Zeltverbot am Salzachsee aktuell

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    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Okay Peter, der fehlende Smiley wurde inzwischen nachgereicht.

      Ich habe heute in einem Telefonat mit der Behörde darauf hingewiesen, dass am Salzachsee den Fischern von Kontrollorganen dieser Tage offenbar unterschiedliche Auskünfte über die Auslegung des Zeltverbots erteilt wurden und habe ersucht, der Fischerei baldmöglich die offiziellen Richtlinien bekannt zu geben, damit sowohl Fischer als auch Bewirtschafter (Fischereibestimmungen) sich danach richten können. Sobald wir Genaueres erfahren, melde ich mich.
      LG
      Bernd
      AD
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      Guten Morgen Liebe Fischerkollegen
      Nach Nachfrage beim Verein hab Ich Mir Heuer ein Karpfenzelt mit Herausnehmbaren Boden Gekauft,dies sei kein Problem wurde Mir Versichert. Jetzt kann Ich mir Laut Verordnung das Zelt sonst wo Hinstecken.Nach Aussage eines Aufsichtsorgans und meiner Auffassung das die nicht ganz Abwägig ist sollen keine Zelte Stehen da wenn das unter den Asylanten Bekannt wird Steht eine Zeltstadt.Jetzt kann Sich Jeder seine Meinung Bilden.Es Lebe Österreich und die Kreuze in den Schulklassen müssen Weg.
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      "Pfenninger" wrote:

      Ich habe heute in einem Telefonat mit der Behörde darauf hingewiesen, dass am Salzachsee den Fischern von Kontrollorganen dieser Tage offenbar unterschiedliche Auskünfte über die Auslegung des Zeltverbots erteilt wurden und habe ersucht, der Fischerei baldmöglich die offiziellen Richtlinien bekannt zu geben, damit sowohl Fischer als auch Bewirtschafter (Fischereibestimmungen) sich danach richten können.

      Das Ergebnis liegt nun vor:
      Die Verwendung von Zelten ist verboten
      Ein verbotenes Zelt ist an mehreren Seiten bis zum Boden geschlossen und kann zum Schlafen und als Unterkunft im Sinne der Campierverordnung verwendet werden.
      Anglerschirme als Fischerunterstand sind erlaubt
      Ein erlaubter Fischerunterstand ist ein handelsüblicher Anglerschirm, der auf einer Seite bis zum Boden geschlossen sein kann. Er dient zum Schutz des Fischers vor Witterungsunbilden und gilt nicht als Unterkunft im Sinne der Campierverordnung. Markt-, Gastro-, Ampelschirme etc. sind nicht erlaubt.
      Die Organe der öffentlichen Ordnung und der Naturschutzbehörde sowie die Berg- und Naturwacht werden ihre Kontrollen künftig einheitlich in diesem Sinne durchführen.
      LG
      Bernd
    • Re: Zeltverbot am Salzachsee aktuell

      "Pfenninger" wrote:

      "Pfenninger" wrote:

      Ich habe heute in einem Telefonat mit der Behörde darauf hingewiesen, dass am Salzachsee den Fischern von Kontrollorganen dieser Tage offenbar unterschiedliche Auskünfte über die Auslegung des Zeltverbots erteilt wurden und habe ersucht, der Fischerei baldmöglich die offiziellen Richtlinien bekannt zu geben, damit sowohl Fischer als auch Bewirtschafter (Fischereibestimmungen) sich danach richten können.


      Das Ergebnis liegt nun vor:
      Die Verwendung von Zelten ist verboten
      Ein verbotenes Zelt ist an mehreren Seiten bis zum Boden geschlossen und kann zum Schlafen und als Unterkunft im Sinne der Campierverordnung verwendet werden.
      Anglerschirme als Fischerunterstand sind erlaubt
      Ein erlaubter Fischerunterstand ist ein handelsüblicher Anglerschirm, der auf einer Seite bis zum Boden geschlossen sein kann. Er dient zum Schutz des Fischers vor Witterungsunbilden und gilt nicht als Unterkunft im Sinne der Campierverordnung. Markt-, Gastro-, Ampelschirme etc. sind nicht erlaubt.
      Die Organe der öffentlichen Ordnung und der Naturschutzbehörde sowie die Berg- und Naturwacht werden ihre Kontrollen künftig einheitlich in diesem Sinne durchführen.
      LG
      Bernd


      Mich Würde Jetzt Intressieren wie das Ganze bsw am Hürdenteich Aussieht