Gastangler in Bayern

    • Gastangler in Bayern

      Da mich gerade wieder vor einpaar Tagen wieder wer gefragt hat wie man in Bayern zu einer Fischereilizenz kommt hab ich mich da für Euch etwas schlau gemacht.

      Gastangler in Deutschland ( Bayern )


      Personen die sich nicht länger als einen Monat in der Bunderepublik Deutschland aufhalten können ohne Sachkundenachweis einen Jahreserlaubnisschein erwerben. Der Antrag für den jahresfischerschein kann formlos unter einbringung eines Paßbildes erfolgen. Mit dem Erwerb des Fischereischeines ist die Entrichtung der Fischereiabgabe verbunden. Sie beträgt im Jahr weniger als 10 Euro. Bei der Erteilung eines Jahresfuischerscheines wird die Fischereiabgabe mit der Gebühr mit der Erstellung des Jahresfischerscheines erhoben.
      Auch für den Jugendfischereischein ist kein Sachkundenachweis notwendig ( 10 - 18 Jahre ). Diese dürfen aber nur in Begleitung eines Erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Der Jugendschein kostet ebenfalls unter 10 Euro.
      der gastangelschein für bayern ist 3 Monate gültig und kann nur einmal im Jahr gelöst werden.
      AD
    • Re: Gastangler in Bayern

      Ich bin ja mindestens 1 mal im Jahr am Lech bei Augsburg unterwegs und das funktioniert dort einwandfrei!

      Die Karte erhalte ich direkt vom Besitzer des Fischereirechtes, dort hab ich auch noch nie einen Deutschen Jahresfischerischein gebraucht!

      mfG

      Andreas
    • Re: Gastangler in Bayern

      "APU" wrote:

      Ich bin ja mindestens 1 mal im Jahr am Lech bei Augsburg unterwegs und das funktioniert dort einwandfrei!

      Die Karte erhalte ich direkt vom Besitzer des Fischereirechtes, dort hab ich auch noch nie einen Deutschen Jahresfischerischein gebraucht!

      mfG

      Andreas


      Ja normal muß man sich einen Gastfischerschein ausstellen lassen der dann 3 monatige Gültigkeit hat. Das Dumme ist nur das man diesen nur einmal im jahr bekommt. Natürlich bekommt man auch keine Jahreslizenz in Bayern, wenn man dort nicht seinen ordebtlichen Wohnsitz hat und dann müßte man auch noch die bayrische Fischerürüfung ablegen. Unsere wird für eine Jahreskarte mit Wohnsitz in Bayern nicht anerkannt.