Peleskalacke Teich / Weiher

Die Peleskalacke ist ein wunderschönes Gewässer im Nationalpark Donau-Auen. Ein guter Altbestand an Raub - und Friedfischen garantiert dem naturverbundenen Fischer die entspannte Ausübung seines Hobbys in verkehrsferner, unberührter Natur. Öffentlich zu erreichen ab U1 Station Kaisermühlen-VIC, mit dem Bus 91A oder ab U2 Station Donaustadtbrücke und ebenfalls Bus 91A, bis zur Haltestelle „Roter Hiasl" - dann Richtung Nationalparkhaus (Dechantweg 8) und ab dort noch 5 Minuten Fußweg. Limitierte Lizenzzahl.


Fish stock Aal Flussbarsch Hecht Karpfen Schleie Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits FANGZAHLBESCHRÄNKUNG: Fangbeschränkungen gelten für Karpfen, Schleie, Zander, Hecht, Wels und Schied.
Jahresentnahme: Von diesen Arten dürfen maximal 20 Karpfen oder Schleien und 10 der angeführten Raubfische entnommen werden.
Tagesentnahme: Pro Tag dürfen maximal 2 Fische, welche einer Entnahmebeschränkung unterliegen, sowie zusätzlich 20 Stück andere Fische, einschließlich Köderfische, entnommen werden.
other Information NICHT GESTATTET: Fischen während der Revierreinigung. Zufahrt mit KFZ. Anlegen von Angelplätzen durch Ausholzen oder Mähen. Anlegen von Wegen durchs Unterholz. Zerstörung von Uferabbrüchen. Errichtung von dauerhaften Angelsitzen oder anderen Einrichtungen. Lärmentwicklung, Campieren und das Anlegen von Feuerstellen.
Fischen von Brücken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppeund Ausnehmen der Fische, Müll, Flaschenkapsel, Zigarettenstummel, etc.) Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen.
Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Fischen im Schilfbereich sowie Beschädigung und Betreten des Schilfes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Spezialfertigköder = Boilies (auch in Form von Teig) weder als Köder noch als Anfütterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Verwendung von Echolot und Fischfinder. ANFÜTTERN VERBOTEN!
regulations
Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei). Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt
Die Fischerei ist nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot).
Pro Revier darf nur eine Lizenz gelöst werden.Das Spinnfischen ist nur vom 01.09. bis 31.12. erlaubt. Bei der Verwendung von Mehrfachhaken
sind die Widerhaken durch Zusammendrücken oder Abfeilen unwirksam zu machen. Bei Verwendung von
Einfachhaken ist der Widerhaken erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
Es dürfen KEINE Lebendköder, ausgenommen wirbellose Tiere, verwendet werden. Als Köderfische dürfen ausschließlich: Laube, Giebel, Rotauge, Rotfeder, Güster, Aitel, Flußbarsch und Brachse tot, unter Einhaltung der jeweiligen Schonzeiten und Brittelmaße, verwendet werden. Die Einbringung nicht heimischer Fischarten oder gewässerfremder Köderfische ist untersagt.
normal members young person
day ticket - - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - 170 € 86 €
other Information
Not specified
Card issuing offices
Kontaktdaten:
Adresse: 1080 Wien, Lenaugasse 14 (Eingang Schmidgasse 6)
Tel: 01 403 21 76
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