Millstätter See (Fischereiverband Millstätter See) Fluss

Der Millstättersee See ist mit seiner Wasserfläche von 13,3 km2 der zweitgrößte, aber tiefste (max. 141 m) und wasserreichste See Kärntens. Durch seine langgestreckte Form erreicht er eine Länge von 11,5 km und eine Breite von bis zu 1,8 km. Nördlich des Millstättersees liegt der Nationalpark Nockberge, im Süden trennt in ein bewaldeter Höhenrücken vom parallel verlaufenden Drautal.
Das Oberflächenwasser des Sees erwärmt sich rasch, die Wassertemperatur liegt im Sommer bei ca. 24 Grad, fällt aber in der Sprungschicht (6-15 m Tiefe) schnell ab und hat in der Tiefe konstant ca. 4 Grad.
Der Tourismus konzentriert sich auf das Nordufer, insbesondere auf die größeren Orte Seeboden (Seeabfluß), Millstatt und Döbriach. Dort findet der Urlauber Unterkünfte aller erdenklichen Kategorien, von Campingplätzen oder Urlaub am Bauernhof bis zu 4-Stern Komforthotels und mannigfaltige Freizeitaktivitäten.
Das Südufer ist beinahe zur Gänze unverbaut, Teile davon sind Landschaftsschutzgebiet. .

Der größte Teil des Sees wird vom Fischereiverband Millstätter See bewirtschaftet. Die Maräne (Große Bodenrenke) erreicht in diesem Gewässer beachtliche Größen und ist die am stärksten beangelte Fischart. Der Seesaibling kommt ebenfalls im Freiwasser vor. In den ufernahen Bereichen finden sich zahlreiche Weißfischarten (Aitel, Rotauge, Laube..) sowie Schleie und Karpfen. Bei den Raubfischen dominiert der Hecht, es werden alljährlich zahlreiche Hechte mit mehr als 1 Meter Länge gefangen. Waller, Zander und Barsch sind ebenfalls vorhanden.
Von einigen Fischrechtsbesitzern wird Netzfischerei auf Renken betrieben. Durch Fang von Laichfischen und anschließender Aufzucht und Besatz von Renken-Brütlingen wird aber dafür gesorgt, dass der Bestand auf einem hohen Niveau gehalten wird.








Fish stock Aal Flussbarsch Hecht Karpfen Schleie Seeforelle Seesaibling Weißfische Zander
Catch Limits Max. 7 Edelfische pro Tag
other Information Artenreiches Gewässer, in dem immer wieder kapitale Fische erbeutet werden. Jährlich werden zahlreiche Hechte über 10 kg gefangen. Für Spezialisten interessant ist die Fischerei auf die große Maräne, die in diesem Gewässer beachtliche Größen erreicht.
regulations

1. Das Fischen ist nur mit gültiger Jahresfischerkarte bzw. Fischergastkarte und Fischereierlaubnis erlaubt. Alle Berechtigungen gelten nur für den Namensträger; die Karte ist nicht übertragbar.
2. Vorgeschrieben ist:
a) Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. Fische, die nicht dem Mindestmaß entsprechen, sind mit nassen Händen vorsichtig von der Angel zu lösen und schonend in das Wasser zurückzuversetzen!
b) Den Kontrollorganen sind auf deren Verlangen die Fischereibewilligungen, die Geräte und gefangenen Fische vorzuweisen und ihnen die verlangte Auskunft zu erteilen.
c) Jeder gefangene Fisch ist sofort in die Fangliste einzutragen und darf nicht im Boot filetiert werden. Gemessen wird der Fisch von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
d) Der Fang von Fischen ist wie folgt begrenzt:
Renken: 5 Stück pro Tag und 100 pro Jahr
Hecht, Seeforelle und Waller: 1 Stück pro Tag
Saibling und Schleie: 2 Stück pro Tag
e) Köderfische sind artgerecht und nur im geringsten Ausmaß zu hältern (maximal 12 Stunden).
f) Beim Schleppen ist das Boot mit einer weißen Fahne (60 x 60 cm) zu kennzeichnen.

3. Es wird ersucht,
a) das Anfüttern wegen Beeinträchtigung der Wasserqualität auf ein Minimum zu reduzieren;
b) die Angelstandplätze nicht durch Bojen oder andere Kennzeichen zu markieren;
c) Schiffsanlegestellen während der Betriebszeiten nicht als Standplatz zum Fischen verwenden;
d) auf die Sicherheit der Badegäste zu achten.

4. Verboten ist
a) pro Person der Erwerb von mehreren Erlaubnisscheinen für denselben Zeitraum (auch Überschneidungen);
b) das Fischen mit mehr als 2 Angelruten (mit je 1 Köder);
c) das Fischen mit Hegene, max. 5 Nymphen, vom 16.10. bis 15.12.;
d) die Unterwasserfischerei, die Verwendung von Harpunen, Legeangeln, Speeren, Stechern, Reusen etc.;
e) das Mitbringen von Köderfischen bzw. Fischteilen aus fremden Gewässern (Seuchengefahr);
f) das Mitnehmen von Köderfischen in fremde Gewässer;
g) das Befahren und Begehen des Uferschilfes (zur Schonung der Laichplätze und Brutstätten);
h) das Fischen vom Boot aus (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang);
i) das Fischen in allen Zuflüssen und im Seeabfluss;
j) die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder (Köderfische);
k) die Verwendung von Edelfischen als Köderfische (Reinanken, Saiblinge, See-, Bach- und Regenbogenforellen).
l) Beköderte Angeln dürfen nie ohne Aufsicht im See oder am Ufer liegen. Wasservögel nehmen diese als Futter auf. Dadurch anfallende Kosten (Tierarzt etc.) werden weiterverrechnet.
m) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Kärntner Fischereigesetzes.
n) Übertretungen dieser Fischereiordnung werden mit dem Entzug des Fischereierlaubnisscheines und mit einer Geldstrafe in Höhe des verursachten Schadens, jedoch mindestens in Höhe einer Jahresfischerkarte, geahndet.





normal members young person
day ticket 15 € - 9 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass 40 € - 20 €
monthly pass 57 € - 44 €
annual Pass 200 € - 50 €
other Information
€: Ufer + Bootsfischen: Tag 15,-- (9,--*), 2 Tage 22,-- (12,--*), Woche 40,-- (20,--*), 14 Tage 45,-- (28,--*), Monat 57,-- (44,--*), Saison 200,-- (50,.--*)
Nur Ufer: Saison 100,-- (25,--*).
* = Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Card issuing offices
Tourismusbüro Seeboden, Tel. 04762/81210, Tourismusbüro Millstatt, Tel. 04766/2022 , Tourismusbüro Döbriach/Radenthein, Tel. 04246/78780, Kulturamt Spittal/Drau (Schloß Porcia), 04762/5650-220
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The water is in 9871 Seeboden am Millstättersee.
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9871 Seeboden am Millstätter See


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