Was benötigt man für den Fischfang in Oberösterreich

    • Was benötigt man für den Fischfang in Oberösterreich

      Hier ein Auszug vom oberösterreichischen Landesfischereiverband, da immer wieder Fragen auftauchen was man in Oberösterreich an Papieren braucht. Übrigens können Salzburger Fischer mit der salzburger Jahresfischerkarte in Oberösterreich die Fischerei ausüben ohne extra eine Gastkarte zu lösen und auch umgekehrt. Einzig das oberösterreichische Fischerbüchl ist für Salzburger zu kaufen das für ein jahr gilt.
      Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das Oö. Fischereigesetz normiert:
      Die Fischerkarte mit Lichtbild
      Die Fischerkarte wird ab Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis der fischereilichen Eignung durch den Besuch einer Unterweisung samt erfolgreich abgelegter Fischerprüfung oder einer einschlägigen Berufsausbildung vom Landesfischereiverband ausgestellt. Es darf allerdings auch kein sonstiger Verweigerungsgrund vorliegen.
      Anmerkung: Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild wird der Fischerkarte gleichgestellt.
      Die Fischergastkarte
      Personen, welche in Oberösterreich keinen Wohnsitz und auch keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Obmann des zuständigen Fischereirevieres auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt. Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen.
      Die schriftliche Bewilligung (Lizenz)
      Die Lizenz hat jedenfalls
      den Namen des Bewirtschafters und des Lizenznehmers,
      die Bezeichnung des betreffenden Gewässers und die bewilligten Fangmittel,
      den Beginn und das Ende der Gültigkeit der Bewilligung,
      und das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Bewirtschafters
      zu enthalten.
      Die Lizenz ist unter Verwendung des vom Oö. Landesfischereiverband bei den Fischereirevierausschüssen zu beziehenden Formulars (Lizenzbuch) auszustellen und ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

      Die Fischerlegitimationen (Fischerkarte/Gastkarte, Lizenzbuch) sind jedenfalls mit sich zu führen, wenn der Fischfang an einem "Fischwasser" ausgeübt wird.

      Die Voraussetzungen, um als "Fischwasser" zu gelten, sind nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch dann jedenfalls anzunehmen, wenn für ein bestimmtes Gewässer Fischereilizenzen ausgegeben werden (so z. B. bei zahlreichen Teichanlagen). Dabei ist es unerheblich, ob das Fischwasser eingefriedet ist und in welcher Höhe Gebühren für den Fischfang eingehoben werden.

      Kinder unter 12 Jahren dürfen ab dem 6. Lebensjahr fischen, allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss. Diese Kinder brauchen zwar keine Fischerkarte, aber jedenfalls das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder über 12 Jahren brauchen sowohl eine Legitimation (eine Fischerkarte) als auch das Lizenzbuch und können auch allein fischen.

      Das Erfordernis der Lizenz (Lizenzbuch) entfällt, wenn der Bewirtschafter des betreffenden Gewässers den Fischfang selbst ausübt oder der Fischfang in unmittelbarer Begleitung des Bewirtschafters ausgeübt wird.
      AD