Fürholz Teich Teich / Weiher

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Die Wasserfläche des von einem natürlichen Zufluss gespeisten Teiches beträgt 2,6 Hektar – bei einer Wassertiefe von bis zu 2,5 Metern. Gekennzeichnet ist das Gelände durch eine sehr gute Erreichbarkeit und einen reichen Schilfbestand, der ein natürliches Ablaichen und Aufkommen von Fischbrut ermöglicht. Ein markanter Altbaum-Bestand und eine naturbelassene, aber doch gepflegte Liegenschaft tragen zur Entspannung und Erholung bei der Ausübung der Fischerei bei. Die alljährlichen Besatzmaßnahmen lassen einen zufriedenstellenden Ausfang erwarten.


Fish stock Flussbarsch Hecht Karpfen Regenbogenforelle Schleie Weißfische Zander
Catch Limits Not specified
other Information Anfahrt:
Der Teich befindet sich kurz nach der nördlichen Gemeindegrenze von Persenbeug – im Gemeindegebiet von Hofamt Priel. Die Zufahrt ist möglich über das Kraftwerk Ybbs-Persenbeug und die Bundesstraße 36 (Richtung Waldviertel / Abzweigung Richtung Holzian / vorbei an der Tischlerei Kranzl) oder durch Abzweigung von der Bundesstraße 3 und Überquerung der Eisenbahn (Richtung Waldviertel) direkt in Persenbeug.
regulations
FISCHEREIORDNUNG für Tageskarte FÜRHOLZTEICH
Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße. Ausnahme Schonzeit Hecht, Zander 1.1. bis 31.5. Sterlet und andere Störartige ganzjährig. Wels hat keine Schonzeit! Brittelmaße: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Karpfen (Wild,- Schuppen-, Spiegelkarpfen)sind ab einer Länge von 70cm rückzuversetzen.

Fischen mit totem Köderfisch und Fischstücken ist nur vom 01.06. bis 31.12., Spinnfischen und Fischen mit künstlichen Ködern ist nur vom 01.09. bis 31.12. erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.

Die Fischerei ist nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot).

NICHT GESTATTET: Fischen während der Revierreinigung. Lebender Köderfisch! Futterspirale, Futterkörbchen, und änliches. Fischen von Brücken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung des Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf und Tausch von gefangenen Fischen. Austauschen von angeeigneten Fischen. Die Verwendung von Ortungsgeräten (wie Echolot Fischfinder etc.). Eine Weitergabe von Angelruten mit bereits gehakten Fischen an andere Lizenznehmer. Das Lagern (Zelten, Camping etc.), die nächtliche Abstellung von Wohnmobilen oder ähnlichem. Die Verwendung von mechanischen und elektronischen Anschlagvorrichtungen. Abtransport von lebenden Fischen.
ANFÜTTERN VERBOTEN!

Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet, jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel.
Drahtsetzkescher dürfen nur zur Hälterung von Aalen verwendet werden. Für die Entnahme bzw. Ladung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - ist ein Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen. Ein geeigneter Hakenlöser und Maßband sind mitzuführen und zu verwenden. Die Verwendung von Abhakmatten bzw. sonstigen hiefür geeigneten Unterlagen wird empfohlen.

FANGZAHLBERSCHRÄNKUNG: Pro Tag dürfen 2 Friedfische (Karpfen oder Schleie), 2 Forellen und 1 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels) sowie zusätzlich 10 Stück sonstige Fische, einschließlich Köderfische angeeignet werden.

AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obengenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorung in die betreffende Rubrik der auf der Tageskarte aufgedruckten Fangstatistik einzutragen. Pro Rubrik darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen muß der Fisch sofort nach dem Fang zurückversetzt werden. Ist die erlaubte Tagesfangmenge erreicht, so ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Nach der Aneignung eines Hechtes, Zanders oder Welses ist das Fischen auf Raubfische sofort einzustellen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter, usw. zu hältern und bis zum Verlassen des Angelplatzes vor Ort aufzubewahren. Gehälterte Fische, ausgenommen Köderfische in entsprechenden Köderwannen, müssen angeeignet werden. Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fisch sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, das ein Weiterleben nich zu erwarten ist, sofort zu töten und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische, die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, müssen angeeignet werden, sofern die Fangzahlbeschränkung nicht überschritten werden. Aufzeichnungspflichtige Fische egal welcher Herkunft, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.



normal members young person
day ticket 34 € 19 € -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - 190 € 95 €
other Information
Not specified
Card issuing offices
The water is in 3680 Hofamt Priel.
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Verband Österreichischer Arbeiter Fischereivereine

Lenaugasse 14

1080 Wien


+43 (0) 1 / 403 21 76

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