Koppentraun Bach

Die Koppentraun ist ein Naturjuwel. In tausenden von Jahren hat sich die Traun ihren Weg durch die Koppenschlucht in Richtung Hallstättersee gebannt. So sind die großen Kolke entstanden, die bei den Fliegenfischern so bekannt und geschätzt sind. Mit einer Länge von 6,3 km das Fliegenfischerparadies in Salzkammergut.


Fish stock Bachforelle Bachsaibling Regenbogenforelle
Catch Limits Entnahme ist eine Regenbogenforelle.
other Information
Das Gewässer ist über die Koppenlandesstraße und in der Verlängerun über zwei Forststraßen im Mittel- bzw. Unterlauf erreichbar. Der Oberlauf beginnt im Bereich des Bahnhofes Bad Aussee beim E-Werk der Energie AG.
regulations
Die Ausübung der Angelfischerei in den unten genannten Gewässern ist nur mit einer gültigen Fischereilizenz möglich. Gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb dieser Lizenzen ist der Besitz einer Fischergastkarte bzw. der Besitz einer Fischerkarte für das Land Steiermark.
Die Lizenzausgabestellen sind je Lizenz auf der Internetplattform www.bundesforste.at einzusehen.
Jahreslizenzen werden ausschließlich beim Fischereibetrieb an der Seeklause in Grundlsee und im Fischereizentrum Kainisch ausgegeben. Dem Forstbetrieb steht es frei, Ansuchen um Fischereilizenzen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ausgestellte Lizenzen werden nicht zurückgenommen.
Fische die zurückgesetzt werden sind so schonend als möglich zu behandeln. Kein Zurückwerfen – nur schonend zurücksetzen! Entnommene Fische sind bei der Seefischerei in Keschern ansonsten tot zu transportieren. Der Fang von Edelfischen ist im Fangverzeichnis umgehend einzutragen.
Fischen im Grundlsee: Minderjährige ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen den Fischfang ohne Fischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten, der im Besitz einer Fischerkarte ist, ausüben. Der Fischer (15. bis 18. Lebensjahren) hat eine Lizenz für Minderjährige zu lösen.
Wahrgenommene Lizenzüberschreitungen anderer Lizenznehmer sind unverzüglich der Fischerei Grundlsee bzw. im Fischereizentrum zu melden. Die Bestimmungen des Steiermärkischen Fischereigesetzes 2000 sind zu beachten. Den Anordnungen der beeideten Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Übertretungen dieser Bestimmungen bedingen den ausnahmslosen sofortigen Einzug der Fischereilizenz ohne Kostenersatz.
Für jegliche verursachte Schäden bzw. für Unfälle jeder Art, auch von Begleitpersonen bzw. Kindern, haftet ausschließlich der Lizenznehmer und ist dieser selbst verantwortlich. Die ÖBf AG haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Lizenznehmer hält die ÖBf AG gegen alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag schad- und klaglos.
Durch den Erwerb einer Lizenz erklären Sie sich mit unseren Fischereilichen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden und verpflichten sich diese einzuhalten. Nicht eingelöste Lizenzen verlieren am Ende des jeweiligen Jahres die Gültigkeit und sind nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Bei Nichteinlösung kein Kostenersatz.
Achtung Waten ist gefährlich. Verwenden Sie Watgürtel und geeignetes Schuhwerk!
normal members young person
day ticket 55 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - - -
other Information
Not specified
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Tourismusverband Bad Aussee
Bahnhofstrasse 132
8990, Bad Aussee Tel: +43 (0)3622/52 32 3
Fax: +43 (0)3622/52 32 3
E-mail: info@ausseerland.at
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Kurhausplatz 62
8990, Bad Aussee Tel: +43(0)3622/52 507-0
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