Traun Marchtrenck Fluss

"1er Wasser"
OBERE GRENZE:
ca. 100m oberhalb der
Weißkirchnerbrücke
LÄNGE:
ca. 400m links und rechts

Wels-Strom-, Reder-, Haidinger-, Lamm-,
Kollmann- und Irsaweide
LÄNGE:
ca. 695m links und rechts

Fazeny- und Leblhuberweide
LÄNGE:
693m links und rechts

Vereinsweide "II" und "III":
"Kleines Wasser"
GRENZEN:
oberhalb und unterhalb des
Bootshauses, Höhe "Wibau"
LÄNGE:
ca. 600m links und rechts


Fish stock Bachforelle Bachsaibling Barbe Hecht Karpfen Regenbogenforelle Weißfische
Catch Limits Lt. Bestimmungen
other Information Not specified
regulations
Fangbestimmungen

Fischereibeginnist der 1. April jeden Jahres, ab Tagesanbruch bis Einbruch der Dunkelheit (Stoppellicht)

Auch Reusen müssen nach dem Fischen (Stoppellicht) aus der Traun entfernt werden.
Fischereiendeist der 30. November jeden Jahres
Gefischt wirdvom Ufer aus, mit höchstens 2 Krebsreusen oder 2 Ruten mit je einer Angel. Blinker, Köderfischsysteme, Krebsteller und bis zu 3 Fliegen/Nymphen gelten als 1 Angel.
Vor Beginn des Fischens

ist das Datum in der Fangliste einzutragen, ebenso jeder Fang sofort nach der Entnahme. Jeder untermassige Fisch ist ausnahmslos, ob lebend oder tot, zurückzusetzen. Massige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Es geltendie allgemein gültigen Schonzeiten und Mindestfangmaße des OÖ Landesfischereiverbandes (siehe OÖ Fischerkarte).

Ausnahmen: Forelle (26 cm), Hecht (40 cm). Karauschen sind ganzjährig geschont!
Nach Entnahmevon höchstens 5 Fischen pro Tag ist das Angeln einzustellen. Pro Jahr höchstens 150 Fische.

Der Hecht kann während der gesamten Saison gefangen werden.

Lebendköder(fische) sind verboten!
Die Befischunghat waidgerecht zu erfolgen; Abfall ist ausnahmslos mitzunehmen.
Für Problememit den Wasserstand bzw. dem Wasserzustand, wird nicht gehaftet. Ebenso nicht für Unfälle jeglicher Art.
Am Saisonendeist diese Lizenz an der Ausgabestelle zurückzugeben.

Das Befahrender asphaltierten Straßen entlang der Fischweiden des ASV Marchtrenk ist – allerdings nur in Verbindung mit gültiger Lizenz – möglich, aber bitte nur im Schritttempo und nur bis kurz vor der Bootshütte (Tafel: „Allgemeines Fahrverbot“).

Kontrollen

Die Gewässer des Angelsportvereines Marchtrenk (gelbe Markierung) werden von behördlich beeidigten Fischerei-Kontrollorganen bewacht. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweise und Fang vorgezeigt werden bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden.

Lizenz bzw. Entzug

Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Lizenzbuch ausgeübt werden.

Bei Verstößen gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz wird die Lizenz entwertet und für UNGÜLTIG erklärt.


normal members young person
day ticket 15 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 180 € - 90 €
other Information
Jahreskarte kleines Wasser 110.-
Card issuing offices
Lizenzausgabestellen:
Trafik Reisinger Welserstraße 5, 4614 Marchtrenk, 07243/54095
Keppelmüller Gerhard
Gasthaus Ufermann Weißkirchnerstr. 72, 4614 Marchtrenk, 07243/52229 Tulpenweg 1
Angelsport Paschinger Kamerlweg 31, 4600 Wels, 07242/207422 4614 Marchtrenk

Anglerwelt Hubert Eferdingerstraße 8, 4600 Wels, 07242/211048
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The water is in 4614 Marchtrenck.
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Contact

Fischereiverein Marchtrenck

4614 Marchtrenck


0664-4501592

webmaster@asv-marchtrenk.info

Website

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