Ebenseer Traun VÖAFV Fluss

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Der mehr als 7 Km lange Abschnitt der Ebenseer Traun reicht vom sogenannten Schulersteg bis zur Mündung in den Traunsee bei Ebensee. Wir stellen unseren Fliegenfischerbegeisterten somit diesen erweiterten Revierteil neu ab 2013 zur verfügung. Ab der Mündung des Langbathbaches in dieTraun in Ebensee bis zur Mündung in den Traunsee, ist auch die Spinnfischerei erlaubt Einem erfolgreichen Fischtag mit der Spinnrute steht somit nichts mehr im Wege,


Fish stock Äsche Bachforelle Regenbogenforelle Seeforelle
Catch Limits 2 Stück Salmoniden und einen Raubfisch pro Tag, insgesamt jedoch nicht mehr als 35 Stück pro Jahr
other Information Not specified
regulations
FISCHEREIORDNUNG Revier EBENSEER TRAUN

Bei der Fischereiausübung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuführen und die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das OÖ-Fischereigesetz strikt zu beachten, sowie die Gesamtfangstatistik vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen.
Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahme Brittelmaß: Regenbogenforelle 30 cm, Bachforelle: 35 cm
Äschen und Reinanken sind ganzjährig geschont!
Fliegenfischen: von 15. März bis 31. Dezember
Spinnfischen: von 15. März bis 15. September
Flussabwärts ist ab der Mündung des Langbathbaches in die Traun bis zur Mündung der Traun in den Traunsee auch das Spinnfischen erlaubt.
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot).
Das Fischen ist mit 1 Angelrute gestattet.
Fischen nur mit Kunstfliege (Trockenfliege, Nymphe, Streamer) oder 1 künstlichen Spinnköder.
Es dürfen nur Einfachhaken ohne Widerhaken verwendet werden.
Mehrfachhaken (Drillinge etc.) auf Kunstködern sind durch Einfachhaken zu ersetzen.
Watfischen nur mit der Fliege erlaubt.
Ein geeigneter Hakenlöser und ein Maßband sind mitzuführen.
NICHT GESTATTET: Fischen während der Revierreinigung. Die Verwendung aller natürlicher Köder (Wurm, Maden, Käse, usw.). Fischen von Brücken und erhöhten Standplätzen, von denen aus nicht mehr gekeschert werden kann. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen und Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Verkauf von gefangenen Fischen, Verwendung von Echolot, Fischfinder u.ä.
FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN: 2 Stück Salmoniden und einen Raubfisch pro Tag, insgesamt jedoch nicht mehr als 35 Stück pro Jahr
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen muß der Fisch sofort nach dem Fang wieder rückversetzt werden.
Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort in das Wasser rückzuversetzen, nicht lebensfähige Fische sind futtergerecht zu zerstückeln und sofort in das Wasser einzubringen.
Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die Fangstatistik, das Verzeichnis und die Lizenz sind bis 15. Jänner dem Verband zu übermitteln.
Der VÖAFV übernimmt für den Fang bestimmter Arten und Mengen von Fischen keine
normal members young person
day ticket 60 € 50 € -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 1200 € - 120 €
other Information
Not specified
Card issuing offices
RALF LOIDL „JAGD&FISCHEREI“

Marktgasse 5, 4802 Ebensee
Tel. 06133 / 20503

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The water is in 4802 Ebensee.
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VÖAVF

, Lenaugasse 14 (Eingang Schmidgasse 6)

1080 Wien


(01) 403 21 76

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