Afritzer See See

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Am Fuße des Mirnocks zwischen Wäldern und Wiesen liegt der ca. 49 ha
große Afritzer See.
Im Süden des Sees findet man Campingmöglichkeiten und die Kartenausgabestellen.


Fish stock Aitel (Döbel) Flussbarsch Hecht Karpfen Regenbogenforelle Schleie Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits Pro Lizenz dürfen 3 Raubfische und 12 Reinanken gefangen werden. Jugendfischer dürfen pro Lizenz 2 Raubfische und 8 Reinanken fangen.
other Information - Zelten am Campingplatz möglich

Tiefenkarte http://www.anglerparadies-kaernten.at/index.php?option=com_content&view=article&id=12%3Atiefenkarte&catid=3%3Arevier&Itemid=27&lang=de
regulations
nur in den beiden Seen, nicht aber in den Zu- und Abflüssen gefischt werden. Standortplätze im Bereich des Schilfes sind ausnahmslos nicht gestattet. Fischerstandplätze und Bootsanlegestellen auf Privatgrundstücken sind nur nach Rücksprache mit dem Besitzer zu benützen. Persönliche Fischerstandplätze gibt es nicht!
2.Kinder von 10 bis 14 Jahren dürfen den Fischfang nur unter Aufsicht eines Erwachsenen ausüben. Die Verantwortung über die Einhaltung der Fischereiordnung und der gesetzlichen Bestimmungen tragen die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Weiters sind die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes einzuhalten (www.familienrecht.at).
3.Das Fischen ist von 1.3. bis 15.12. des Jahres gestattet. Befindet sich eine Eisdecke am See, ist das Fischen verboten.
4.Bis zum 30.4. darf nur mit Wurm, Käse oder anderen Ködern, nicht aber mit Blinker etc. gefischt werden.
5.Laut Kärntner Fischereigesetz § 35 ist das Fischen mit lebenden Wirbeltieren (Köderfischen) verboten. Auch darf pro Hegenen-System mit max. 5 Nymphen gefischt werden. Das Fischen mit Echolot und anderen Fischfindern ist verboten.
6.Es darf nur mit zwei Stangen (Ruten) oder zwei Blinkerschnüren beim Schleppen gefischt werden. Jugendfischer dürfen nur mit einer Stange fischen.
7.Das „Klopfen“ mit dem Wallerholz ist von 22.00 bis 6.00 Uhr verboten. Aus Rücksicht auf die Anrainer ist ein übertriebenes Klopfen zu unterlassen.
8.Schleppangler und Fischer mit ausgelegten Schnüren haben aufeinander Rücksicht zu nehmen! Beim Schleppfischen ist darauf zu achten, dass keine anderen Personen (Schwimmer, Angler...) in Ihrer Tätigkeit behindert werden.
9.Das Anfüttern ist verboten.
10.Fischereigeräte dürfen nicht ohne persönliche Aufsicht fängisch aufgestellt sein. Beim Verlassen der Fischereigeräte sind ausgelegte Schnüre einzuziehen, eine Überwachung mittels Funk etc. ist nicht zulässig. Fischereigeräte die ohne Aufsicht ausgelegt sind, werden von den Aufsichtsorganen eingezogen.
11.Legschnüre, Reusen, das Fangen von Krebsen oder Schleppen mit Elektro- oder Segelboot ist nicht erlaubt.
12.In weidgerechten Fischbehältern dürfen max. 10 Fische nicht länger als 12 Stunden gehältert werden. Das Hältern von Reinanken, Hecht, Wels, Zander und Seeforellen ist verboten. Kapitale Raubfische (Hecht, Wels, Zander) können kurzfristig (2-3 Tage) in artgerechten Aquarien zur Ansicht gehältert werden, sie sind jedoch vorher in die Fangliste einzutragen.
13.Pro Tag darf ein Raubfisch (Hecht, Wels, Zander, Seeforelle) und 3 Reinanken gefangen werden. Pro Lizenz dürfen 3 Raubfische und 12 Reinanken gefangen werden. Jugendfischer dürfen pro Lizenz 2 Raubfische und 8 Reinanken fangen.
14.Fische, die gefangen wurden, dürfen nicht verkauft werden.
15.Die gefangenen Fische müssen unverzüglich an Ort und Stelle vor dem Weiterfischen in die Fangliste eingetragen werden, bei Nichteinhaltung wird die Lizenz entzogen.
16.Den Aufforderungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten, auch die gefangenen Fische sind diesen auf Verlangen vorzuzeigen.
17.Weiters gelten die Bestimmungen der Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung und des Kärntner Fischereigesetzes (Informationen www.kaerntner-fischerei.at)
normal members young person
day ticket 18 € - 9 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket 28 € - 14 €
3 days tickets - - -
weekly pass 42 € - 21 €
monthly pass 63 € - 31 €
annual Pass 220 € - 110 €
other Information
Sonstige Karten (Normal / Jugend)
2 - Tageskarte: 28 € / 14 €
2 - Wochenkarte: 49 € / 25 €
3 - Wochenkarte: 56 € / 28 €

Behördliche Fischergastkarte:
1 Woche € 4,50
4 Wochen € 11,3
Card issuing offices
Kärnten Fisch - Fischzucht Feld am See, siehe Kontakt
Haus Hofer, Seestraße 65, 9544 Feld am See
Strandbad & Bootsvermietung Beer, Millstätterstraße 20, 9544 Feld a.See
Fischerhof Glinzer, Seestraße 28, 9542 Afritz am See
Camping "Altseewirth", Seestraße 30, 9542 Afritz am See
Camping Bodner, Seestraße 27, 9542 Afritz am See
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The water is in 9542 Afritz am See.
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Kärnten Fisch

Millstätterstraße 77

9544 Feld am See


+43 (0) 42 46 / 23 45

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