Naarn Bach

Ein lieber Fliegenfischerfreund sagte einmal zu mir, er sehe unser oberösterreichisches Mühlviertel bei seinen Besuchen immer wie einen großen alten Körper, einen Körper aus hartem Granit. Dieser unvergängliche Stein liegt unerbittlich und fest seit eh und je. Die den Fels überziehende "Haut" sei diese schöne schwarze und fruchtbare Erde, die sich nach außen als weithin bekannt sanft grüne und unüberblickbare, bis an den Horizont reichende Hügellandschaft präsentiert. Ich denke, jeder Fliegenfischer, der das Glück hat, unser schönes Mühlviertler Land zu kennen, kann diesem Philosophen wohlgesonnen beipflichten. Liebend gern nehme ich diese schönen Gedanken und Worte auf, erweitere diesen auf meine Weise und versuche, die unvergleichlich wilde Schönheit der Gewässer dieses einzigartig schönen Landstriches mit treffenden Worten fühlbar zu machen.

Als Lebensadern dieser urtümlich schönen Landschaft sehe nicht nur ich die Bäche, das "Blut" darin ist das Wasser, das sich uns, den Betrachtern, von teefarbig bis blutschwarz offeriert.
Schon seit über zehn Jahren hege ich, wie viele Freunde und Gäste wissen, eine "Geliebte", die Feldaist bei Wartberg ob der Aist.
Doch nun gesellt sich zu diesem wildromantischen Juwel ein weiteres hinzu. Die atemberaubende große Naarn zwischen Pierbach und Mönchswald nahe Bad Zell bietet ihrem Gast und Besucher das, wonach er sucht. Allein zu sein, mit sich und der urtümlich kargen Schönheit dieser Landschaft, mitsamt einer Vielfalt an Farben und praller Fülle an Vegetation, dazu die grundehrlich unverfälschte Freundlichkeit der hier ansässigen Menschen. Doch das schönste Wortkleid kann dieser charmanten Dame mitsamt ihrer großteils genetisch reinen Urforellen, den geheimnisvoll tiefen Pools, den farbenprächtigen Saiblingen, schnellen Rieselstrecken, majestätisch anmutenden Äschen, auch den ufersäumenden wie sagenumwobenen Wald- und Wiesenstrecken, nicht gerecht werden.
Erkunden Sie in einem kleinen bildlichen Spaziergang diese Schönheit mit eigenen Augen und genießen Sie die Kurzweil Ihres Staunens, wenn dieser Fluss Sie mit all seiner Pracht gefangen nimmt und bringen Sie diese Schönheit mit eigenen Augen zu Verständnis.
Ach ja, Vorsicht …… Man sagte mir schon oft, hier in diesem dem Tourismus noch immer fernen Tal, am Fuße der alles überragenden Burgruine Ruttenstein, den naturgewachsenen Salmoniden, mit der leichten Rute und Trockenfliege nachzustellen, mache sehr schnell süchtig!
Aber dies dürfen Sie selber herausfinden!


Fish stock Äsche Bachforelle Regenbogenforelle
Catch Limits Es ist „keine Fischentnahme“ gestattet, ausgenommen nach vorheriger Freilösung durch Besatzkosten- Erweiterung (sichtlicher Eintrag in der Jahreslizenz).Krebsfang verboten!
other Information Not specified
regulations
Köder- als Köder ist nur eine künstliche Trockenfliege – Nassfliege – Nymphe ohne oder mit flach angedrückten Widerhaken am Einzelhaken erlaubt , Streamer, Jigg und sonstige Fangmittel und Methoden sind zur Gänze nicht zulässig.

Die Angelfischerei darf nur mit einer den üblichen Bestimmungen entsprechenden Fliegenrute mit einem Köder (Springermontage verboten) ausgeübt werden.

Bei Jahreslizenzen ist die Befischung von 01. Jänner – 31. Dezember dreimal Wöchentlich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis einschließlich eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Ausgenommen 1.Juni bis 30. August, von 04.30 Uhr bis 22.30.

Es ist „keine Fischentnahme“ gestattet, ausgenommen nach vorheriger Freilösung durch Besatzkosten- Erweiterung (sichtlicher Eintrag in der Jahreslizenz).Krebsfang verboten!

Pro Fischtag dürfen nicht mehr als 2 Stk. Forellen ab 32 cm entnommen werden. Der Ausfang ist sofort nach Entnahme unlöschbar in der Lizenz einzeln zu vermerken. Die Äsche erfordert ein Mindestmaß von 40 cm. !!

Vorfachstärken unter 0,16 mm sind nicht gestattet.

Als kleinste Hakengröße ist 18 nicht zu überschreiten.

Die der Lizenz beigeheftete Fangkarte ist in sorgfältiger Obsorge zu führen und nach Beendigung der Saison dem Bewirtschafter bis spätestens 28. Februar des Folgejahres Persönlich oder auf Übermittlung dritter, oder auf elektronischem Weg einsichtig zu machen.

Sichtbare, der Umwelt unverträgliche Veränderungen an Fischen, Wasserqualität und Ufer

(Fauna und Flora), sind umgehend dem Bewirtschafter, einem Kontrollorgan oder evtl. der nächsten Polizeidienststelle bekannt zu geben (evtl. Wasser und Kadaver Proben entnehmen).

Bei antreffen offensichtlich nicht berechtigten Personen die den Fischfang gleich welcher Art in den bekannten Grenzen ausüben, wird ersucht diese anzuhalten und unverzüglich beim Bewirtschafter oder Kontrollorgan zu melden.

Sind die Personalien nicht eindeutig zu klären ist unter Einhaltung des StGB die Identität zu eruieren (zb. Feststellung des Fahrzeug Kennzeichens).

Ist dies nicht möglich ist umgehend der Pächter, ein Kontrollorgan oder die nächste Polizei -Dienststelle zu verständigen.

Um Meinungsverschiedenheiten mit den Grundeigentümern der Zufahrtswege zu vermeiden ist bei Benützung deren Erlaubnis einzuholen.

Die Fahrzeugkarte (Naarn-Fischer) ist deutlich sichtbar hinter der Windschutz-Scheibe zu platzieren.

Bei der Jährlichen Besatzarbeit im Ausmaß von ca. 2mal 2,5 Stunden ist Mithilfe zu leisten Ist dies durch zeitliche Unpässlichkeit nicht möglich, ist eine Ersatzperson zu stellen oder durch Einlage von Euro 50,- für Zusatzbesatz, Abschlag zu leisten

Der Austritt aus der Lizenzgemeinschaft im Folgejahr ist bis spätestens 31.Oktober der laufenden Saison bekannt zu geben. ( ansonsten Verfall der Kaution Euro 150,- )

Der Lizenznehmer wird dringlich ersucht nur Unterfangkescher mit einer max. Maschenweite von 2 – 3 mm und Knotenlosem Netz zu verwenden.

Als Alternative ist die Handlandung mit nasser Hand zulässig.

Der Bewirtschafter haftet nicht für Regressansprüche die durch Naturgewalt und der gleichen herbeigeführt sind. Ausgenommen Gastlizenzen bei Unfischbarkeit durch Hoch – Schmelz- Braunwasser (erfolgt Lizenzgutschrift ohne Entschädigung durch den Bewirtschafter).

Der Lizenznehmer hat sich selbstständig mit den Reviergrenzen und Regeln des Gewässers vertraut zu machen. Untere Reviergrenze ist die sogenannte Biermayrbrücke. Obere Grenze stellt die Brücke beim Reiterhof Scherhäufl-Ranch / Wachtelmühlbrücke. Beide Grenzen sind Rechtsufrig durch färbige Tafeln gekennzeichnet.

Das Angeln ist unter genauer Einhaltung dieser und der Staatlichen Fischerei -Ordnung weidgerecht auszuüben.

Die Amtliche Fischerkarte(Steuerbuch) und Lizenz ist stets mit sich zu führen und den mit der Aufsicht betrauten Personen auf Verlangen vorzuweisen, ebenso ist das Kontrollorgan berechtigt, Angelgerät, Weggepäck, Köder und bei dringlichem Verdacht auch das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen.

Nur bei Tages und Blockkarten ist zu Beginn des Angeltages das Datum in der Lizenz mit dokumentenechtem Schreibgerät zu vermerken.



Es ist nicht gestattet andere Personen oder Personen in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen.

Beim Ausfang und zurücksetzen von Fischen muss größtmögliche Sorgfalt geübt werden. Kein zurücksetzen aus größerer Höhe oder Entfernung.(z.B. von Brücken und Felsen )

Das Fischen von Brücken und hohen Felsen ist verboten sofern nicht ein geeigneter leicht zugänglicher Landeplatz ersichtlich ist.

Das Haltern sowie der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.

Die Angelwoche beginnt mit Montag und endet mit Sonntag.

Verletzte Fische die nicht zur Entnahme bestimmt sind, oder Fische deren Weiterleben aus ersichtlichen Gründen nicht möglich ist, sind weitgerecht abzutöten, zu zerkleinern und zu Futterzwecken in das Gewässer wieder einzubringen.

Der für die gelöste Lizenz erlegte Geldbetrag wird weder bei unterlassener Ausnützung noch bei Entzug durch eigenes Verschulden zurückerstattet. (bei Entzug auch Verfall der Kaution)

Auf die an den Ufern liegenden Kulturen, Wiesen, Äcker, Baumbestand etc., muss besonders Rücksicht genommen werden. Desgleichen muss alles vermieden werden, das zu Zwistigkeiten mit der Nachbarschaft, Bevölkerung und Grundeigentümern führen könnte. Für jeden durch ihm verursachten Schaden haftet der Lizenznehmer ab einer Höhe von

Euro 150.- ( Kaution ) in Eigenständigkeit .

Der Bewirtschafter behält sich vor ohne Angaben von Gründen den jährlichen Ausgang im Ausmaß von maximal 6 Tagen, (geteilt zu je 3 Werk Tagen Mo. – Fr.) zu untersagen.

( Schontage nach dem Besatz )

Es ist bei jedem fischen ein Kugelschreiber sowie ein Maßband mitzuführen.

Der/ Die Lizenznehmer /in erklärt sich mit lösen der Lizenz den voran stehenden Bestimmungen einverstanden und spricht den Lizenzgeber und Bewirtschafter jeglicher Haftung frei.
normal members young person
day ticket - - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 400 € - -
other Information
NAARN

€ 400,00

Saison 2013

1 Stück frei
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The water is in 4320 Perg.
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