Benutzung fremder Grundstücke

    • Benutzung fremder Grundstücke

      Immer wieder gibt es Mißverständnisse, Ärger und sogar Besitzstörungsklagen - die übrigens nicht billig kommen ( an die 4-500 Euro ) wegen des betretens fremder Grundstücke bei der ausübung der Angelfischerei. Wobei es aber Unterschiede zwischen dem Benutzen von Anglern und Aufsichtsfischern gibt. Hier ein kleiner Auszug aus Oberösterreich der sich eigentlich 1 : 1 für Salzburg auch anwenden läßt.

      Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei


      Der Fischfang und die Bewirtschaftung von Fischwässern können zum überwiegenden Teil nur unter der Benützung von fremden Grundstücken erfolgen. Oberstes Gebot ist es dabei, die Ufergrundstücke unter möglichster Schonung der Kulturen zu benützen, die Störung eines ev. Weidebetriebes zu vermeiden und Flurschäden hintan zu halten.

      Die Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei ist im Oö. Fischerei­gesetz (§ 28) geregelt. Diese Vorschriften dienen dazu, das Rechtsverhältnis zwischen Grundeigentümer einerseits und den Fischereibewirtschaftern, den Fischern und den Fischereischutzorganen andererseits klar abzugrenzen. Bei der Benützung der Ufergrundstücke gibt es Unterschiede in der Berechtigung von Anglern (Lizenznehmern) und/oder von Bewirtschaftern und Fischereischutzorganen.


      1) Für Personen, die den Fischfang rechtmäßig ausüben (Lizenznehmer) ist ein Uferbetretungsrecht (nicht Uferbefahrungsrecht) und das Anbringen der Fanggeräte am Ufergrundstück gesetzlich geregelt. Die Grundeigentümer und sonst Berechtigten haben dieses Uferbetretungsrecht durch die Lizenznehmer (in unumgänglich notwendigen Umfang) zu dulden, und zwar ohne Anmeldung und ohne ausdrückliche Erlaubnis des Grundeigentümers. Eingefriedete Ufergrundstücke (bei Wohn-, Wirtschafts- und Fabriks­gebäuden) dürfen bei der Ausübung des Fischfanges durch Angler grundsätzlich nicht betreten werden (hier ist die ausdrückliche Zustimmung des Verfügungs­berechtigten notwendig). Landesübliche Weidezäune gelten nicht als Einfriedung.

      2) Die Grundeigentümer und sonst Berechtigten haben die vorübergehende Benützung von Ufergrundstücken durch den Bewirtschafter der Fischwässer und deren Gehilfen für Zwecke der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (in unumgäng­lichen Umfang) zu dulden, sofern damit keine unverhältnismäßige Behinderung des widmungsgemäßen Gebrauches der in Anspruch genommenen Grundstücke verbunden ist. Die Grundeigentümer und sonst Berechtigten an eingefriedeten Ufergrundstücken haben aber nach vorheriger Anzeige durch den Bewirtschafter die Benützung der Grundstücke für Bewirtschaftungszwecke zu dulden, sofern dies in zumutbarer Weise ermöglicht werden kann.

      3) Fischereischutzorgane (im Dienst) dürfen eingefriedete Grundstücke zu Kontrollzwecken ebenfalls betreten, allerdings mit vorheriger Anzeige an den Verfügungsberechtigten


      Kommt über die Benützungs- oder Duldungsverpflichtung keine Einigung zustande, so entscheidet im Streitfall über das Betretungs- bzw. Befahrungs­recht die Fischereibehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat). Das Fischereigesetz sieht lediglich für bleibende Vermögensschäden eine angemessene Entschädigung vor; für die Entschädigung haften die Verursacher solidarisch.

      Betretungsverbote, die auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen oder behördlich verfügt wurden (z.B. Betriebsanlagen, Naturschutz­gebiete udlg.), werden durch das Oö. Fischereigesetz nicht berührt.

      Also Freunde ich hoffe Ihr nehmt Euch diese Zeilen etwas zu Herzen und erspart euch dadurch jede menge Äeger.
      AD
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      Genau Peter, oft hilft es sehr, wenn man einfach freundlich fragt. Auch wenn man im Recht ist, schadet es nicht ein freundliches "Grüß Gott" und "Bitte" an den Tag zu legen, bevor man ein fremdes Grundstück betritt. Das vermeidet oft ungewollte Streitereien. ;)
      LG, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      "Willi" wrote:

      Genau Peter, oft hilft es sehr, wenn man einfach freundlich fragt. Auch wenn man im Recht ist, schadet es nicht ein freundliches "Grüß Gott" und "Bitte" an den Tag zu legen, bevor man ein fremdes Grundstück betritt. Das vermeidet oft ungewollte Streitereien. ;)
      LG, Willi



      Naja so war des ja auch nicht gemeint von mir....ein freundliches Grüß Gott und Bitte und Danke setze ich eigentlich bei jedem Kind und Erwachsenen vorraus!!! Ausser natürlich die Kinderstube hat versagt!!

      lg
      Es ist nicht Wichtig viele Fische zu fangen, es muss nur der Größte sein.
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      "stör-dude" wrote:

      "Willi" wrote:

      Genau Peter, oft hilft es sehr, wenn man einfach freundlich fragt. Auch wenn man im Recht ist, schadet es nicht ein freundliches "Grüß Gott" und "Bitte" an den Tag zu legen, bevor man ein fremdes Grundstück betritt. Das vermeidet oft ungewollte Streitereien. ;)
      LG, Willi



      Naja so war des ja auch nicht gemeint von mir....ein freundliches Grüß Gott und Bitte und Danke setze ich eigentlich bei jedem Kind und Erwachsenen vorraus!!! Ausser natürlich die Kinderstube hat versagt!!

      lg


      War auch nicht auf dich gemünzt Daniel, sondern nur ganz allgemein.
      Gerade weil bei vielen "Kollegen" die Kinderstube versagt hat. ;)

      Gruß, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      "Willi" wrote:

      "stör-dude" wrote:

      "Willi" wrote:

      Genau Peter, oft hilft es sehr, wenn man einfach freundlich fragt. Auch wenn man im Recht ist, schadet es nicht ein freundliches "Grüß Gott" und "Bitte" an den Tag zu legen, bevor man ein fremdes Grundstück betritt. Das vermeidet oft ungewollte Streitereien. ;)
      LG, Willi



      Naja so war des ja auch nicht gemeint von mir....ein freundliches Grüß Gott und Bitte und Danke setze ich eigentlich bei jedem Kind und Erwachsenen vorraus!!! Ausser natürlich die Kinderstube hat versagt!!

      lg


      War auch nicht auf dich gemünzt Daniel, sondern nur ganz allgemein.
      Gerade weil bei vielen "Kollegen" die Kinderstube versagt hat. ;)

      Gruß, Willi


      :D da hast du leider recht und des schlimme ist, es sind nicht nur die jungen Kameraden die ihre Kinderstube vergessen.
      Es ist nicht Wichtig viele Fische zu fangen, es muss nur der Größte sein.
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      Ich bin letzden Sommer mit ein paar Freunden auf der Seeterrasse Kappeler beisammen gesesen, er und seine Frau haben ein nicht ganz so kleines Häuschen an der Fischach mit Grund bis zur Fischach. Er erkundigte sich bei uns wie er mit fischern umgehen soll die bei ihm im Grundstück am Fischachufer angeln,was glaubt ihr wie der blöd aus der Wäsche geschaut hat als ich und Christoph Kappeler im sagten das er nichts dagegen machen kann da Fischer ein Betrettungsrecht haben,aber wir auch als er uns sagte das er jedes Jahr für die Letzden 6 Meter seiner Grundstückslänge bis hin zum Ufer seines Grundstückes an die Fischerei bezahlen muss,obwohl er dieses Grundstück gekauft hat.
      So liebe Leute es hatte éine Weille gedauert, bis er uns verratten hat was mit diesem Geld gemacht wird.
      Mit diesem Geld wird der Fischachbesatz gekauft,deshalb ist auch die Jahres oder Tageskarte an der Fischach so günstig.
      mfg Günther
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      "Oberesalzach" wrote:

      Man hat zwar ein Betretungsrecht, man muß es aber dem Besitzer vorher ankündigen. Ich als Grund und Hausbesitzer hätte aber keine Freude wenn an meinem Grundstück ein Hotspot liegt wo pausenlos Fischer auf meinem Grund sind.


      Ich als Hausbesitzer an einem Seegrund hätte auch keine Freude wenn die Jungs ständig durch mein Grundstück watscheln.
      Ich als Fischer meide es daher auch wo es nur geht fremde Grundstücke zu betreten.
      Sollte es nicht verhinderbar sein wird meinerseits immer der Grundbesitzer gefragt.

      lg
    • Re: Benutzung fremder Grundstücke

      Ich hatte noch nie Probleme mit Grundstücksbesitzern, da ich ja sowieso mit dem Boot dort hin komme wo ich angeln möchte. so erspare ich mir das fragen und Streitigkeiten sind schon mal aus dem Weg geräumt, anderswertig kennen mich extrem viele Häuslbesitzer, wo ich schon im vorfeld bei einem Plausch auf der Seeterrasse meinen Besuch ankündigen könnte.Also liebe leute fragt lieber, bevor ihr einem großen Hund im nacken sitzen habt, der sein Revier mit aller brachialen Gewalt bewacht.
      mfg Günther