Stadler Wasser Bach

Länge: ca. 840 m
Grenzen: Einmündung der Pfuda in die Pram (Leoprechting) bis Steinwurf vor dem Spar Markt in Taufkirchen.


Fish stock Aalrutte Aitel (Döbel) Bachforelle Barbe Flussbarsch Hecht Karpfen Regenbogenforelle Schleie Weißfische Zander
Catch Limits 6 Fische hievon 3 Edelfische
other Information Not specified
regulations
Linzer Wasser

Luger und Stadler Wasser

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Luger Wasser:

Die Reviergrenze beginnt oberhalb der Prambrücke in Inding und endet bei der Pfudabachmündung in Leoprechting. Im Überflutgerinne ist nur der 1 Abschnitt (Inding-Gumping) gesperrt ! Die Grenzen sind gekennzeichnet.



Stadler Wasser:

Die Reviergrenze beginnt bei der Einmündung der Pfuda und endet beim Steinwurf vor dem Spar Markt. Die Grenzen sind gekennzeichnet.



Die Ausübung der Fischerei hat unter besonderer Beachtung der Waidgerechtigkeit zu erfolgen, dies betrifft insbesondere das Verhalten am Gewässer sowie die Behandlung und den Umgang mit den gefangenen Wassertieren



Der Fischfang darf vom 1. März bis 31. Dezember von 0.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus ausgeübt werden. Die Anzahl der Fischtage ist jedoch auf 4 Tage pro Woche beschränkt. Dazu muss vor Beginn des Angelns das Datum des jeweiligen Tages in umseitige Liste eingetragen werden. Jeder angefangene Fischtag, wenn auch nur kurzfristig ausgenützt, gilt als ganzer Fischtag. Die Woche beginnt mit Montag und endet am Sonntag. Das Angeln ohne Datumseintragung ist ein Bestimmungsverstoß und wird nach Beschluss der Vereinsleitung geahndet. Der Fang darf 6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten, davon dürfen 3 St. Edelfische (d.s. Salmoniden, Karpfen, Hechte od. Zander) sein. (zB 2 Forellen u. 1 Karpfen) Beim Karpfen dürfen nur 2 St. täglich, Zander nur 1 St. täglich entnommen werden, auf Zander darf nur mit 1 Rute geangelt werden.



a) Der Raubfischgang ist vom 1.9. bis 31.12. mit einer Angel am Stock erlaubt. Hechte dürfen pro Jahr nur zwei Stück entnommen werden. Dazu muss sofort nach Entnahme das Datum und die Länge in beiliegende Fangliste eingetragen werden. Die Verwendung von künstlichen Raubfischködern (Blinker, Spinner, Wobbler usw.) vor dem 1.9. ist verboten

b) Für die Vereinsstrecke gelten folgende Abweichungen zu den gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße: Regenbogen- u.Bachforelle, Saibling: 28 cm, Barben 45 cm, Karpfen 40 cm, Hecht 70 cm, Zander 45 cm

c) In die beiliegende Fangliste sind alle entnommenen Fische sofort verpflichtend einzutragen. Die Liste ist nach Jahresende bei einem der Funktionäre des Vereins, spätestens jedoch bei der Jahreshauptversammlung abzugeben.

d) Das Fischen mit Legangeln, Netzen, Taubeln, Reusen usw. ist nicht gestattet. Das Mitangelnlassen von anderen Personen ist verboten. Das Verlassen des Angelgerplatzes wird als Legangel gewertet und ist daher nicht erlaubt. Anfüttern in jeder Form ist auf der gesamten Vereins-strecke untersagt. Die Befischung ist nur vom Ufer aus gestattet.

e) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz-, Rucksack sowie die Fahrzeugkontrolle anstandslos zu gestatten.

f) Für alle am Fischwasser angerichteten Schäden (z.B. bei Hochstand des Grases, Beschädigung von Zäunen usw.) haftet ausschließlich der Lizenznehmer. Das Befahren der Ufergrundstücke mit Fahrzeugen aller Art ist zu unterlassen. Verunreinigungen das Angelplatzes sind durch den betreffenden Angler wieder zu beseitigen.

g) Im übrigen gelten die Schonzeiten und Mindestmaße lt. OÖ.Fischbüchel.



Der Lizenznehmer verpflichtet sich durch den Kartenerwerb zur Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen.


Die Reviergrenze beginnt beim Zaun des Haselberger-Hauses in Windten und endet an der Wehr in Etzelsdorf und schliesst auch den Altarm ein. Die Reviergrenzen sind gekennzeichnet.

Die Ausübung der Fischerei hat unter besonderer Beachtung der Waidgerechtigkeit zu erfolgen, dies betrifft insbesondere das Verhalten am Gewässer sowie die Behandlung und den Umgang mit den gefangenen Wassertieren.

Die Befischung ist vom 1. März bis zum 31. Dezember von 0.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus erlaubt. Die Anzahl der Fischtage ist auf 4 Tage pro Woche begrenzt. Dazu muss vor Beginn des Angelns das Datum des jeweiligen Tages in umseitige Liste eingetragen werden. Jeder angefangene Fischtag, wenn auch nur kurzfristig ausgenützt, gilt als ganzer Fischtag. Die Woche beginnt mit Montag und endet mit Sonntag. Das Angeln ohne Datumseintragung ist ein Bestimmungsverstoß und wird nach Beschluss der Vereinsleitung geahndet. Der Fang darf 6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten; davon dürfen nur 3 Stück Edelfische (d.s. Salmoniden, Karpfen, Hechte oder Zander) sein. (zB 2 Forellen,1 Karpfen )Beim Karpfen dürfen nur 2 St. täglich, Zander nur 1 St. täglich entnommen werden, auf Zander darf nur mit einer Rute geangelt werden.



a) Der Hechtfang ist vom 1.9. bis 31.12. mit einer Angel am Stock erlaubt. Hechte dürfen pro Jahr nur zwei Stück entnommen werden. Dazu musssofort nach Entnahme das Datum und die Länge in beiliegende Fangliste eingetragen werden. Die Verwendung von künstlichen Raubfischködern (Blinker, Spinner, Wobbler usw.) vor dem 1.9. ist verboten.

b) Für die Vereinsstrecke gelten folgende Abweichungen zu den gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße: Regenbogen-u.Bachforelle, Saibling: 28 cm, Barben 45 cm, Karpfen 40 cm, Hecht 70 cm, Zander 45 cm

c) In beiliegende Fangliste sind alle entnommenen Fische verpflichtend einzutragen. Die Liste ist nach Jahresende bei einem der Funktionäre des Vereins, spätestens jedoch bei der Jahreshauptversammlung abzugeben.

d) Das Fischen mit Legangeln, Netzen, Taubeln, Reusen usw. ist nicht gestattet. Das Mitangelnlassen von anderen Personen ist verboten. Das Verlassen des Angelgerplatzes wird als Legangel gewertet ist daher nicht erlaubt. Anfüttern ist nur während des Angelns und ausschließlich mit natürlichen Ködern (maximal 0,5 Liter) erlaubt (keine Lockmittel). Die Befischung ist nur vom Ufer aus gestattet

e) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz-, Rucksack sowie die Fahrzeugkontrolle anstandslos zu gestatten.

f) Für alle am Fischwasser angerichteten Schäden (z.B. bei Hochstand des Grases, Beschädigung von Zäunen usw.) haftet ausschließlich der Lizenznehmer. Das Befahren der Ufergrundstücke mit Fahrzeugen aller Art ist zu unterlassen. Verunreinigungen des Angelplatzes sind durch den betreffenden Angler wieder zu beseitigen.

g) Im übrigen gelten die Schonzeiten und Mindestmaße lt. OÖ. Fischbüchel.



Der Lizenznehmer verpflichtet sich durch den Kartenerwerb zur Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen.
normal members young person
day ticket 15 € 10 € -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass 30 € - -
monthly pass 55 € - -
annual Pass 150 € - -
other Information
Superkombi Erw. 300.-
Es sind nur folgende Kombivariationen möglich:

Linzer Wasser + Stadler Wasser

Linzer Wasser + Luger Wasser


*4 Beinhaltet Linzer, Luger und Stadler Wasser. Superkombi für Jugend: -50%
Card issuing offices
Matthias Straif
Jechtenham 4, 4775 Taufkirchen/Pram
Tel.: 07719-8283



Avia Tankstelle Guenter Ettl
Eferdinger Str. 24, 4775 Taufkirchen/Pram
Tel.: 07719-7236



Gerhard Ettl

Kinosiedlung 33, 4775 Taufkirchen/Pram
Tel.: 07719-7688
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The water is in 4675 Taufkirchen.
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