Waldsee Friedburg Teich / Weiher

Der Waldsee wurde 1994 bis 1995 von unseren Mitgliedern aus der Schottergrube Denk (Knödelwirt)
am Eingang des Mehrentales gebaut.
Inzwischen hat sich der Waldsee zu unserem zentralen Vereinsgewäser entwickelt und bei ihm finden unsere wichtigsten Veranstaltungen statt.
In seinem sauberen Quellwasser fühlen sich auch unsere heimischen Edelkrebse sehr wohl, was sich auch dadurch auszeichnete das unsere Krebse für das Artenschutzprojekt Edelkrebse des Landes Oberösterreich verwendet wurden.


Fish stock Amur (Graskarpfen) Bachforelle Bachsaibling Flussbarsch Karpfen Regenbogenforelle Schleie Weißfische Zander
Catch Limits Der Ausfang ist mit 4 Edelfischen beschränkt ( davon 2 Zander ).
Forellen und Saiblinge, welche das Schonmaß erreicht oder geschluckt haben,
dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.
other Information Es darf höchstens mit zwei Ruten (ausgenommen 3-Rutenkarte für Egelsee) und nur vom Ufer (Waten verboten) aus geangelt werden. Mit Hinweisschildern gekennzeichnete Schongebiete dürfen weder betreten noch befischt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einer Rute mitfischen, sofern ihre Begleitperson im Besitz einer gültigen Tages- oder Jahreskarte sind (das Fischen auf Raubfisch ist jedoch nicht gestattet). Die Anzahl der erlauben Angelrute darf aber keinesfalls überschritten werden (2 bzw. 3 Ruten, wenn der Lizenznehmer im Besitz einer Dreirutenkarte ist).
Punktekartenfischer dürfen das Gewässer am gleichen tag nicht wechseln.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Schonzeiten für Oberösterreich bzw. Salzburg, ausgenommen die Brittelmaße für folgende Fischarten: Edelfische: Zander 50 cm, Karpfen 35 cm, Waller 70 cm, Hecht 60 cm, Forellen und Bachsaiblinge
22 cm, Maräne 30 cm, Aalrutte 35cm, Äsche 30 cm.
Untermaßige Fische sind sofort, schonend und wenn möglich nicht oder zumindest mit nassen Händen zu berühren, zurückzusetzen.
Kombikartenbesitzer dürfen pro Jahr 70 forellenartige und 40 andere Edelfische mitnehmen. Die in Vereinsgewässer gefangenen Fische dürfen weder verkauft noch sonstiger Handel betrieben werden. Der Massenfang von Köderfischen (über 10 Stück) ist verboten.
Die Entnahme von Krebsen, Muscheln und Wasserpflanzen ist nicht gestattet.
Im Setzkescher (Metallkescher verboten!) befindliche Fische gelten als Ausfang und dürfen weder ausgetauscht noch zurückgesetzt werden und sind sofort in das Fangverzeichnis einzutragen.
Untermaßige Fische dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden.
Beim Blinkern sind die restlichen im Wasser befindlichen Ruten und Köder einzuziehen, weiters ist zu anderen Anglern und ausgelegten Ködern ein Abstand von mindestens 20 Metern einzuhalten.
Den Anordnungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten, jedoch kann gegen unsinnige und autoritäre Anordnungen beim Vorstand Beschwerde eingelegt werden. Kontrollberechtigt sind nur Personen mit Kontrollausweis.
Im Übrigen ist jedes Vereinsmitglied dazu angehalten, besondere Vorkommnisse und Übertretungen dem Vorstand zu melden. Die ausgefüllten Tageskarten sind nach Beendigung des Fischens in die dafür vorgesehenen Briefkästen einzuwerfen, Punktekartenbesitzer müssen, bevor sie mit dem Fischen beginnen, einen Tagesabschnitt versehen mit dem aktuellen Datum einwerfen. Ein Nichteinwerfen der Karten wird mit Ausschluss von unseren Gewässern geahndet.
Bei Nichteinhalten der Bestimmungen behält sich der Vorstand vereinsinterne sowie rechtliche Schritte vor!

Hierbei handelt es sich um eines meiner Hausgewässer, an dem ich angle, seit ich 5 bin .
Solltet ihr hier angeln wollt, kann ich euch gerne mit Tipps und Ratschlägen (egal auf welche Fischart) beiseite stehen und euch ein paar Hotspots zeigen
regulations
Es darf von Sonnenaufgang bis 24:00 Uhr in der Zeit von 16.März bis 30. November geangelt werden. Das Betreten und Angeln im eingezäunten Bereich inklusive Zulauf ist verboten! Das Blinkern ist in der Zeit von 16. März bis 31. Mai nicht erlaubt (Zanderschonzeit). Lebende und nicht heimische Köderfische dürfen weder benutzt noch an das Gewässer mitgenommen werden. Anfüttern jeglicher Art ist grundsätzlich verboten. Der Ausfang ist mit 4 Edelfischen beschränkt (der Ausfang von Karpfen und Zandern ist mit je 2 Stück pro Tag begrenzt). Fische, welche das Schonmaß erreicht oder geschluckt haben, dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Die Fahrzeuge sind ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
normal members young person
day ticket 19 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - - -
other Information
Not specified
Card issuing offices
Gasthaus Eichinger Friedburg: Karten für Waldsee

The water is in 5211 friedburg.
Map
Contact

Angelverein Friedburg-Munderfing

5222 Munderfing


Tel.: 07744/6482

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