Obere Salzach Fluss

Das Revier verläuft linksuferig von der Autobahnbrücke Urstein in Anif (Zufahrt beim Maximarkt Anif) bis zur Staatsbrücke in Salzburg. Die Länge beträgt ca. 9,0 km.
Rechtsuferig beginnt es beim Wurzergraben in Elsbethen-Haslach
(Zufahrt Gasthof "Überfuhr") und endet ebenfalls bei der Staatsbrücke in Salzburg. Die Länge beträgt ca. 7,6 km.


Fish stock Aalrutte Äsche Bachforelle Bachsaibling Huchen Nase Regenbogenforelle
Catch Limits 5 Fische pro Tag , 100 bei der Jahreskarte
other Information
regulations
Der Lizenzinhaber ist unter Einhaltung der Gesetze ermächtigt, vom
1. März bis 31. Dezember vom Autobahnbrückenpfeiler Urstein (linksufrig) bzw. Wurzergraben (rechtsurfrig) oberhalb des Gasthauses Überfuhr flußabwärts bis zur Staatsbrücke Salzburg von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang die Fischerei auszuüben.

Jugendliche bis 12 Jahre dürfen bei Saisonkartenbesitzern kostenlos mit einer eigenen Angelrute Mitfischen. Der Tagesausfang von 5 Stück Salmoniden darf dabei nicht überschritten werden. Der Jugendliche muss sich zudem in unmittelbarer Nähe des Saisonkartenbesitzers aufhalten.

Diese Lizenz ist nur mit behördlicher Steuerkarte gültig und erlaubt pro Angeltag den Ausfang von 5 Fischen, pro Saisonkarte 100 Fischen. Vor Beginn der Fischerei ist der Angeltag im Ausfangverzeichnis anzukreuzen.

Erlaubt sind 1 Rute mit 1 Einfachhaken oder Fliegenrute (1 Fliege, Nymphe oder Streamer) oder Spinnangel (Drilling).

Grundfischen mit 1 Einzelhaken ist erlaubt vom 1. März bis 30. September.

Jeder Angler muß Maßband, Lösezange und Kescher bzw. bei (Hälterung) Setzkescher mitführen.

Ausgelegte Ruten dürfen nicht verlassen werden.
Angelplätze sind sauber zu verlassen!

Gefangene Fische, aber auch gehälterte Fische, die zur Entnahme bestimmt sind, müssen sofort und nicht erst bei Erreichen des Fanglimits in das Fangverzeichnis eingetragen werden! Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht werden!
Gefangene Fische, die das Mindestmaß erreichen, sind zu entnehmen, um Vorwürfen der Tierquälerei zu entgehen.
Lebende Köderfische sind verboten. Weidgerechte Ausübung der Fischerei ist oberstes Gebot.
Untermaßige bzw. in Schonzeit stehende Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Für nichtangeführte Fischarten sind die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße einzuhalten.
normal members young person
day ticket 25 € 19 € -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - 395 € -
other Information
Not specified
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VÖAFV Salzburg

Herr Horst Gratz

5020 Salzburg


+43 (0) 0662 / 63 12 46

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