezenheimer Mühlbachs dar.
LG
Pfenninger
"Künstliche Fliege" erlaubt auch die Verwendung von Nymphen und Streamern. Künstliche Tauwürmer, Nachbildungen von Bienenmaden etc. fallen nicht unter den Oberbegriff "Blinker" im Sinne der Nachbildung eines Fisches und sind daher erst ab dem 1. Mai erlaubt.
Es wurde im Forum gefragt, warum die Köderbestimmungen im Siezenheimer Mühlbach so geregelt sind:
Die Angelsaison im Siezenheimer Mühlbach ist wegen der (nicht von der PPS festgelegten) Bachabkehr im September relativ kurz. Würde man zu Saisonbeginn dann noch 1-2 Monate reine Fliegenfischerei (konsequenterweise ohne Nymphen und Streamer)vorschreiben, wären die zahlreichen Freunde anderer Angelmethoden ziemlich benachteiligt. Die Zulassung von Blinkern, Gummifischerln und toten Köderfischen stellt also einen Interessensausglich unter den zahlreichen Freunden des Siezenheimer Mühlbachs dar.
LG
Pfenninger