Irrsee See

Etwas abseits der großen Tourismuszentren, am Beginn der oberösterreichischen Seenkette liegt dieses idyllische fischreiche Gewässer. Breite Schilfgürtel, zum Teil in Naturschutzgebieten gelegen, säumen die Ufer. Aber auch öffentliche Badeplätze stehen den nichtangelnden Gästen zur Verfügung. Ein echtes Paradies für Angler und Naturfreunde.


Fish stock Hecht Karpfen Schleie Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits Not specified
other Information Not specified
regulations
Womit darf er fischen?
1. es dürfen entweder 3 Angelruten mit je einem Köder oder ein Paternostergerät
(Hegene) mit höchstens 6 Abzweigern verwendet werden.
2. zusätzlich ist die Verwendung einer Handdaubel (1x1m) zum Köderfischfang erlaubt
3. für das Aufstellen der 3 Angelruten stehen höchstens 30 m Uferlänge zur Verfügung
4. im Wasser dürfen keine Angelruten verankert werden
5. die Angelrute bzw. -geräte sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen
6. der Schwimmer (Pose) darf vom Ufer oder vom Ruderboot aus höchstens 30m entfernt sein

Was ist nicht erlaubt.
1. Lebende Köderfische (§ 32, Abs. 5 des OÖ. Landesfischereigesetzes)
2. vom 1.Nov. bis 31.Jan. die Verwendung der Hegene (Paternoster)
3. Neben einer gültigen Jahreslizenz darf keine weitere Lizenz gelöst werden

Sonderbrittelmaße:
Abweichend von den gesetzlichen Brittelmaßen gelten für
* Hecht 60 cm
* Maränen (Reinanke) 36 cm
Sonderschonzeit: Maränen (Reinanken) ab 1.November bis 31.Jänner
* Zander 50 cm
* Forelle 50 cm
* Karpfen 40 cm

Allgemeines:
Mit der "Bootsjahreskarte mit E - Motor" ist für die Fahrt vom und zum Angelplatz die Verwendung eines E - Motors erlaubt. Beim Schleppfischen ist die Verwendung des Elektromotors vom 1. Mai bis 31. Dezember gestattet. Pro Boot dürfen nicht mehr als 3 Ruten verwendet werden. Vom 1. Jänner bis 30. April ist während des Schleppfischens der Elektromotor hochzuklappen. Um Kollisionen zu vermeiden muss beim Schleppfischen während der Nachtstunden das Boot beleuchtet sein.
Ein Echolot darf weder mitgeführt noch verwendet werden.
Von den gekennzeichneten Fanggeräten des Konsortiums (roter Würfel oder Netz- bzw. Reusenkennzeichnung) ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Von der gekennzeichneten Messboje ist ebenfalls ein Abstand von 50 m einzuhalten.
Pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 3 Stück Maränen (Reinanken), sowie 2 Stück Karpfen, Hechte, Zander, Waller und eine Seeforelle aus dem Gewässer entnommen werden. Gefangene maßige Maränen müssen unverzüglich entnommen werden. Pro Angelsaison darf ein Karpfen von mehr als 80 cm entnommen werden. Die Gesamtentnahmemenge ist mit 25 Stück Karpfen pro Saison begrenzt. Pro Angelsaison dürfen 3 Seeforellen entnommen werden. Entnommene Fische sind unter Datums- und Uhrzeitangabe unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen. Die Angabe muss bei allen Fischarten in Zentimeter erfolgen. Bei Seeforellen ist die Eintragung in die Fangliste so genau wie möglich durchzuführen: Länge, Gewicht, Markierung (Fettflosse vorhanden?), Fangort, Köder, Gewässertiefe.
Wenn 3 Stück Maränen und/oder 2 Karpfen, Hechte, Zander, Waller und/oder eine Seeforelle pro Tag entnommen wurden, ist das Fischen auf diese Fischart sofort einzustellen. Wenn 50 Stück Maränen oder 25 Stück Karpfen oder 3 Stück Seeforellen pro Jahr entnommen wurden, darf auf die jeweilige Fischart nicht mehr gezielt gefischt werden.
Ein Sportfischer, der als erster den Platz eingenommen hat, kann vom zweiten einen Abstand von mindestens 20 m verlangen.
Bei der Fischerei auf Maränen dürfen keine kleineren Haken als # 14 verwendet werden (kleiner bedeutet 16, 18 ....)
Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten ansonsten sofort zurückzusetzen. Untermassige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.
Gefangene Fische dürfen nicht veräußert, umgesetzt, oder gegen Naturalersatz eingetauscht werden.

Verstoß gegen die Betriebsordnung:
Ein Verstoß gegen die Betriebsordnung hat den Entzug der Lizenz ohne Kostenersatz und gegebenenfalls Anzeige bei der Behörde zur Folge.

Kenntnisnahme der Betriebsordnung:
Der Lizenznehmer bestätigt mit der Unterschriftleistung auf der Lizenz die Aushändigung einer Betriebsordnung und nimmt zur Kenntnis, dass eine allfällige Untersuchung von Behältnissen des Lizenznehmers (Boot, Rucksack, Taschen, Kofferraum etc.) durch alle vom Konsortium Zeller (Irr-) See beauftragten Kontrollorgane zu gestatten ist.
Kinder unter 12 Jahren benötigen ein gültiges OÖ. Lizenzbuch und eine Lizenz. Eine kostenlose Lizenz ist bei einer Ausgabestelle erhältlich.
Kinder dürfen die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ausüben. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen)

Uferbetretungsrecht:
Immer wieder erhalten wir Berichte von Fischern am Irrsee, dass an den See angrenzende Bauern für die Einstellung von Booten in den See eine Gebühr verlangen und sogar Plätze zuweisen. Damit ein für alle Male alles klar ist: Wenn ein Boot sich ausschließlich im Wasser befindet und nicht an Land gezogen wird, so muss einem angrenzenden Grundnachbarn kein Entgelt bezahlt werden. Auch der Zugang zum Boot ist nach dem O.Ö. Landesfischereigesetz über nicht eingefriedete Grundstücke Fischern zu gestatten. Eine Hecke oder ein Weidezaun gelten dabei nicht als Einfriedung !
Wenn Ihr Boot jedoch auf einem Ufergrundstück befestigt ist (z.b. Kette um Baum) oder es wird im Winter auf dem Ufergrundstück gelagert, so ist mit dem Grundstückseigentümer das Einvernehmen herzustellen (im Klartext dafür etwas zu bezahlen).
Keinesfalls ist jedoch ein Ufergrundstückseigentümer berechtigt, einem Fischer einen Bootsliegeplatz zuzuweisen, wie dies in jüngster Vergangenheit zweimal der Fall war. Auch der Seegrund und nicht nur das Fischereirecht gehört dem Konsortium Zeller- Irrsee
normal members young person
day ticket 35 € 20 € 12 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass 85 € 65 € 35 €
monthly pass - - -
annual Pass 145 € - -
other Information
Bootsjahreskarte 290
Sonderbestimmung für Kinder: Kinder unter 12 Jahren dürfen ab dem 6. Lebensjahr die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder auf Friedfische vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ausüben. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen). Diese Kinder brauchen zwar keine amtliche Legitimation, aber das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder unter 12 Jahren bezahlen für das Fischen am Irrsee nichts, es sind jedoch die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
Ein E - Motor ist ausschließlich Jahreslizenznehmern vorbehalten, die im Besitz einer Irrsee Jahreslizenz Boot mit E- Motor sind.
Eine Wochenlizenz ist gültig 7 Tage.
Wenn Sie die Lizenz am Sonntag 12:00 h lösen ist sie daher gültig bis zum nächsten Sonntag um 12:00 h
Card issuing offices
Fritz MAYER 4840 Vöcklabruck, Max Plankstrasse 11 www.fishnet.at
0043-7672/72845-9
Karl EGGER 4870 Vöcklamarkt, Salzburgerstrasse 5 www.charlys-fishworld.at
0043-7682/6298-3
Max RIEDLER (Höller) 4810 Gmunden, Kammerhofstrasse 10 www.hoeller-fischerei-jagd.com 0043-7612/64222
Fax: 07612/64222-20


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The water is in 5310 Mondsee.
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