Hi,
Aus gegeben Anlass (siehe meinen Beitrag in "Siezenheimer Mühlbach") hier eine Frage: Wie sieht es mit dem Fischereirecht in Tümplen aus die nach Hochwasser (meist direkt neben dem Fliessgewässer) zurückbleiben? Hatte eben gestern zum Spass mal in einen reingeworfen, der so groß ist wie mein Wohnzimmer und sofot eine Atil und einen Barsch gefangen. Oft sehe ich im Frühjahr in der Saalachau in derartigen Tümplen auch Forellen und Äschen stehen und im neuen "Biebergebiet" in Siezenheim gibt es einige größere Teiche mit Hechten drin. Ist dort Fischen generell verboten oder darf ich dort mit Besitz der Gewässerkarte aus der der Tümpel enstanden ist????????
Wer weiss da Bescheid (Peter ich setzte da auf dich...........)?
Danke und lg!
Aus gegeben Anlass (siehe meinen Beitrag in "Siezenheimer Mühlbach") hier eine Frage: Wie sieht es mit dem Fischereirecht in Tümplen aus die nach Hochwasser (meist direkt neben dem Fliessgewässer) zurückbleiben? Hatte eben gestern zum Spass mal in einen reingeworfen, der so groß ist wie mein Wohnzimmer und sofot eine Atil und einen Barsch gefangen. Oft sehe ich im Frühjahr in der Saalachau in derartigen Tümplen auch Forellen und Äschen stehen und im neuen "Biebergebiet" in Siezenheim gibt es einige größere Teiche mit Hechten drin. Ist dort Fischen generell verboten oder darf ich dort mit Besitz der Gewässerkarte aus der der Tümpel enstanden ist????????
Wer weiss da Bescheid (Peter ich setzte da auf dich...........)?
Danke und lg!
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