Gopperdinger Pram Bach

(Gopperdinger Pram)
Von der Überfallkante des Gopperdinger Wehrs flussauf bis zur oberen
Fischereigrenze Flusskilometer 7,262/Straßenkilometer 57,6 der B137
(Tafel Fischereigrenze) Der Mühlbach zur Bernauer Mühle und die
Frankenberger Alder sind Schongebiete.
Fliegenstrecke: Von der Eisenbahnbrücke in Gopperding, flussauf bis zur
Überfallkante der Wehr unterhalb der Brücke in Pramhof (Galvano Duscher).
~.)urch Tafeln gekennzeichnet. Erlaubte Köder in diesem Bereich:
Trockenfliege - Nassfliege - Nymphe - Streamer.
Jugendstrecke: Von der Überfallkante des Gopperdinger Wehrs flussauf bis zur
Eisenbahnbrücke in Gopperding. Durch Tafeln gekennzeichnet


Fish stock Aalrutte Bachforelle Barbe Hecht Karpfen Regenbogenforelle Weißfische Zander
Catch Limits Lt. Lizenz
other Information









Heiligengeist Wasser





Detailinfo:
Vom Regulierungskilometer 7.262 bei Allerding (in der Natur gekennzeichnet durch eine Steinsohlgurte und
eine Tafel mit der Aufschrift "Fischwassergrenze" ) bis zur Überfallskrone des Gopperdinger Weihers bei
Regulierungskilometer 3.587 in Gopperding mit Mühlbach der Bernauer-Mühle bis zum Turbineneinlauf und
der linksseitigen Fischeinstände bei Regulierungkilometer 5.900 und mit dem Roßbach vom Ursprung in
Roßbach bis zur Mündung in der Pram. .
regulations
Jeder Fischer hat sich weidgerecht und mit Achtung für die Flora und Fauna
am Fischgewässer zu verhalten!
Die Fischerei darf vom Lizenz -Inhaber mit maximal 2 Angelruten mit je
einer Anbissstelle ausgeübt werden.
Die Angelruten müssen in unmittelbarer Reichweite des Fischers ausgelegt sein
und von diesem beaufsichtigt werden.
Ausnahmen: Kösslbach - 1 Rute
Fliegenstrecke Pram - 1 Rute
Das Fischen mit künstlichem oder natürlichem Raubfischköder ist von
1. Jänner bis 31. Mai verboten!
Ausgenommen von dieser Bestimmung ist das Fischen auf Salmoniden. Erlaubt
ist ein Kunstköder bis zu einer Gesamtlänge von ca. 6 cm inkl. Anbissstelle.
(z.B.: Mepps Spinner Größe 3)
----Jas Fischen mit künstlichem oder natürlichem Raubfischköder ist ab 1. Juni
mit 1 Rute erlaubt.
Das Fischen von Booten- der sonstigen Schwimmhilfen, Brücken und Stegen ist
verboten.
Aus Sicherheitsgründen ist das Eisfischen nicht erlaubt. (Eisläufer, Stockschützen)
Für Fliegenfischer ist das Bewaten der Gewässer unter gegenseitiger
Rücksichtnahme gestattet. .
Schonzeiten und Mindestmaße
Mindestmaß Schonzeit Gesetzliche Bestimmungen
Hecht 60cm 01.01 - 31.05
Zander 50cm 01.01 - 31.05
Waller 60cm 01.01 - 30.06 Für alle anderen Arten
"Karpfen 40cm gesetzlich gelten die Bestimmungen
-Barbe 45cm gesetzlich des oberösterreichischen
Fischerei-Gesetzes.
Bachforelle 28cm gesetzlich
Bachsaibling 28cm gesetzlich
Regenbogenforelle 28cm gesetzlich
Alle Fische, die das Mindestmaß noch nicht erreicht haben oder in der Schonzeit
gefangen werden, sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
(Keine Hälterung!)
Alle Fische die dem Gewässer entnommen oder gehältert werden sind
sofort in die Fangliste einzutragen.
Mengenbeschränkung - Fischentnahme:
Fischentnahme ausschließlich für den privaten Verzehr!
Hecht + Zander + Waller zusammen 1 Stück pro Tag
Karpfen + Schleien + Salmoniden zusammen maximal 3 Stück pro Tag
Höchstentnahmemenge: 10 Fische pro Tag (inkl. Köderfische)
normal members young person
day ticket 20 € 10 € 7 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 160 € 100 € 40 €
other Information
Not specified
Card issuing offices
Lizenzausgabe:
Winroither Günter
Fischerei-Freizeit-Sport
Passauer Straße 15
4780 Schärding
Tel.Nr. 07712 / 4471
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The water is in 4780 Schärding.
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Fischereiverein Schärding

4782 St. Florian


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