[Niederösterreich] Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt

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    • [Niederösterreich] Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt

      [Niederösterreich - Amstetten - Ybbs]
      Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt

      Schwarzfischen ist seit jeher ein mehr oder weniger großes Problem. Je nach Größe des Revieres und dem Umfang
      können Schwarzfischer enorme Schäden am Fischbestand anrichten.
      Sei es durch hohen Ausfang oder die Fangmethoden.

      Natürlich ist der auch finanzielle und zeitliche Aspekt nicht außer acht zu lassen. Denn Bewirtschafter und Vereine stecken
      oftmals viel Zeit und Geld in den Besatz.

      Aktuell berichten die NÖ-Nachrichten unter
      noen.at/nachrichten/lokales/ak…ersdelikt;art2314,725902#
      über die aktuelle Situation an der Ybbs im Stadtbereich von Amstetten.



      Weiterführende Information zum Thema:
      Auszug aus dem Niederösterreichisches Fischereigesetz 2001 / §§ 12, 36 :
      Strafen bei Übertretung

      Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:
      •Fischen, ohne Fischereidokumente oder eine Lizenz mitzuführen
      •Als gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter eine unmündige Person ohne Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person fischen zu lassen
      •Verwendung verbotener Fangmittel oder -methoden
      •Unbefugtes Töten, Verletzen oder sich oder einer Dritten/einem Dritten Zueignen von Wassertieren

      Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.

      help.gv.at/Portal.Node/hlpd/pu…nt/317/Seite.3170036.html
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    • Re: [Niederösterreich] Schwarzfischen ist kein Kavaliersdeli

      "ICE" wrote:



      Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.


      Leider steht in solchen Gesetzen immer "BIS ZU" und somit fallen die Strafen dann meist weit geringer aus. Oft sogar lächerlich gering. :-_

      ...meint Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: [Niederösterreich] Schwarzfischen ist kein Kavaliersdeli

      Und es wird ja immer daran bemessen, was er offiziell verdient... Bzw. Hat... Und wenn es nur die Sozialleistungen sind, fällt die Strafe gering aus.... Auch wenn die Person genug Geld durch Schwarzarbeit/Diebstahl/Betrug etc. hat.
      Es geht ja meist nicht um den Jungen, der mal irgendwo eine einzelne Forelle mit einer Handleine fängt, sondern um Leute die im großen Stiel ganze Gewässerabschnitte mit Netzen, Legangelleinen etc. "bearbeiten"
      "Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn den ganzen Tag. Lehre ihn zu fischen, und du ernährst ihn ein ganzes Leben lang."

      Konfuzius
    • Re: [Niederösterreich] Schwarzfischen ist kein Kavaliersdeli

      Schwarzfischer sind meist Jugendliche oder Rumänische Bettler oder Migranten. Denen kannst Strafen aufbrummen soviel du willst, bezahlen können sie sowieso nicht. Und das mit bis zu ist ja bei jeder Strafandrohung.
      Außerdem sind Angeln ohne Angelschein keine Bezirksverwaltungsstrafen sondern Gerichtsstrafen nach dem Paragraph § 137 ( Eingriff in fremdes Jagd und Fischereirecht ) Strafgesetzbuch und da gibt's beim ersten mal sowieso nur bedingte Strafen.


      "Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen."

      Das sind Vergehen gegen das Landesfischereigesetz, wie z. B. Vergehen gegen das Mindestmaß oder der Schonzeit.