Sonntag, 17.Februar 2013, 09:00 Uhr
Hauptschule Bruck a.d. Glocknerstrasse
Anmeldeschluss und
Überweisungsfrist 07.02.2013
Dienstag, 05.März 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss: 25.2.2013
Überweisungsfrist: 04.03.2013
Samstag, 23.März 2013, 09:00 Uhr
Krobatinkaserne, St. Johann/Pg.
Anmelde und Überweisungsschluß 14.03.2013
Mittwoch, 10.April 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:02.04.2013
Überweisungsfrist: 09.04.2013
Samstag, 27.April 2013, 17:00 Uhr
Pizzeria Toscana, Marktplatz, 5580 Tamsweg
Anmelde und Überweisungsfrist: 18.04.2013
Samstag, 27.April 2013, 09:00 Uhr
Lohninghof, Seeuferstrasse 6, Zell am See - Thumersbach
Anmelde und Überweisungsfrist: 18.04.2013
Montag, 06.Mai 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:26.4.2013
Überweisungsfrist: 03.05.2013
Freitag, 14.Juni 2013, 16:00 Uhr
Gasthof Alte Post, Am Lindenplatz 5, 5324 Faistenau
Anmelde und Überweisungsfrist: 07.06.2013
Dienstag, 09.Juli 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:1.7.2013
Überweisungsfrist: 08.07.2013
Dienstag, 17.September 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:9.9.2013
Überweisungsfrist:16.09.2013
Donnerstag, 21.November 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:13.11.2013
Überweisungsfrist: 20.11.2013
Die Prüfungsgebühr beträgt € 25,00 und inkludiert die 1. Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen. Die
nachweisliche Entrichtung der Prüfungsgebühr ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. In der
Beilage finden Sie einen Erlagschein, auf dem Sie bitte den von Ihnen gewünschten Prüfungstermin eintragen.
Bitte Name, Geburtsdatum und Anschrift für eine richtige Zuordnung vollständig ausfüllen.
ACHTUNG: Überweisungen sind bis spätestens am Tag des Anmeldeschlusses zu tätigen!
Ist die Prüfungsgebühr am Vortag zur Prüfung nicht in voller Höhe auf dem Konto des LFV gutgeschrieben,
so ist die Prüfungsgebühr bei der Prüfung in BAR zu entrichten.
Fischereiprüfungsbehelf – Salzburger Fischerhandbuch (erhältlich beim Landesfischereiverband)
Der Fischereiprüfungsbehelf des Landesfischereiverbandes in Farbe wurde als lose Blattsammlung in einer
Ringmappe herausgegeben und umfasst 260 Seiten. Mit Hilfe dieser Schulungsunterlage können die Prüfungsinhalte
erarbeitet werden. Das Salzburger Fischerhandbuch soll Ihnen aber auch nach der Prüfung als
Nachschlagewerk dienen.
Bei Abholung und Barbezahlung beim LFV .................................................... € 20,00
Bei Vorkassa (Inland) auf Konto 2500441, BLZ 55.000 .................................. € 24,00
Bei Zusendung mittels Nachnahme (nur Inland) .............................................. € 29,00
* aufgrund der mit 01.05.2011 geänderten Portotarife beträgt die Auslandssendung € 13,60. Die Zusendung
inkl. Verpackung würde somit € 35,00 ins EU-Ausland betragen. Bitte wenden Sie sich direkt an unser
Büro!
Fragenkatalog
Den Fragenkatalog finden Sie auf den Seiten 135 bis 141 von Teil 1 des Salzburger Fischerhandbuches.
Zur Prüfung werden daraus 60 Fragen herangezogen, die in Form eines „Multiple Choice“-Tests (Antwortmöglichkeiten
zum Ankreuzen) ausgefertigt sind.
Prüfungsinhalt, Prüfungsablauf
Geprüft werden die Gegenstände Wassertierkunde, Gewässerökologie, sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte
und rechtliche Vorschriften, wobei für die erfolgreiche Ablegung der Prüfung aus jedem Gegenstand
mindestens 60 Prozent korrekt ausgefüllt sein müssen. Nicht angekreuzte und mehrfach angekreuzte
Fragen werden als falsch gewertet.
Zur Prüfung mitzubringen sind
Zahlungsnachweis über die entrichtete Prüfungsgebühr
Amtlicher Lichtbildausweis
Schreibgerät/Kugelschreiber
Antragsformulare für die Neuausstellung einer Jahresfischerkarte
In der Beilage befindet sich ein Antragsformular zur Neuausstellung der Jahresfischerkarte. Dieses ist samt
aller erforderlichen Unterlagen (Foto – auf der Rückseite mit Namen beschriften, Kopie eines Lichtbildausweises)
ebenfalls an den Landesfischereiverband Salzburg zu übermitteln. Den Nachweis der fischereifachlichen
Eignung erhalten Sie vom LFV nach erfolgreich bestandener Prüfung. Bitte beachten Sie, dass
bei minderjährigen Antragstellern der Antrag zusätzlich vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist!
Ausstellung der Jahresfischerkarte:
Die Jahresfischerkarte kann erst nach vollendetem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Kosten für die Neuausstellung:
Die Neuausstellung der Jahresfischerkarte kostet derzeit € 73,00 (Landesverwaltungsabgaben und Bundesgebühren,
sowie Fischereiumlage für das erste Jahr), Erlagschein liegt ebenfalls bei.
Erst bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen und Entrichtung sämtlicher erforderlicher Gebühren kann
die Jahresfischerkarte vom Landesfischereiverband ausgestellt werden.
Für die Beantwortung eventueller Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung
Hauptschule Bruck a.d. Glocknerstrasse
Anmeldeschluss und
Überweisungsfrist 07.02.2013
Dienstag, 05.März 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss: 25.2.2013
Überweisungsfrist: 04.03.2013
Samstag, 23.März 2013, 09:00 Uhr
Krobatinkaserne, St. Johann/Pg.
Anmelde und Überweisungsschluß 14.03.2013
Mittwoch, 10.April 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:02.04.2013
Überweisungsfrist: 09.04.2013
Samstag, 27.April 2013, 17:00 Uhr
Pizzeria Toscana, Marktplatz, 5580 Tamsweg
Anmelde und Überweisungsfrist: 18.04.2013
Samstag, 27.April 2013, 09:00 Uhr
Lohninghof, Seeuferstrasse 6, Zell am See - Thumersbach
Anmelde und Überweisungsfrist: 18.04.2013
Montag, 06.Mai 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:26.4.2013
Überweisungsfrist: 03.05.2013
Freitag, 14.Juni 2013, 16:00 Uhr
Gasthof Alte Post, Am Lindenplatz 5, 5324 Faistenau
Anmelde und Überweisungsfrist: 07.06.2013
Dienstag, 09.Juli 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:1.7.2013
Überweisungsfrist: 08.07.2013
Dienstag, 17.September 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:9.9.2013
Überweisungsfrist:16.09.2013
Donnerstag, 21.November 2013, 18:00 Uhr
Schulungszentrum des Landesfischereiverbandes,
Reichenhallerstrasse 6, 5020 Salzburg
Anmeldeschluss:13.11.2013
Überweisungsfrist: 20.11.2013
Die Prüfungsgebühr beträgt € 25,00 und inkludiert die 1. Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen. Die
nachweisliche Entrichtung der Prüfungsgebühr ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. In der
Beilage finden Sie einen Erlagschein, auf dem Sie bitte den von Ihnen gewünschten Prüfungstermin eintragen.
Bitte Name, Geburtsdatum und Anschrift für eine richtige Zuordnung vollständig ausfüllen.
ACHTUNG: Überweisungen sind bis spätestens am Tag des Anmeldeschlusses zu tätigen!
Ist die Prüfungsgebühr am Vortag zur Prüfung nicht in voller Höhe auf dem Konto des LFV gutgeschrieben,
so ist die Prüfungsgebühr bei der Prüfung in BAR zu entrichten.
Fischereiprüfungsbehelf – Salzburger Fischerhandbuch (erhältlich beim Landesfischereiverband)
Der Fischereiprüfungsbehelf des Landesfischereiverbandes in Farbe wurde als lose Blattsammlung in einer
Ringmappe herausgegeben und umfasst 260 Seiten. Mit Hilfe dieser Schulungsunterlage können die Prüfungsinhalte
erarbeitet werden. Das Salzburger Fischerhandbuch soll Ihnen aber auch nach der Prüfung als
Nachschlagewerk dienen.
Bei Abholung und Barbezahlung beim LFV .................................................... € 20,00
Bei Vorkassa (Inland) auf Konto 2500441, BLZ 55.000 .................................. € 24,00
Bei Zusendung mittels Nachnahme (nur Inland) .............................................. € 29,00
* aufgrund der mit 01.05.2011 geänderten Portotarife beträgt die Auslandssendung € 13,60. Die Zusendung
inkl. Verpackung würde somit € 35,00 ins EU-Ausland betragen. Bitte wenden Sie sich direkt an unser
Büro!
Fragenkatalog
Den Fragenkatalog finden Sie auf den Seiten 135 bis 141 von Teil 1 des Salzburger Fischerhandbuches.
Zur Prüfung werden daraus 60 Fragen herangezogen, die in Form eines „Multiple Choice“-Tests (Antwortmöglichkeiten
zum Ankreuzen) ausgefertigt sind.
Prüfungsinhalt, Prüfungsablauf
Geprüft werden die Gegenstände Wassertierkunde, Gewässerökologie, sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte
und rechtliche Vorschriften, wobei für die erfolgreiche Ablegung der Prüfung aus jedem Gegenstand
mindestens 60 Prozent korrekt ausgefüllt sein müssen. Nicht angekreuzte und mehrfach angekreuzte
Fragen werden als falsch gewertet.
Zur Prüfung mitzubringen sind
Zahlungsnachweis über die entrichtete Prüfungsgebühr
Amtlicher Lichtbildausweis
Schreibgerät/Kugelschreiber
Antragsformulare für die Neuausstellung einer Jahresfischerkarte
In der Beilage befindet sich ein Antragsformular zur Neuausstellung der Jahresfischerkarte. Dieses ist samt
aller erforderlichen Unterlagen (Foto – auf der Rückseite mit Namen beschriften, Kopie eines Lichtbildausweises)
ebenfalls an den Landesfischereiverband Salzburg zu übermitteln. Den Nachweis der fischereifachlichen
Eignung erhalten Sie vom LFV nach erfolgreich bestandener Prüfung. Bitte beachten Sie, dass
bei minderjährigen Antragstellern der Antrag zusätzlich vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist!
Ausstellung der Jahresfischerkarte:
Die Jahresfischerkarte kann erst nach vollendetem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Kosten für die Neuausstellung:
Die Neuausstellung der Jahresfischerkarte kostet derzeit € 73,00 (Landesverwaltungsabgaben und Bundesgebühren,
sowie Fischereiumlage für das erste Jahr), Erlagschein liegt ebenfalls bei.
Erst bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen und Entrichtung sämtlicher erforderlicher Gebühren kann
die Jahresfischerkarte vom Landesfischereiverband ausgestellt werden.
Für die Beantwortung eventueller Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung