Hürdenteich Teich / Weiher

Der ca. 3,5ha große Hürdenteich in Weitwörth ist ein Paradies für vielseitige Fischerei. Er liegt nordöstlich vom Schloss Weitwörth und östlich der Bundesstraße 156. Das schon zur Tradition gewordene Eisfischen des SSFV findet in den Monaten Jänner und Februar ebenfalls dort statt.

Teichbeschreibung des SSFV: http://ssfv.at/index.php?page=217


Fish stock Aal Flussbarsch Hecht Karpfen Schleie Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits Lt. Lizenz
other Information Not specified
regulations
Fischereibestimmungen für das Fischen am Hürdenteich
Weidgerechtes und kollegiales Verhalten am Fischwasser wird erwartet !
Fangzeit: 1. März bis 30. November, soweit im Winter teilweise eisfrei. Jeweils von 5.00 bis 23.00 Uhr.
Ausrüstung: Ordentliches Angelgerät, sowie Maßband und Lösezange sind mitzuführen und zu verwenden.
Köder: Lebender Köderfisch gesetzlich verboten. Gefangene Köderfische (max. 5 Stück ) sind absolut weidgerecht zu hältern.
Köderfischfang: Kein zusätzliches Köderfischgerät.
Fischereiarten: Grundfischen mit 2 Einfachhaken. Stoppelfischen mit 1 Einfachhaken. Raubfischfang mit Mehrfachhaken erlaubt.
Angelplatz: Angeln nur vom Ufer aus erlaubt. Der Angelplatz und dessen Umgebung sind stets sauber zu halten und bereits vor
Beginn des Fischens auch von fremdem Unrat zu reinigen ! Das auf Fang ausgelegte Angelgerät darf nicht verlassen
werden. Zelten verboten; ausgenommen sind Fischerunterstände (ohne Boden, in unauffälliger Farbe) bis auf Widerruf. Im
farblich markierten Bereich des Salzachseedammes sind auch Unterstände generell verboten. Gehwege und Parkbänke
sind freizuhalten. Abbrennen von Feuern und das Grillen ist verboten. Die Belästigung und Verfolgung von Wassergeflügel
und sonstigem Wild ist zu unterlassen. Vorsicht mit Zigaretten – Waldbrandgefahr. Fahrverbote sind zu beachten.
Ausweiden und Fischputzen am Gewässer ist generell verboten !
Gefangene Fische: Fische, die das vorgeschriebene Mindestmaß nicht besitzen oder geschont sind müssen sofort und schonend
zurückgesetzt werden. Der Angler hat sich unmittelbar nach dem Fang für das Behalten oder Freilassen des Fisches zu
entscheiden. Im Netz befindliche Fische dürfen nicht ausgetauscht werden. Hat der Fischer seinen zulässigen
Tagesausfang erreicht, so hat er das Fischen für diesen Tag an diesem Gewässer einzustellen. Mehrfaches Fangen und
Wiederauslassen behaltbarer Fische ist nicht weidgerecht. Der Verkauf gefangener Fische ist nicht gestattet.
Allgemeine
Bestimmungen:
Gültige amtliche Jahresfischerkarte (Steuerkarte), oder Gastfischerkarte mit einem Lichtbildausweis, zusätzlich
Mitgliedsausweis und Fangbuch bei Mitgliedern, sowie diese Tageskarte sind beim Angeln mitzuführen. Jede Übertragung
der Tageskarte ist verboten.
Aufsichtsorgane: Das beeidete Wacheorgan zum Fischereischutz ist durch ein Dienstabzeichen gekennzeichnet. Ihm sind auf Verlangen
gültige amtliche Fischerkarte, Mitgliedsausweis, Tageskarte sowie Ausfang vorzuweisen. Seinen Anordnungen ist
unbedingt Folge zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen die
Aufsichtsorgane berechtigt sind, auch Gepäcksstücke (Rucksäcke) und Transportmittel (Kofferraum und so weiter) zu
kontrollieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß Übertretungen der Bestimmungen mit dem sofortigen
entschädigungslosen Entzug der Tageskarte und einer befristeten oder dauernden Sperre für die Vereinsgewässer des
SSFV geahndet werden können. Übertretungen der Fischereigesetze sind mit Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde
oder das Gericht und mit Beschlagnahme des Angelgerätes bedroht.
Jeder in Besitz genommene Fisch ist s o f o r t einzutragen.
Sonst droht Kartenentzug !!
Gastfischer: Auf der VorderseitedieserTageskarte - Vereinsmitglieder: im Fangbuch
normal members young person
day ticket 23 € 17 € -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - - -
other Information
Seit 2014 gibt es keine Jahreskarten mehr für den Hürdenteich.
Card issuing offices
http://www.ssfv.at/index.php?page=226
gallery


The water is in 5110 Oberndorf.
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0660 / 54 37 492

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