Feldaist ( Wartberg ob der Aist ) Bach

Stellen Sie sich vor: Sie stehen mit Ihrer Fliegenrute an einem wunderschönen Bach in vollkommen unberührter Natur. Dieser kleine Fluss gräbt sich seit ewig langer Zeit durch das harte Urgestein in sein Bett, gesäumt von herrlichem in unzähliger Vielfalt an Grüntönen schimmernden Mischwald. Sein Ufer, begleitet von einem leicht begehbaren Wanderweg von dessen Wegesrand man die Bach- und Regenbogenforellen, Äschen und vereinzelt Seiblinge bei ihrem unstillbarem Treiben nach Nahrung beobachtet. Dieser Bach fließt glasklar in einem leicht teefarbigen Ton und von Menschenhand völlig unberührt über große Felsen, mäandert sich durch das grüne Tal und alles das ihn und Sie begleitet ist die vollkommene industrielle Einsamkeit, das singen der Vögel und ein plätscherndes Lied. Dieses naturnahe Erlebnis finden sie in Oberösterreich im wunderschönen Feldaisttal im Mühlviertel das unter anderem auch Landschaftsschutzgebiet des Natura 2000 Projektes ist. Doch sehen sie einfach selbst, nehmen sie einen kleinen Fliegenfischereilichen Einblick anhand der nachstehenden Bilder und lassen sie sich wie eine Fliege treiben von der Vorstellung hier den einen oder anderen Fisch zu haken


Fish stock Äsche Bachforelle Bachsaibling Regenbogenforelle
Catch Limits Pro Fischtag dürfen je nach Reglement nicht mehr als 2 Stück ab 32 cm Regenbogenforellen entnommen werden. Der Ausfang ist sofort nach Entnahme in der Lizenz zu vermerken. Bachforelle und Äsche sind geschont!
other Information Feldaist (Wartberg ob der Aist)






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Land Österreich
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Freistadt
Gewässertyp Bach, Fly only
Zielfisch Äsche, Regenbogenforelle, Saibling
Größe / Tiefe -
Lizenzausgabe -
Preise Jahreskarte
Es werden um die Fischereiqualität hoch zu erhalten nur sechs Stück Jahreskarten ausgegeben die aber immer sehr schnell vergriffen sind. Sollten Sie Interesse an einer Jahreskarte haben ist es leider notwendig sich frühzeitig anzumelden. Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nach eingehender Reihung und frei stehendem Ausgang. Saison 1. Jänner – 31. Dezember

Preis Jahreskarte Euro 380,- Saison 2010
1 Stk. frei


Blockkarte ( 10er Block )
Es werden pro Jahr zwei Stück 10 Tages Blockkarten ausgegeben. Es empfiehlt sich durch die rege Nachfrage diese frühzeitig zu reservieren.

Preis 10er Block Euro 300,- Saison 2010
1 Stk frei

Blockkarte ( 5er Block )
Es werden pro Jahr drei Stück 5 Tages Blockkarten ausgegeben. Es empfiehlt sich durch die rege Nachfrage diese frühzeitig zu reservieren.

Preis 5er Block Euro 180,- Saison 2010
1 Stk. frei

Tageskarten
Es werden pro Jahr gesamt 20 Stk. Tageskarten ausgegeben. Ich bitte bei Interesse um eine kurze, unten nachstehende Kontaktaufnahme.

Preis Tageskarte Euro 39,- Saison 2010
17 Stk. frei

Vorraussetzung für den Erhalt einer Angelgenehmigung ist der Besitz oder Kauf einer für Oberösterreich gültigen Steuerkarte und Einhalt aller gültigen Fischerei Gesetze.
Steuerkarte kann auf Wunsch beigestellt werden. ( Gültigkeit für ein Jahr – Euro 11,- )

Saison 1. Jänner – 31. Dezember
Reviergrenzen -
Bestimmungen Fly Only!
Kontaktperson/en Gerhard Schnöller / Manfred Pfeffer
Adresse -
Telefon / Fax +43 664 34 13 108 / +43 676 56 66 366
E-Mail Adresse office@sgsflydesign.at / big-game@chello.at
Website www.sgsflydesign.at / www.austrianflyfishing.at
Angelguides Gerhard Schnöller
Manfred Pfeffer
nützliche Links -



Stellen Sie sich vor: Sie stehen mit Ihrer Fliegenrute an einem wunderschönen Bach in vollkommen unberührter Natur. Dieser kleine Fluss gräbt sich seit ewig langer Zeit durch das harte Urgestein in sein Bett, gesäumt von herrlichem in unzähliger Vielfalt an Grüntönen schimmernden Mischwald. Sein Ufer, begleitet von einem leicht begehbaren Wanderweg von dessen Wegesrand man die Bach- und Regenbogenforellen, Äschen und vereinzelt Seiblinge bei ihrem unstillbarem Treiben nach Nahrung beobachtet. Dieser Bach fließt glasklar in einem leicht teefarbigen Ton und von Menschenhand völlig unberührt über große Felsen, mäandert sich durch das grüne Tal und alles das ihn und Sie begleitet ist die vollkommene industrielle Einsamkeit, das singen der Vögel und ein plätscherndes Lied. Dieses naturnahe Erlebnis finden sie in Oberösterreich im wunderschönen Feldaisttal im Mühlviertel das unter anderem auch Landschaftsschutzgebiet des Natura 2000 Projektes ist. Doch sehen sie einfach selbst, nehmen sie einen kleinen Fliegenfischereilichen Einblick anhand der nachstehenden Bilder und lassen sie sich wie eine Fliege treiben von der Vorstellung hier den einen oder anderen Fisch zu haken.

Guiding-Info Feldaist
Sie haben auch die Möglichkeit einer geführten Fischwanderung am Gewässer um ohne lange Umschweife den direkten Weg zum Erfolg zu gehen. Hier bekommen Sie die besten Stellen, mit den erforderlichen Anbiet-Möglichkeiten und der richtige Imitation an ihrer Leine von Ihrem Guid genauestens erörtert. ( um vorherige Tel. Vereinbarung wird gebeten )

Kontakt Linz
Gerhard Schnöller Tel. 0043 (0) 664/34 13 108
e-Mail: office@sgsflydesign.at
www.sgsflydesign.at
Tages-Guiding mit Gerhard Schnöller: 1 Person: Euro 150,- 2 Personen: Euro 230,-

regulations

FISCHEREI-BESTIMMUNGEN AIST - JAHRESKARTE



Köder: als Köder ist nur eine künstliche Trockenfliege – Nassfliege – Nymphe ohne oder flach angedrücktem Widerhaken am Einzelhaken erlaubt , Streamer und Jigg und sonstige Fangmittel und Methoden sind zur Gänze unzulässig.

Die Angelfischerei darf nur mit einer den üblichen Bestimmungen entsprechenden Fliegenrute ausgeübt werden.

Bei Jahreslizenzen ist die Befischung von 01. Jänner – 31. Dezember drei Mal wöchentlich - eine Stunde vor Sonnenaufgang bis einschließlich eine Stunde nach Sonnenuntergang - erlaubt. Ausgenommen Monat Juni bis Monat August ist von Dämmerung bis Einbruch der Dunkelheit das Fischen erlaubt.

Es ist „KEINE FISCHENTNAHME“ gestattet, außer nach vorheriger Freilösung durch Besatzkosten- Erweiterung (sichtlicher Eintrag in der Jahreslizenz).

Pro Fischtag dürfen je nach Reglement nicht mehr als 2 Stück ab 32 cm Regenbogenforellen entnommen werden. Der Ausfang ist sofort nach Entnahme in der Lizenz zu vermerken. Bachforelle und Äsche sind geschont!

Vorfachstärken unter 0,16 mm sind nicht gestattet.

Als kleinste Hakengröße ist 18 nicht zu überschreiten.
Die der Lizenz beigeheftete Fangkarte ist in sorgfältiger Obsorge zu führen und nach Beendigung der Saison dem Bewirtschafter bis spätestens 31. Februar des Folgejahres persönlich oder auf Übermittlung Dritter einsichtig zu machen.

Sichtbar gravierende Veränderungen an Fischen, Wasserqualität und Ufer sowie Fauna und Flora

sind umgehend dem Bewirtschafter und der nächsten Polizeidienststelle bekannt zu geben ( evtl. Wasser- und Kadaver-Proben entnehmen!).

Bei Sichtung nicht berechtigter Personen, die den Fischfang gleich welcher Art in den bekannten Grenzen ausüben, wird ersucht, diese anzuhalten und unverzüglich beim Bewirtschafter zu melden.

Sind die Personalien nicht eindeutig zu klären, ist unter Einhaltung des StGB die Identität zu eruieren (z. B. Feststellung des Fahrzeug-Kennzeichens).

Ist dies nicht möglich, ist umgehend die nächste Polizei-Dienststelle zu verständigen.

Um Meinungsverschiedenheiten mit den Grundeigentümern der Zufahrtswege zu vermeiden, ist bei Benützung deren Erlaubnis einzuholen.
Bei der jährlichen Besatzarbeit im Ausmaß von ca. 2 x 3,5 Stunden ist Mithilfe zu leisten. Ist dies durch zeitliche Unpässlichkeit nicht möglich, ist eine Ersatzperson zu stellen oder durch Einlage von Euro 35,- (für Zusatzbesatz) Abschlag zu leisten.

Der Austritt aus der Lizenzgemeinschaft im Folgejahr ist bis spätestens 31. Oktober der laufenden Saison bekannt zu geben (ansonsten Verfall der Kaution von Euro 149,-!).
Der Lizenznehmer wird dringend ersucht, nur Unterfangkescher mit einer max. Maschenweite von 2 – 3 mm und knotenlosem Netz zu verwenden.

Als Alternative ist die Handlandung mit nasser Hand zulässig.
Der Bewirtschafter haftet nicht für Regressansprüche, die durch Naturgewalt und dergleichen herbeigeführt sind. Ausgenommen Tageslizenzen bei Unbefischbarkeit durch Hoch–, Schmelz- und/oder Braunwasser (erfolgt Lizenzgutschrift ohne Entschädigung ).

Der Lizenznehmer hat sich selbstständig mit den Reviergrenzen und Regeln des Gewässers vertraut zu machen. Untere Reviergrenze ist die Wehrkrone bei der Jausenstation Kriehmühle, die obere Grenze liegt ca. 250 m oberhalb des sogenannten Jungfernsprunges. Beide Grenzen sind durch färbige Tafeln gekennzeichnet.

Das Angeln ist unter genauer Einhaltung dieser und der staatlichen Fischerei-Ordnung weitgerecht auszuüben.

Die amtliche Fischerkarte (Steuerbuch) und Lizenz sind stets mit sich zu führen und den mit der Aufsicht betrauten Personen auf Verlangen vorzuweisen. Weiters sind Kontrollorgane berechtigt, Angelgerät, Weggepäck und Köder in Augenschein zu nehmen.

Es ist beim Angeln ein Maßband sowie ein dokumentenechtes Schreib-Gerät mit zu führen.



Es ist nicht gestattet, andere Personen oder Personen in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen.

Beim Ausfang und Zurücksetzen von Fischen muss größtmögliche Sorgfalt geübt werden. Kein Zurücksetzen aus größerer Höhe oder Entfernung (z.B. von Brücken und Felsen).

Das Fischen von Brücken und hohen Felsen ist verboten.

Das Haltern sowie der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.

Die Angelwoche beginnt mit Montag und endet mit Sonntag.

Verletzte Fische, die nicht zur Entnahme bestimmt sind oder Fische, deren Weiterleben aus ersichtlichen Gründen nicht möglich ist, sind weitgerecht abzutöten, anschließend zu zerkleinern und zu Futterzwecken in das Gewässer wieder einzubringen.

Der für die gelöste Lizenz erlegte Geldbetrag wird weder bei unterlassener Ausnützung noch bei Entzug zurückerstattet.

Auf die an den Ufern liegenden Kulturen, Wiesen, Äcker, Baumbestand etc. muss besonders Rücksicht genommen werden. Weiters muss alles vermieden werden, das zu Zwistigkeiten mit der Nachbarschaft, Bevölkerung und Grundeigentümern führen könnte. Für jeden durch ihn verursachten Schaden haftet der Lizenznehmer ab einer Höhe von

Euro 149.- (Kaution) in Eigenständigkeit .

Der Bewirtschafter behält sich vor, ohne Angaben von Gründen den jährlichen Ausgang im Ausmaß von maximal 2 x 6 Tagen = Werktage Samstag – Freitag) zu untersagen. ( Besatzzeit )

Der/die Lizenznehmer/in erklärt sich mit Lösen der Lizenz, mit den angegebenen Auflagen einverstanden zu sein und spricht den Lizenzgeber und Bewirtschafter jeglicher Haftung frei.
normal members young person
day ticket 39 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - - -
other Information
Tageskarten
Es werden pro Jahr gesamt 20 Stk. Tageskarten ausgegeben. Ich bitte bei Interesse um eine kurze, unten nachstehende Kontaktaufnahme.

Preis Tageskarte Euro 39,-

Es werden um die Fischereiqualität hoch zu erhalten nur sechs Stück Jahreskarten ausgegeben die aber immer sehr schnell vergriffen sind. Sollten Sie Interesse an einer Jahreskarte haben ist es leider notwendig sich frühzeitig anzumelden. Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nach eingehender Reihung und frei stehendem Ausgang. Saison 1. Jänner – 31. Dezember

Preis Jahreskarte Euro 380,-
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The water is in 4240 Freistadt.
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