Die Mindestmaße, nirgends gibt es mehr zu nörgeln als bei ihnen. Manche sind sie zu hoch den anderen zu niedrig. Bei uns in Salzburg kann seit kurzem der Landesfischereiverband die Schonzeiten und Mindestmaße alleine regeln. Früher war dies Aufgabe der Landesrfierung Abt. 4.
Die Mindestmaße die auf der Jahresfischerkarte abgedruckt sind und vom Verband festgelegt sind machen in der Praxis sowieso wenig Sinn, da sie fast jeder Verein ( Gott lob ) selber hinaufsetzt. Hinaufsetzen darf sie der Verein nur nicht heruntersetzen. Meiner Meinung nach müßten die Mindestmaße etwas überdenkt werden. Es kann nicht sein das beim Mindestmaß zwischen Verein und Verband ein Unterschied von teilweise 15 cm herrscht. Für was gibt es denn ein Landesmindestmaß wenn es dann sowieso von jedem Verein korrigiert werden muß. Nur als Anhaltspunkt ?
Die Mindestmaße die auf der Jahresfischerkarte abgedruckt sind und vom Verband festgelegt sind machen in der Praxis sowieso wenig Sinn, da sie fast jeder Verein ( Gott lob ) selber hinaufsetzt. Hinaufsetzen darf sie der Verein nur nicht heruntersetzen. Meiner Meinung nach müßten die Mindestmaße etwas überdenkt werden. Es kann nicht sein das beim Mindestmaß zwischen Verein und Verband ein Unterschied von teilweise 15 cm herrscht. Für was gibt es denn ein Landesmindestmaß wenn es dann sowieso von jedem Verein korrigiert werden muß. Nur als Anhaltspunkt ?