Dieses Problem betrifft meist Fluß oder Bachfischer deren Revier an ein anderes Bundesland oder gar an ein anderes Land wie Deutschland oder auch bei der March die Slowakei grenzt. Wie man ja hinlänglich weiß kocht ja in Österreich als auch in der EU ein jeder sein eigenes Süppchen und die Besimmungen sind von Land zu Land verschieden. Da Bundesländer oder Länder verschiedene Schonzeiten und Bestimmungen haben muß sich meist ein Land nach einem anderen richten, sodaß es nicht in einem Flußabschnitt 2 verschiedene Bestimmungen gibt.
So auch in den Flüßen Salzach und Saalch als Grenzgewässer zu Bayern. In Bayern hat die Regenbogenforelle eine Schonzeit ( bis 15 April ) in Salzburg keine, in Oberösterreich wieder eine
. So und nun kommt der Biß in den sauren Apfel. Salzburg gleicht sich in den Flußabschnitten wo die Salzach und Saalach an Bayer grenzen an die Deutschen ( bayrischen ) Bestimmungen an und so hat die Regenbogenforelle bei uns in Salzach und Saalach als Grenzgewässer auf einmal eine Schonzeit obwohl jeder weiß das dieser Fischstamm mit seinen Laichzeiten sowieso schon total durcheinander ist und laichreife Regenbogen das ganze Jahr hindurch gefangen werden. Ich finde das hier mal wirklich ein Wort zwischen den Landesfischereiverbänden von Bayern und Salzburg gesprochen gehört , das dieser Unfug endlich ein Ende hat. Was meint Ihr den da dazu ?
So auch in den Flüßen Salzach und Saalch als Grenzgewässer zu Bayern. In Bayern hat die Regenbogenforelle eine Schonzeit ( bis 15 April ) in Salzburg keine, in Oberösterreich wieder eine
