Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

    • Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      Hi Freunde

      Da es immer wieder Fragen zur Gästekarte oder OÖ-Lizenzbuch kommt,
      möchte ich sie euch kurz erklären.

      Gästekarte für OÖ: Diese darf an Fischer die NICHT im Besitz eines gültigen Fischerausweis (Fischer-Prüfungsnachweis) sind, ausgegeben werden.
      Das heißt, wenn jetzt einer in OÖ Fischen möchte, und er hat aber keine Prüfung oder Fischerausweis, kann im eine
      Gästekarte ausgestellt werden.Diese darf aber nur 2x Jährlich, und für 3 Wochen an die selbe Person ausgestellt werden.(Preis 5€)

      Oö-Lizenzbuch: Kann an Personen die einen Gültigen Fischerausweis nachweisen können ausgestellt werden, und ist ein Kalenderjahr gültig.
      zb:(1.1.2013 bis 31.12.2013 Preis 15€)

      mfg:Woollyfisher
      [url]http://www.ramingbachflyfisher.at/[/url]
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    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      "Woollyfisher" wrote:

      Hi Freunde

      Da es immer wieder Fragen zur Gästekarte oder OÖ-Lizenzbuch kommt,
      möchte ich sie euch kurz erklären.

      Gästekarte für OÖ: Diese darf an Fischer die NICHT im Besitz eines gültigen Fischerausweis (Fischer-Prüfungsnachweis) sind, ausgegeben werden.
      Das heißt, wenn jetzt einer in OÖ Fischen möchte, und er hat aber keine Prüfung oder Fischerausweis, kann im eine
      Gästekarte ausgestellt werden.Diese darf aber nur 2x Jährlich, und für 3 Wochen an die selbe Person ausgestellt werden.(Preis 5€)

      Oö-Lizenzbuch: Kann an Personen die einen Gültigen Fischerausweis nachweisen können ausgestellt werden, und ist ein Kalenderjahr gültig.
      zb:(1.1.2013 bis 31.12.2013 Preis 15€)

      mfg:Woollyfisher



      Danke für Deine Erklärung Günter. Es gibt da wirklich immer einige Verständnisschwierigkeiten mit dem Fischerbüchl.
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      und wie sieht´s jetzt aus wenn ich als OÖ ´er (mit Prüfung und Ausweis ) in der Salzach fischen möcht (beim Treffen) was brauch ich da noch alles???
      Ist ja eigentlich echt der Wahnsinn in Canada fischt fast alles mit einer Karte und bei uns in dem kleinen Ländchen brauchst für jede Latsche alles anders :D
      l.G.
      Mario
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      Hallo Freunde!

      Bin da nicht ganz so dabei.
      Auf der HP des OÖLFV hab ich es so gefunden:


      Die Fischerkarte mit Lichtbild
      Die Fischerkarte wird ab Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis der fischereilichen Eignung durch den Besuch einer Unterweisung samt erfolgreich abgelegter Fischerprüfung oder einer einschlägigen Berufsausbildung vom Landesfischereiverband ausgestellt. Es darf allerdings auch kein sonstiger Verweigerungsgrund vorliegen.
      Anmerkung: Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild wird der Fischerkarte gleichgestellt.
      Die Fischergastkarte
      Personen, welche in Oberösterreich keinen Wohnsitz und auch keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Obmann des zuständigen Fischereirevieres auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt. Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      "Oberesalzach" wrote:

      Nichts - du löst bei mir nur eine ermäßigte Tageskarte um 10 Euro. Die Oö Karte wird bei uns genauso wie unsere in Oö anerkannt.



      das ist mal eine Ansage!!! wie oft im Jahr kann ich da kommen? würd gern mal ein Testfischen machen!
      l.G.
      Mario
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      "magut" wrote:

      "Oberesalzach" wrote:

      Nichts - du löst bei mir nur eine ermäßigte Tageskarte um 10 Euro. Die Oö Karte wird bei uns genauso wie unsere in Oö anerkannt.



      das ist mal eine Ansage!!! wie oft im Jahr kann ich da kommen? würd gern mal ein Testfischen machen!
      l.G.
      Mario


      Ist nicht beschränkt. Kannst auch jeden Tag kommen.
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      sobald ich vom Arzt aus darf und das Revier offen ist werd ich dich mit meiner Anwesenheit belasten :mrgreen:
      brauch halt noch eine Materialempfehlung für Ruten und Schnur usw. und dann komm ich!!!!
      bin ja sowieso alle 10 Tage im LKH in SBG. zur Kontrolle eventuell hast mal Zeit am 18.1. Hab dem Termin um 13.00 kannvorher oder nachher.
      l.G.
      Mario
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      "magut" wrote:

      sobald ich vom Arzt aus darf und das Revier offen ist werd ich dich mit meiner Anwesenheit belasten :mrgreen:
      brauch halt noch eine Materialempfehlung für Ruten und Schnur usw. und dann komm ich!!!!
      bin ja sowieso alle 10 Tage im LKH in SBG. zur Kontrolle eventuell hast mal Zeit am 18.1. Hab dem Termin um 13.00 kannvorher oder nachher.
      l.G.
      Mario


      Die Obere Salzach geht am 1.3. auf. Die besseren Angelzeiten kommen aber erst ab Mai wenn das Schmelzwasser kommt.

      An Deinem Termin muß ich leider arbeiten. Zum angeln werden wir uns ganz sicher was ausmachen.
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      Soviel ich weiß (ist nicht viel :mrgreen: ) braucht in OÖ jeder ein Lizenzbuch (€ 15,-), egal ob Fischerkarte oder nicht.

      Wenn jemand eine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland, oder im EU-Ausland gemacht hat, so wird diese "Fischerkarte" in OÖ anerkannt.
      Hat man aber keine Fischerkarte/Prüfung, so muss zusätzlich zum Lizenzbuch auch noch eine Gastkarte gelöst werden.
      Das geht aber nur, wenn man in OÖ keinen Wohnsitz hat und älter als 12 Jahre ist.
      Sie gilt maximal 3 Wochen. Diese darf jedoch nur 2x im Jahr beansprucht werden.

      Das Lizenzbuch muss man auf alle Fälle kaufen (gilt ein Kalenderjahr), da darin die Gewässerlizenz eingetragen werden muss.
      Die Gewässerlizenz kommt natürlich noch dazu (Tageskarte, Wochenkarte,...)

      Gruß, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      "Oberesalzach" wrote:

      Du hast aber in Salzburg keine extra Gästekarte benötigt Herbert oder ?


      Hallo Peter !

      Diesmal schon.
      Beim letzten Mal nicht. es wurde auch vor Ort eben darüber von den Ausgebern diskudiert
      und letztendlich habe ich eine Bezahlt was meiner Meinung auch richtig war.
      Ich vermute das diese Ausnahme nur für Wässerabschnitte gültig ist die an beider Bundesländer angrenzen.
      Wie zBspl Teile der Salzach die an Öberösterreich unmittelbar grenzen.
      Bei uns ist es zBspl am Ramingbach auch so welcher an Niederösterreich unmittelbar grenzt.
      Das ist aber halt nur eine Vermutung meinerseits.
      Gelesen hab ich es noch nirgends.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com
    • Salzburger Gastfischerkarte

      Voraussetzung für den Erwerb einer Salzburger Jahresfischerkarte ist der Nachweis der fischereilichen Ausbildung, z.B. durch Ablegen der Salzburger Fischerprüfung. Die Fischerprüfung eines anerkannten anderen Fischereiverbands (siehe Homepage fischereiverband.at) gilt ebenfalls als Nachweis der fischereilichen Ausbildung. Wer eine derartige Prüfung nachweist, kann die Salzburger Jahresfischerkarte erwerben, ohne in Salzburg die Fischerprüfung ablegen zu müssen.

      Etwas anderes ist die Fischereiumlage (eine Art Landesabgabe), die in jedem Fall entrichtet werden muss. Wer keine Salzburger Jahresfischerkarte (beinhaltet die Sbg. Fischereiumlage) besitzt, muss eine "Gastfischerkarte" lösen (dzt. € 5,00 für 24 Stunden, € 10,00 für eine und € 18,00 für 2 Wochen). Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt für die Salzburger Jahresfischerkarte in anderen Bundesländern.

      LG
      Pfenninger
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      Da fahren aber die Salzburger in Oberösterreich besser, die brauchen nur das Lizenzbüchl kaufen ( 15 Euro ) und es hat sich für ein Jahr wenn sie eine Salzburger Jahresfischerkarte haben. Ein oberösterreicher muß in Salzburg dann jedesmal die 5 Euro blechen. :o So wird es vielleicht für einen Oberösterreicher günstiger sein die salzburger Jahresfischerkarte zu beantragen die er ja mit seiner aus Oberösterreich ohne Probleme bekommt. Wenn also ein Oberösterreicher mehr als5x im Jahr in salzburg fischt zahlt sich das schon aus.
    • Re: Unterschied Gästekarte und OÖ-Lizenzbuch

      Jahreslizenzen und Zehnerblocks dürfen in Salzburg nur an Inhaber einer Jahresfischerkarte verkauft werden. Wer also im OÖ/Sbg.-Grenzgebiet (z.B. Salzkammergut) fischt, fährt mit der Salzburger Jahresfischerkarte (€ 21,00 bei Abbuchung) und dem OÖ-Fischerbüchl (€ 15,00) sicher am besten. Kleiner Wermutstropfen: Bei der Erstausstellung der Salzburger Jahresfischerkarte fallen einmalig € 55,00 Landes- und Bundesabgaben an, somit kostet das erste Jahr € 73,00.

      Die Bestimmungen und Kosten der Salzburger Jahresfischerkarte habe ich in einem eigenen Beitrag gepostet.

      LG
      Bernhard