Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

    • Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Ich habe mich mal dies Themas angenommen da viele nicht wissen wie es da rechtlich aussieht wenn man beim Angeln ein fremdes Grundstück betritt.Ist ja oft beim Spinn oder auch Fliegenfischen so, daß man von einem Grundstück in ein anderes muß.
      Die Benutzung fremder Grundstücke durch die Fischerei ist durch das Landesfischereigesetz geregelt. Diese Vorschriften dienen dazu das Rechtsverhältnis zwischen Grundeigentümer einerseits und den Fischereibewirtschaftern, den Fischern und den Aufsichtsorganen andererseits klar abzugrenzen.Bei der Benutzung der Ufergrundstücke gibt es Unterschiede in der Berechtigung von Angelern, Bewirtschaftern und Aufsichtsorganen.
      Für Personen die den Fischfang rechtmäßig ausüben ( Lizenznehmer ) ist ein Uferbetretungsrecht ( nicht Befahrungsrecht ) und das Anbringen der Fanggeräte am Ufer gesetzlich geregelt. Die Grundeigentümer haben dieses Grundbetrtungsrecht zu dulden und zwar ohne Anmeldung und ausdrücklich Erlaubnis des Grundeigentümers. Eingefriedete Grundstücke dürfen nur durch ausdrückliche Erlaubnis des Grundeigentümers betreten werden. Weidezäune gelten nicht als Einfriedung.Fischereiaufsichtsorgane dürfen in Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit auch eingefriedete Grundstücke betreten ohne vorherige Anmeldung.
      Wenn Ihr noch weiter Fragen zu diesem Thema habt könnt Ihr sie hier gerne stellen.

      lg. Peter
      AD
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Aber um einen Konflikt mit dem Grundeigentümer aus dem Weg zu gehen würde ich deshalb trotzdem um erlaubnis fragen,den viele Grundeigentümer wissen nicht über das Fischerreirecht bescheid,ebenso gilt es Flurschäden oder andersweitige Schäden zu vermeiden.
      mfg Günther
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      "Karpfinger" wrote:

      Aber um einen Konflikt mit dem Grundeigentümer aus dem Weg zu gehen würde ich deshalb trotzdem um erlaubnis fragen,den viele Grundeigentümer wissen nicht über das Fischerreirecht bescheid,ebenso gilt es Flurschäden oder andersweitige Schäden zu vermeiden.


      Nur wenn ich über ein Feld zu einem anderen Angelplatz gehe, kann ich mir schwerlich den Bauern suchen dem das Feld gehört und deshalb ist es ja auch ohne zu fragen erlaubt. Das kein Flurschadebn entsteht ist selbstredend. Es muß auch darauf immer und immer wieder darauf hingewiesen werden, daß die Angelplätze sauber zu verlassen sind. es fällt auch keinen ein Stein aus der krone wenn er wo eine bierdose findet und sie wegräumt obwohl er sie nicht weggeschmissen hat.

      lg. Peter
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Aha ! das wusste ich garnicht ! Danke für die Info !
      Aber eine frage hätte ich da noch ! sprich , wenn ich am Wallersee rum gehe , mit der spinnrute, und einen kleinen Steg von einem Haus benutze , für sagen wir mal 10 minuten, ist das in Ordnung ? Außer er hat einen Zaun um das Grundstück, oder wie ? Bzw. dürfte ich auch einen Karpfenansitz machen ? solange meine Lizenz gilt ?
      Danke für die Infos !
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Wenn der Steg sprich das Grundstück auf dem der Steg steht nicht eingezäunt ist dann kannst du ihn ohne fragen benutzen. Würde aber trotzdem- wenn du siehst das wer am Grundstück ist, dem Frieden zu liebe fragen. Wenn es ein eingezäuntes Grunstück ist kommt man ums fragen eh nicht herum. Ein nicht eingezäuntes Grundstück mit dem Schild " Privatgrund betreten verboten " kann ignoriert werden.

      Lg. Peter
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      VORSICHT JURISTISCHES GLATTEIS !!!

      Vorab einmal: 9 Landesfischereigesetze haben 9 unterschiedliche Regelungen. Was in OÖ stimmt, kann in Salzburg falsch sein etc. Ein weiterer entscheidender Unterschied besteht auch zwischen der (gesetzlich vorgeschriebenen) FISCHEREIBEWIRTSCHAFTUNG und der AUSÜBUNG DER ANGELFISCHEREI. Hier in diesem Forum geht es wohl eher um die ANGELFISCHEREI.

      Der SSFV hat z.B. an einem oberösterreichischen Gewässer (zur Vermeidung einer drohenden gerichtlichen Niederlage) im Rechtsstreit mit einem einzelnen Grundeigentümer einen Vergleich samt Verzicht auf eine Uferbetretung schließen müssen. In Kärnten wird z.B. seit Jahren sogar die Gleichwertigkeit von Grundbuch und Fischereibuch bestritten.

      Die Rechtsunsicherheit um Uferbetretungsrechte zur Ausübung der Fischerei in Salzburg (Anlassfall: Lieferinger Mühlbach) führte dazu, dass die Stadt Salzburg ein Rechtsgutachten der Universität Salzburg (o. Univ.Prof. Dr. Friedrich Harrer, 30.6.2008) in Auftrag gab.

      Kurz zusammengefasstes Ergebnis:

      Die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Bewirtschaftungs- und Kontrollaufgaben des Fischereirechtsinhabers sind vom Grundbesitzer zu dulden. ANGELFISCHER haben hingegen praktisch KEINE RECHTE, hier greift das Eigentumsrecht des Grundbesitzers. Spöttischer Nachsatz: Sollte das (Salzburger) Landesfischereigesetz das Uferbetretungsrecht privater Grundstücke auch zur Ausübung der Angelfischerei gemeint haben, wäre es verfassungswidrig ...

      Urteile von Höchstgerichten gibt es in dieser heiklen Angelegenheit bisher noch keine. Zum Uferbetretungsrecht "Auskünfte" zu geben, ist angesichts der völlig unklaren Rechtslage überhaupt nicht zielführend und ich kann nur davor warnen, auf solche "Ratschläge" zu hören.
      Ein grantiger Grundeigentümer hat mit einer Besitzstörungsklage gegen einen Angler derzeit jedenfalls die eindeutig besseren Karten, zumal die Angellizenz immer nur die Ausübung der Fischerei, nicht aber die Betretung aller Ufer beinhaltet. Im Zweifelsfall gilt daher: ab ins Bachbett.

      LG
      Pfenninger
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      also jetzt kenn ich mich nimmer aus ^^ es gibt ein gesetz ,das erlaubt das fischen auf einem privatgrund? , jedoch kann man angeklagt werden deswegen ? Das ist ja höchst intelligent .... nur weil´s auf der karte nicht drauf steht ? Auf dem Führerschein stehen ja auch keinen Verkehrsgesetze .... warum dann gegen den Angler entschieden wird der ja einen "Angelführerschein" hat ist fraglich ...
    • Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Das Problem ist, dass sich (wegen der möglicherweise unabsehbaren Folgen) niemand findet, der das bis zum Oberstgericht ausklagt. Am Salzburger Fischereigesetz (einem Landesgesetz) wurde von der Universität z.B. kritisiert, dass es, anders als in Oberösterreich, keinen Unterschied zwischen eingefriedeten und nicht eingefriedeten Grundstücken macht.

      Uns hier im Forum geht es aber nicht um juristische Feinheiten, sondern um die möglichst problemlose Ausübung der Angelfischerei.

      Daher haltet euch zumindest von umzäunten, eingefriedeten oder gestalteten Gärten etc. fern, klettert über keine Zäune und öffnet nicht unbefugt Türen und Tore. Zumindestens fragt vorher, ob ihr durchgehen dürft.

      Im Zweifelsfall geht durch den Bach (oder bei einem See) am Schotterstreifen des Ufers. Der gehört nämlich üblicher Weise zur Seefläche und nicht zum Ufergrundstück.

      LG
      Pfenninger
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      ich schließe mich da ganz an, und bin auch der meinung, dass fragen nichts kostet. jedoch, sollte mal keiner zuhause sein, man also niemanden fragen kann, dann ist es mir persönlich relativ wurst, ob ich die erlaubnis dazu habe oder nicht. was soll denn groß passieren. wenn der grundstückbesitzer dann zufällig auftaucht und mit einer anzeige droht, versuche ich es ihm höflichst aus zureden und entschuldige mich für meine "wildes verhalten". und wenn das auch nicht hilft: bis der die polizei gerufen hat, bin ich schon über alle berge! denn fest halten darf er mich nicht (das würde freiheitsberaubung bedeuten und ist ebenfalls strafbar). und da ich meinen namen nicht aufm hirn tätowirt habe, wird er wohl kaum erfahren, gegen wem wer anzeige erstatten soll. bei einem späteren auf einandertreffen würde ich jede anschuldigung von mir abweisen. da steht dann aussage gegen aussage. und ein fischer mitte 20, mit braunen haaren und brille dürfte es wohl mehrere geben....

      aber alles in allem: am mühlbach in siezenheim sind die besten stellen sowieso in keinem eingezäunten grundstück ;)
      Wer die Natur nicht ehrt, ist das Angeln nicht wert!!!
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      naja ... das lässt sich schon ziemlich leicht verfolgen wenn du´s mit "abhaun" versuchen willst ^^ , der guckt einfach nach, oder lasst von der polizei nachschauen ,wer an dem tag eine tageskarte o.Ä hatte und schon werden die personen aufgesucht ;) aber da sollte nix schlimmes passieren , wenn man sich schnell verdrückt ^^ , is ja nix passiert , wenn man nur fischt ! :roll:
    • Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Und wie man in den Wald ruft ... Dieser eine Querulant am Lieferinger Mühlbach beschimpft höflich fragende Fischer auf das unflätigste, zeigt bei allen möglichen und unmöglichen Stellen die PPS an, weil die (angeblich) für das Verhalten ihrer Lizenznehmer haftbar sei, droht ständig mit Fernsehen, Zeitung, Prozessen etc. etc. - und holt sich überall eine Abfuhr. Für eine eigene zivilrechtliche Klage ist er natürlich viel zu feige, weil da droht ihm eine ziemlich teure Niederlage. Also tobt er weiter und läuft Gefahr, sich ein Magenleiden zu holen.

      Ich bemühe mich, ein höflicher und konzilianter Mensch zu sein. Allerdings bringe ich durchaus Verständnis für die Fischer auf, die ihm gelegentlich auf seinem eigenen Niveau antworten und sehr deutlich die Meinung sagen.

      Dem gegenüber steht eine Vielzahl freundlicher Bachanrainer, die beim Abfischen die Arbeitsteams mit Jause und Getränken begrüßen und oft selber seit vielen Jahren Fischer am Bach sind.

      LG
      Pfenninger
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      "Snook_er" wrote:

      naja ... das lässt sich schon ziemlich leicht verfolgen wenn du´s mit "abhaun" versuchen willst ^^ , der guckt einfach nach, oder lasst von der polizei nachschauen ,wer an dem tag eine tageskarte o.Ä hatte und schon werden die personen aufgesucht ;) aber da sollte nix schlimmes passieren , wenn man sich schnell verdrückt ^^ , is ja nix passiert , wenn man nur fischt ! :roll:


      Wir leben erfreulicherweise in einem Rechtsstaat. Ein (theoretisch möglicher) Verdacht auf Besitzstörung ist kein Offizialdelikt, das von der Polizei verfolgt wird. Die Polizei würde ihn mit diesem Ansinnen auf den Zivilrechtsweg verweisen und der Fischereirechtsinhaber wird aus Datenschutzgründen jede Auskunft verweigern, ausser es kann eine richterliche Anordnung vorgewiesen werden.... dazu müsste er aber erst klagen und den Prozess gewinnen!

      LG
      Pfenninger
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Diesen Depp vom Lieferinger Mühlbach habe ich auch schon getroffen.Der ist wirklich ein bisschen :-oo
      Das Problem mit der Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei habe ich an der oberen Glan zum Glück nicht dafür habe ich die Spaziergänger an der Backe die andauernd fragen ob ich schon etwas gefangen habe.
      An den Trumer-Seen hat man zwar das Recht auf fremde Grundstücke zu gehen,aber da hatte ich auch nur Streitereien obwohl ich ihnen meine Erlaubnis gezeigt hatte.
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      gestern ist es mir zb. mal passiert, dass ich beim mühlbach voller übermotivation, meinen köder (war ein wobbler) in ein grundstück geschleudert habe, das direkt am bach liegt. beim einholen meines wobblers blieb er allerdings im zaun hängen. was also tun??? bin zum eingangstor gegangen, habe ca. 3-4 mal unüberhörbar geklingelt, und als da sich noch immer keiner meldete, wurde kurzer hand auf eigenverantwortung das gartentor von mir geöffnet und ich habe mir den wobbler selbst befreit. dann habe ich ohne irgendwelche fussabtrücke im beet zu hinterlassen, das grundstück wieder verlassen und die türe hinter mir geschlossen. eine halbe std. später kam dann der hausbesitzer, und um missverständnisse aus dem weg zuräumen (durch eventuelle zeugen) habe ich ihn dann darauf angesprochen, was mir passiert ist und dass ich sein grundstück für ca. 2 minuten betreten habe. darüber freute sich der ältere herr und meinte, dass so etwas natürlich überhaupt kein problem sei und er sich über meine information sehr freue. so etwas gäbe es nämlich heut zu tage nicht mehr...
      und schon ist wieder ein grundstücksbesitzer überzeugt, dass kein fischer der welt im was böses will :D
      Wer die Natur nicht ehrt, ist das Angeln nicht wert!!!
    • Re: Benützung fremder Grundstücke durch die Fischerei

      Probleme hatte ich schon früher mal am Lieferinger Mühlbach unterhalb Gasthof Hartlwirt. Da wollte mich ach wer nicht fischen lassen. Er sagte das da jeden Tag wer da steht und fischt und es reicht ihm jetzt. Um Streit zu vermeiden bin ich dann eben woanders hingegangen. Es gibt Situationen da hilft dir auch kein Rechtsanspruch. Aber sonst sind ja die Lieferinger der Fischerei sehr aufgescghlossen und es gab sonst nie Probleme.

      Lg. Peter