Zeltverbot am Salzachsee aktuell

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    • Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      wie ich gestern erfuhr ist jede Art von Karpfenzelt am Salzachsee bis auf Widerruf ab sofort verboten ( Schirme erlaubt) und wird von der Stadt streng kontrolliert !!!???
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    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Im Moment gibt's diese Bestimmung: Salzachsee: Wege dürfen durch Fischerunterstände nicht blockiert werden; [b]am Salzachsee-Damm (GPS - 47.833354, 13.022298 bis 47.833130, 13.021051) sind
      im farblich markierten Bereich Unterstände verboten
      [/b]! Das Fahrverbot ist zu beachten, dieses gilt auch für das Ent- und Beladen der Fischerausrüstung.
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Ja, jedes Bivvy oder Brolly auch ohne Boden ist lt.Ordnungsamt ein Zelt und damit ab sofort bis auf weiteres verboten, ein Aufsichtsfischer hat mir das gestern berichtet, das Ordnungsamt kontrollierte gestern vorgestern nachts und hat alle Zelte sofort abbauen lassen aber der Obmann ist im Gespräch bezgl. der Verordnung
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Als Handhabe gegen die Errichtung von Zeltlagern durch Notreisende in den Auen rund um Salzburg wurde am 23.10.2013 die Campierverordnung verschärft und lautet seither:

      „Im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg dürfen Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile zum Zweck des Aufenthaltes und des Übernachtens außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen, öffentlichen Orten nicht aufgestellt werden oder sein.“

      Diese Verordnung gilt daher leider auch für Angelzelte, egal ob mit oder ohne Boden (nicht aber für Angelschirme u.ä. die dem Regenschutz dienen).

      Gegner des Nachtfischens erstatten nun Anzeigen bei der Behörde, die diesen Anzeigen auch nachgehen muss. Da Verstöße gegen die Verordnung mit empfindlichen Strafen bedroht sind, sollte auf Angelzelte an den Teichen in der Stadt Salzburg künftig generell verzichtet werden.

      LG
      Bernd

      The post was edited 1 time, last by Pfenninger ().

    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Ist eine schwierige Situation... weicht man das Gesetz auf um es für Fischer wieder zu erlauben könnten das sicher gleich wieder einige ausnutzen. Natürlich kann man sagen nur an bestimmten Gewässern mit Besitz einer Fischerkarte. Würde halt wieder dabei enden, dass die Vereine mehr kontrollieren müssen weil wahrscheinlich auch das ausgenutzt wird.

      Die jetztige Lage ist klar: 2013 wurde es verboten, 2 Jahre lang - bis 2015 - hat es keinerlei Probleme gegeben. Und jetzt kommen auf einmal Anzeigen daher? Das müssen doch Gegner der (Nacht)Fischerei sein, anders gibts das doch garnicht?? :???: :-_
      Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass die Behörden das alles 2 Jahre lang "übersehen" haben...

      Die erste Frage ist aber erstmal, ob man da überhaupt was bewirken kann, damit man das Gesetz ändert?
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Ich bin ja kein Kenner der Szene, aber könnt es nicht sein das vielleicht die Nachtfischer auch ein wenig Schuld an den Anzeigen sind. Glaube nicht, wenn das alles friedlich und gesittet abgeht das da wer was dagegen hat. Ist nur eine Vermutung von mir, da es woanders mit der Nachtfischerei auch schon Schwierigkeiten gab.
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      "Salzachfischer" wrote:

      Ich bin ja kein Kenner der Szene, aber könnt es nicht sein das vielleicht die Nachtfischer auch ein wenig Schuld an den Anzeigen sind. Glaube nicht, wenn das alles friedlich und gesittet abgeht das da wer was dagegen hat. Ist nur eine Vermutung von mir, da es woanders mit der Nachtfischerei auch schon Schwierigkeiten gab.


      Da kannst du natürlich auch Recht haben. Gehört habe ich bisher nichts, bin aber auch wie du da nicht wirklich unterwegs, Nachtfischen war ich schon 3 Jahre nicht mehr dort.
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Ich weis nicht wie viele von euch den Salzachsee beangeln, jedoch hat dies nichts mit Gegnern des Nachtsfischen zu tun sondern liegt rein an den Fischern. Hier wurden Zelte aufgeschlagen die man für einen Campingplatz benötigt, da das Magistrat Salzburg nun heuer im Frühjahr am Verbindungsweg zwischen großen und kleinen See Schilf angesetzt hat und dieses durch die Zelte komplett zerstört wurde, Des weiteren konnten wir mit unseren Dienstfahrzeugen auch nicht zu gewissen Stellen zufahren da dies durch Zelte Verstellt waren. Ihr müsstet mal sehn wieviel Müll die Salzachsee Fischer nach einem Wochenende hinterlassen. Ich sag nur soviel dazu der Salzachsee und seine Auen sollen ein Erholungsgebiet für die Bevölkerung Salzburgs sein.
      mfg Günther
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      "Karpfinger" wrote:

      Ich weis nicht wie viele von euch den Salzachsee beangeln, jedoch hat dies nichts mit Gegnern des Nachtsfischen zu tun sondern liegt rein an den Fischern. Hier wurden Zelte aufgeschlagen die man für einen Campingplatz benötigt, da das Magistrat Salzburg nun heuer im Frühjahr am Verbindungsweg zwischen großen und kleinen See Schilf angesetzt hat und dieses durch die Zelte komplett zerstört wurde, Des weiteren konnten wir mit unseren Dienstfahrzeugen auch nicht zu gewissen Stellen zufahren da dies durch Zelte Verstellt waren. Ihr müsstet mal sehn wieviel Müll die Salzachsee Fischer nach einem Wochenende hinterlassen. Ich sag nur soviel dazu der Salzachsee und seine Auen sollen ein Erholungsgebiet für die Bevölkerung Salzburgs sein.



      Hallo,
      mich würde zuerst interessieren bevor ich etwas dazu sage auf welcher Grundlage/Wissen du deine Aussagen machst? Bist du ein Magistratangestellter?
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Guten Morgen zusammen,

      die Wogen schlagen hoch wegen dem Verbot, gestern hatte ich eine Diskussion, wobei ein Fischer behauptet am Karlsbader sind nach wie vor Fischerzelte erlaubt, dachte irgendwo mal gelesen zu haben das Fischerzelte dort eigentlich immer verboten waren ?
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      In Landschaftsschutzgebieten (betrifft u.a. die Salzachseen, den Karlsbader und den Leopoldskroner Weiher) ist das Aufstellen von Zelten seit jeher gesetzlich verboten, das gilt natürlich auch für die Fischerei. Die Naturschutz- Wacheorgane haben die "berühmten" Zelte ohne Boden als Regenschutz früher zumeist toleriert. Seit der Änderung und Verschärfung der Campierverordnung 2013 gilt das Verbot von allen Zelten (ob mit oder ohne Boden) im gesamten Stadtgebiet. Es werden nur mehr Angelschirme als Regenschutz anerkannt. Die Fischereischutzorgane haben Fischer mit Zelten immer wieder darauf hingewiesen, dass sie bei behördlichen Kontrollen oder durch Organe des Naturschutzes Strafen riskieren.

      Karpfinger: ... hat nichts mit Gegnern des Nachtfischens zu tun sondern liegt rein an den Fischern.

      Meine Wortwahl "Gegner der Nachtfischerei" ist absolut wertneutral gemeint. Dass das Verhalten einzelner Fischer manche Anrainer zu Gegnern der Nachtfischerei machte, ist unbestritten. Unbegründete Beschwerden (z.B.: "ich traue mich nicht mehr bei offenem Fenster schlafen, wenn da draußen in der Nacht irgendwelche Gestalten am Ufer herumlungern") gibt es aber leider auch genug.

      Punkt 2 und 3 der neuen Campierverordnung lauten:
      „Im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg dürfen Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile zum Zweck des Aufenthaltes und des Übernachtens außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen, öffentlichen Orten nicht aufgestellt werden oder sein. Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung und werden ... mit Geldstrafen bis zu 10.000 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafen bis zu zwei Wochen bestraft.“

      Weil Unkenntnis bekanntlich nicht vor Strafe schützt, hat die PPS zum Schutz ihrer Lizenznehmer das gesetzliche Verbot von Zelten auf den 24-Stunden-Karten für den Karlsbader Weiher aufgedruckt und der SSFV hat seine Mitglieder ebenfalls umgehend informiert. Bei den jüngsten behördlichen Kontrollen am Karlsbader Weiher gab es seitens der Behörde auch nichts zu beanstanden.

      LG
      Pfenninger
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Davon kann ich nur dringend abraten.
      Soweit ich informiert bin, hat die Behörde bisher noch keine Strafen verhängt, was sich bei Uneinsichtigkeit aber ändern kann.
      Zu klären wäre meiner Meinung nach aber die Frage, ob die Verwendung eines Anglerschirms generell erlaubt ist, oder ob er nur bei Regen (Schnee, Wind) aufgestellt werden darf ;) .
      LG
      Pfenninger

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