Servus Leute!
Immer wieder muss man feststellen, dass manche „Fischerkollegen“ eine Session am Wasser mit einem Saufgelage verwechseln. Gegen ein oder zwei Bierchen ist wohl nichts einzuwenden, doch einige haben dabei einfach kein Maß und glauben eine ganze Brauerei leer trinken zu müssen. Oft genug werden so nebenbei noch ein paar Flaschen Schnaps geleert.
Natürlich kann jeder saufen was und wie viel er will, doch sollte man auch bedenken, dass ein solches Verhalten ein schlechtes Licht auf alle Fischer wirft und dann wieder einmal alle in einen Topf geworfen werden.
Auch die möglichen Folgen sind diesen „Kollegen“ kaum bewusst. Etwa kilometerweit schallendes Herumgegröhle, vollgekotzte Uferbereiche, wenn dann doch was anbeißt schwer verletzte Fische, da einige gar nicht mehr in der Lage sind, diese richtig zu behandeln, bis zur Lebensgefahr, wenn solche Typen dann auch noch mit dem Boot unterwegs sind und stockbesoffen ins Wasser fallen.
Nicht zu vergessen auch der Restalkoholgehalt, bei der „noch etwas vernebelten“ Nachhausefahrt nach der feuchtfröhlichen Session.
Sollte hier eine Promillegrenze, ähnlich wie im Straßenverkehr eingeführt werden?
Wie hoch sollte die Grenze liegen?
Wer soll dies überprüfen?
Welche Strafen sollten dann ausgesprochen werden?
Oder schieße ich mit meinen Überlegungen etwas übers Ziel hinaus?
Was meint ihr dazu?
Gruß, Willi
Immer wieder muss man feststellen, dass manche „Fischerkollegen“ eine Session am Wasser mit einem Saufgelage verwechseln. Gegen ein oder zwei Bierchen ist wohl nichts einzuwenden, doch einige haben dabei einfach kein Maß und glauben eine ganze Brauerei leer trinken zu müssen. Oft genug werden so nebenbei noch ein paar Flaschen Schnaps geleert.
Natürlich kann jeder saufen was und wie viel er will, doch sollte man auch bedenken, dass ein solches Verhalten ein schlechtes Licht auf alle Fischer wirft und dann wieder einmal alle in einen Topf geworfen werden.
Auch die möglichen Folgen sind diesen „Kollegen“ kaum bewusst. Etwa kilometerweit schallendes Herumgegröhle, vollgekotzte Uferbereiche, wenn dann doch was anbeißt schwer verletzte Fische, da einige gar nicht mehr in der Lage sind, diese richtig zu behandeln, bis zur Lebensgefahr, wenn solche Typen dann auch noch mit dem Boot unterwegs sind und stockbesoffen ins Wasser fallen.
Nicht zu vergessen auch der Restalkoholgehalt, bei der „noch etwas vernebelten“ Nachhausefahrt nach der feuchtfröhlichen Session.
Sollte hier eine Promillegrenze, ähnlich wie im Straßenverkehr eingeführt werden?
Wie hoch sollte die Grenze liegen?
Wer soll dies überprüfen?
Welche Strafen sollten dann ausgesprochen werden?
Oder schieße ich mit meinen Überlegungen etwas übers Ziel hinaus?
Was meint ihr dazu?
Gruß, Willi
Ja genau, DER Willi!