Obinger See See

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Der Obinger See in Oberbayern im schönen Chiemgau liegt ca. 70 km südlich von München an der B 304, die Hauptverbindungsstraße/Landstraße von München nach Salzburg.

Fläche: ca. 33 ha, Tiefe bis 14 m
Gewässergüteklasse II - eutroph


Fish stock Aal Flussbarsch Hecht Karpfen Schleie Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits Forellen : 2 Stück
Hechte und Zander : insgesamt 3 Stück
Karpfen : 3 Stück
other Information Not specified
regulations
Allgemeine Bestimmungen:


1. Die Fangzeit erstreckt sich vom Gründonnerstag bis zum 31. Oktober 2009. Das Nachtangeln ist von 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang verboten. Hiervon ausgenommen ist der Fang von Aal und Waller bis 24 Uhr, für die Dauer der Sommerzeit bis 1:00 Uhr. Das Eisangeln ist generell untersagt.

2. Es darf mit 2 Gerten gefischt werden. Mit Ausnahme der Köderfischsenke sind andere Fanggeräte nicht gestattet. Schlauchboote, Luftmatratzen oder ähnliche Schwimmkörper sind zur Ausübung der Angelfischerei untersagt. Das Mitbringen und Einsetzen eigener Angelboote ist untersagt. Es dürfen nur die zugelassenen und registrierten Boote des Fischereiverins Obing benutzt werden. Boote können gemietet werden. Zuständig: Schreib-und Tabakwarengeschäft Schugg -
Kienberger Straße - 83119 Obing - Tel: (08624) 2267

3. Verboten sind:
a) nach § 12, Absatz 3 des Fischereigesetzes vom 4. November 1987 (AVFiG), das Fischen mit dem lebendem Köderfisch;
b) der Fang von Fischen unter Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen oder Fischbeständen; Verwendet werden dürfen alle Köder, die diesem Gesetzestext nicht widersprechen, einschließlich Blinker, Wobbler usw., deren Form und Größe nicht begrenzt sind. Ausgelegte Angelgeräte dürfen nicht ohne Aufsicht gelassen werden.

4. Wegen der Zanderschonzeit dürfen tote Köderfische oder Fischstücke erst ab 1.6. als Köder Verwendung finden. Der Hechtfang ist ab 16. April erlaubt. Jegliches Blinkern und Schleppen ist von Saisonbeginn bis einschließlich 15. April untersagt.

5. Im Bereich des Strandbades ist das Angeln in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. September untersagt. In der übrigen Zeit ist ggf. dem Badebetrieb Vorrang zu geben. Das Angeln in diesem Bereich ist nur mit Einzelhaken erlaubt. Auch die Verwendung eines künstlichen Köders mit Einzelhaken ist verboten. Den Anordnungen der Wasserwacht ist Folge zu leisten.

6. GESETZLICHE UND VEREINSINTERNE SCHONMASSE UND SCHONZEITEN, GÜLTIG FÜR DEN OBINGER SEE SIND ZU BEACHTEN
Untermaßige und versehentlich während der Schonzeit geangelte Fische müssen vorsichtig und waidgerecht vom Haken gelöst und sofort zurückgesetzt werden, sofern sie noch lebensfähig sind.

7. Die gesetzlichen Schonzeiten, Vereinsbestimmungen und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten. Fische, die nicht gehältert werden, müssen sofort vorschriftsmäßig getötet werden. Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu berschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. Brachsen, Barsche und Rotaugen dürfen nicht zurückgesetzt, sondern müssen mitgenommen werden.

8. Fangbegrenzungen pro Tag:
Forellen : 2 Stück
Hechte und Zander : insgesamt 3 Stück
Karpfen : 3 Stück

Für alle übrigen Fische besteht keine Fangbegrenzung. Das Verkaufen, Vertauschen oder Verschenken von Fischen ist verboten.

9. Mit dem Erwerb des Fischereierlaubnischeines verpflichtet sich jeder Angelfischer, diese Bestimmungen vorbehaltlos anzuerkennen und einzuhalten und die dem Erlaubnisschein beigefügte Fangstatistik sorgfältig auszufüllen und unterschrieben bei der Ausgabestelle abzugeben, oder per Post abzusenden, auch wenn nichts gefangen wurde. Eine Fangstatistik dient ausschließlich statistischen Zwecken und Besatzmaßnahmen. Um Irrtümer zu vermeiden, ist die Fangstatistik der Wochenkarte zum Abschluß jedes Angeltages zu führen.

10. Mitglieder des Fischereivereins haben Kontrollrecht in Bezug aus Fischereischein-und Fangkontrolle. Beamte der Polizei und die Fischereiaufseher haben nach Artikel 86 FG weitestgehende Befugnisse. Diesen Personen sind auf Verlangen alle Fischereischeine auszuhändigen.

11. Alle zum Schnutz des Schilfgürtels errichteten Steganlagen stehen dem Fischereiverein Obing. e.V. zur Nutzung zur Verfügung, um das von ihm gepachtete Fischereirecht ausüben zu können. Bei Steganlagen in Privatbesitz ist der Nutzung durch die Eigentümer der Vorrang einzuräumen.

12. Ufer, See, Boote und Stege sind peinlich sauber zu halten und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Stegbenutzung auf eigene Gefahr! - Keine Abfälle in das Wasser werden! (wie z.B. Gläser, Flaschen, Dosen)

13. Das Betreten unberührter Schilfzonen, sowie das Befahren des Seerundweges mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Jegliches Anlegen von offenen Feuerstellen (z.B. Grillen, Lagerfeuer, etc.) ist untersagt.

14. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf landwirtschaftlichen Nutzungsflächen und deren An-und Abfahrtswegen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Fahrzeughalter für alle Folgen und Schäden.

Verstöße gegen diese Bestimmungen haben den sofortigen Einzug der Fischereierlaubnis zur Folge.
VEREINSKAMERADEN: FISCHT WAIDGERECHT UND ACHTET DIE KREATUR !


normal members young person
day ticket 10 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass 31 € - -
monthly pass - - -
annual Pass - - -
other Information
Anschlusswochenkarten (15,50 Euro)
Tageskarten kosten eigentlich 9,50€ aber Kommastellen werden vom System nicht angenommen.
Card issuing offices
Schreibwaren Schugg
(Wochen- u. Bootskarten)
Kienberger Str. 9 (Nähe - Kirche), 83119 Obing
Telefon: 08624/2267

Fisherman's Partner Anglerfachmarkt
Gruber Str. 9
85599 Parsdorf
Telefon 089 / 99 15 38 27
Telefax 089 / 99 15 38 39
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi.
8.30 - 18.30 Uhr
Do. - Fr.
8.30 - 20.00 Uhr
Samstag
8.30 - 16.00 Uhr

Zoo- Hundesalon und Angelgeräte Juliane Portisch
Lederstaße 9
84453 Mühldorf am Inn
Telefon: 08631/5154
Fax: 08631/161704
email: i.portisch@gmx.de

Fischerei-Fachgeschäft - Fischercenter Wasserburg a. Inn
Weberzipfel 6
83512 Wasserburg am Inn
Telefon: 08071/50154 und 6560
Fax: 08071/50893

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The water is in 83119 Obing.
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Fischerverein Obing e.V.


0 86 24/9 62

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