Traun Stammwasser Fluss

Das Stammwasser ist ca. 5,5 km lang und setzt sich aus drei verschiedenen Gewässern zusammen:

Traun ab Ebelsberger Brücke flussabwärts bis zur neuen Eisenbahnbrücke (ca.1,2 km)
ESG Kanal 900 m oberhalb des Kraftwerkes bis zur Umfahrung Ebelsberg (ca 2,7 km)
Freindorfer Mühlbach 50 m unterhalb der Stauberbrücke bis zur Mündung in die Traun (ca. 1,6 km)


Fish stock Aitel (Döbel) Bachforelle Barbe Hecht Karpfen Regenbogenforelle
Catch Limits 5 Fische – davon max 3 Edelfische (max 1 Äsche oder Seeforelle)
Jahresmenge max. 60 Salmoniden.
other Information Not specified
regulations
Allgemeine Bestimmungen:

Der Fischfang ist gemäß Fischereigesetz § 32 waidgerecht auszuüben.
Jeder Lizenznehmer hat sich an sämtliche weiter unten stehende Bestimmungen zu halten.
Den Anordnungen der Kontrollorgane (Fischereischutzorgane) ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kontrollorgane sind verpflichtet bei Übertretungen der Bestimmungen die Lizenz für ungültig zu erklären.
Die Nichtbeachtung der in der Lizenz und der weiter unten definierten Bestimmungen hat den Entzug der Angellizenz – ohne Ersatz - und u. U. eine Anzeige zur Folge

Verbote:
1. Anfüttern: Anfüttern mit Maden (Basis Semmelbrösel) erlaubt (nur in gemischten Strecken).
Anfüttern mit anderen Produkten (insbes. Mais und Maisprodukten) ist verboten.
2. Nachtfischen: Ausnahme: In gemischten Strecken mit Anmeldung 1 Mal im Monat möglich.
3. Fischen von Brücken (Ausnahme: Brücke Kläranlage Weidingerbach
4. Fang von Huchen und Krebsen,
5. Tiroler Hölzl

Bestimmungen:

1. Fischzeiten: 01. 04 - 30. 11.Sonderregelungen bei den einzelnen Gewässern.
2. Es ist Pflicht des Angelberechtigten, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.
3. Es ist nicht gestattet, andere Personen mitangeln oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassenAusnahme: Blockkarte
4. Jeder Angler hat die erzielten Fänge sofort in die Fangstatistik einzutragen. Diese ist bis 5. 12. abzugeben bzw. mit der Post zu schicken (Interessenlage für das folgende Jahr bitte mitteilen –bevorzugte Vergabe)
5. Ein Kescher (knotenlos), sowie ein Hakenlöser, ein Maßband und ein Fischtöter sind verpflichtend mitzunehmen.
6. Für Flurschäden haftet ausschließlich der Lizenznehmer. Abfälle sind unbedingt und restlos mitzunehmen.
7. Jeder Angler ist verpflichtet an der Überwachung des Gewässers mitzuwirken (Gewässerverunreinigung, Schwarzfischer……)
8. Jeder Angler erklärt, bei etwaigen durch Seuchen oder Verunreinigungen des Wassers oder dergleichen hervorgerufene Fischsterben keine Ersatzansprüche an den Pächter zu stellen.
9. Fangmengen: Siehe Zusatzbestimmungen.
10. Grenzen: Siehe Gewässerbeschreibungen.
11. Forellenblinkerblattt mindestens 30 mm (Mepps 3) bei gemischten Gewässern
12. Brittelmaße: Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling 30 cm, Äsche 35 cm, Seeforelle 50 cm.

Wir erwarten von jedem unserer Lizenznehmer, dass er sich durch sein Verhalten zum Tierschutz, Naturschutz, Wasser- und Landschaftsschutz bekennt.

Zusatzbestimmungen Stammwasser:

1. ESG –Kraftwerkskanal Kleinmünchen:
Oberwasserkanal:
900 m oberhalb Kraftwerk bis zum Kraftwerk
1 Angel am Stock. Mindestens 3 Meter langer Kescher
Unterwasserkanal:
a. Schongebiet: Vom Kraftwerk bis zur neuen Brücke Fischverbot
b. Neue Brücke bis Brücke Wienerstraße: Fischzeit 1. 5. bis 15. 9. (Laichgebiet).
c. Brücke Wienerstraße bis Umfahrung Ebelsberg: Grundfischen mit 2 Stangen (Griffnähe!)
d. Ufer der Linz-Textil: Schlüssel für “Fischertüre” (Nähe Tankstelle) gegen Kaution erhältlich.
Betriebsgelände der Linz Textil darf nicht betreten werden (nur am Ufer entlang gehen).

2. Traun:
Brücke Wienerstraße bis zur flussabwärts gelegenen Kante des Brückenpfeilers der mittleren Eisenbahnbrücke.
1 Angel am Stock Grundfischen mit 2 Stangen (Griffnähe)

3. Freindorfer Mühlbach:
50 m oberhalb des Hauses Kremsmünstererstr. 106 bis zur Steiningerschleuse.
Fischverbote:
Betriebsgelände der Fa. Strobl
Fischen bei Bachabkehr
Blinkerfischen

Fangmengen Stammwasser:
Täglich max 5 Fische – davon max 3 Edelfische (max 1 Äsche oder Seeforelle)
Jahresmenge max. 60 Salmoniden.

normal members young person
day ticket - - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 375 € - -
other Information
Allgemeine Lizenz Stammwasser + Berechtigung, 8 Mal in der Fliegenstrecke zu fischen - 375 €
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Strobl-Wasser
Mag. Heribert Strobl
Marktmühlgasse 30
4030 Linz-Ebelsberg
Tel: 0676 62 95 420
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