Termine zur gesetzl. Fischerptüfung 2013 Salzburg

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    • Termine zur gesetzl. Fischerptüfung 2013 Salzburg

      Sonntag, 17.Februar 2013, 09:00 Uhr
      Hauptschule Bruck a.d. Glocknerstrasse
      Anmeldeschluss und
      Überweisungsfrist 07.02.2013

      Dienstag, 05.März 2013, 18:00 Uhr
      Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
      Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
      Anmeldeschluss: 25.2.2013
      Überweisungsfrist: 04.03.2013

      Samstag, 23.März 2013, 09:00 Uhr
      Krobatinkaserne, St. Johann/Pg.
      Anmelde und Überweisungsschluß 14.03.2013

      Mittwoch, 10.April 2013, 18:00 Uhr
      Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
      Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
      Anmeldeschluss:02.04.2013
      Überweisungsfrist: 09.04.2013

      Samstag, 27.April 2013, 17:00 Uhr
      Pizzeria Toscana, Marktplatz, 5580 Tamsweg
      Anmelde und Überweisungsfrist: 18.04.2013

      Samstag, 27.April 2013, 09:00 Uhr
      Lohninghof, Seeuferstrasse 6, Zell am See - Thumersbach
      Anmelde und Überweisungsfrist: 18.04.2013

      Montag, 06.Mai 2013, 18:00 Uhr
      Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
      Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
      Anmeldeschluss:26.4.2013
      Überweisungsfrist: 03.05.2013

      Freitag, 14.Juni 2013, 16:00 Uhr
      Gasthof Alte Post, Am Lindenplatz 5, 5324 Faistenau
      Anmelde und Überweisungsfrist: 07.06.2013

      Dienstag, 09.Juli 2013, 18:00 Uhr
      Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
      Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
      Anmeldeschluss:1.7.2013
      Überweisungsfrist: 08.07.2013

      Dienstag, 17.September 2013, 18:00 Uhr
      Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
      Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
      Anmeldeschluss:9.9.2013
      Überweisungsfrist:16.09.2013

      Donnerstag, 21.November 2013, 18:00 Uhr
      Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
      Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
      Anmeldeschluss:13.11.2013
      Überweisungsfrist: 20.11.2013

      Die Prüfungsgebühr beträgt € 25,00 und inkludiert die 1. Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen. Die
      nachweisliche Entrichtung der Prüfungsgebühr ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. In der
      Beilage finden Sie einen Erlagschein, auf dem Sie bitte den von Ihnen gewünschten Prüfungstermin eintragen.
      Bitte Name, Geburtsdatum und Anschrift für eine richtige Zuordnung vollständig ausfüllen.
      ACHTUNG: Überweisungen sind bis spätestens am Tag des Anmeldeschlusses zu tätigen!
      Ist die Prüfungsgebühr am Vortag zur Prüfung nicht in voller Höhe auf dem Konto des LFV gutgeschrieben,
      so ist die Prüfungsgebühr bei der Prüfung in BAR zu entrichten.
      Fischereiprüfungsbehelf – Salzburger Fischerhandbuch (erhältlich beim Landesfischereiverband)
      Der Fischereiprüfungsbehelf des Landesfischereiverbandes in Farbe wurde als lose Blattsammlung in einer
      Ringmappe herausgegeben und umfasst 260 Seiten. Mit Hilfe dieser Schulungsunterlage können die Prüfungsinhalte
      erarbeitet werden. Das Salzburger Fischerhandbuch soll Ihnen aber auch nach der Prüfung als
      Nachschlagewerk dienen.
      Bei Abholung und Barbezahlung beim LFV .................................................... € 20,00
      Bei Vorkassa (Inland) auf Konto 2500441, BLZ 55.000 .................................. € 24,00
      Bei Zusendung mittels Nachnahme (nur Inland) .............................................. € 29,00
      * aufgrund der mit 01.05.2011 geänderten Portotarife beträgt die Auslandssendung € 13,60. Die Zusendung
      inkl. Verpackung würde somit € 35,00 ins EU-Ausland betragen. Bitte wenden Sie sich direkt an unser
      Büro!
      Fragenkatalog
      Den Fragenkatalog finden Sie auf den Seiten 135 bis 141 von Teil 1 des Salzburger Fischerhandbuches.
      Zur Prüfung werden daraus 60 Fragen herangezogen, die in Form eines „Multiple Choice“-Tests (Antwortmöglichkeiten
      zum Ankreuzen) ausgefertigt sind.
      Prüfungsinhalt, Prüfungsablauf
      Geprüft werden die Gegenstände Wassertierkunde, Gewässerökologie, sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte
      und rechtliche Vorschriften, wobei für die erfolgreiche Ablegung der Prüfung aus jedem Gegenstand
      mindestens 60 Prozent korrekt ausgefüllt sein müssen. Nicht angekreuzte und mehrfach angekreuzte
      Fragen werden als falsch gewertet.
      Zur Prüfung mitzubringen sind
       Zahlungsnachweis über die entrichtete Prüfungsgebühr
       Amtlicher Lichtbildausweis
       Schreibgerät/Kugelschreiber
      Antragsformulare für die Neuausstellung einer Jahresfischerkarte
      In der Beilage befindet sich ein Antragsformular zur Neuausstellung der Jahresfischerkarte. Dieses ist samt
      aller erforderlichen Unterlagen (Foto – auf der Rückseite mit Namen beschriften, Kopie eines Lichtbildausweises)
      ebenfalls an den Landesfischereiverband Salzburg zu übermitteln. Den Nachweis der fischereifachlichen
      Eignung erhalten Sie vom LFV nach erfolgreich bestandener Prüfung. Bitte beachten Sie, dass
      bei minderjährigen Antragstellern der Antrag zusätzlich vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist!
      Ausstellung der Jahresfischerkarte:
      Die Jahresfischerkarte kann erst nach vollendetem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
      Kosten für die Neuausstellung:
      Die Neuausstellung der Jahresfischerkarte kostet derzeit € 73,00 (Landesverwaltungsabgaben und Bundesgebühren,
      sowie Fischereiumlage für das erste Jahr), Erlagschein liegt ebenfalls bei.
      Erst bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen und Entrichtung sämtlicher erforderlicher Gebühren kann
      die Jahresfischerkarte vom Landesfischereiverband ausgestellt werden.
      Für die Beantwortung eventueller Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung
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