Amphibienbus in Salzburg genehmigt

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details

    • Amphibienbus in Salzburg genehmigt

      Jetzt ist es wirklich so weit gekommen... Der Amphibienbus wurde von den Behörden genehmigt und wird im Frühjahr 2015 in Betrieb gehen...

      Bericht auf orf.at

      Traurig aber wahr...
      AD
    • Re: Amphibienbus in Salzburg genehmigt

      Müssen die Forellen auch einen Fahrschein kaufen? :lol:

      Im Ernst Leute, für die Stadt ist das eine weitere Touristenattraktion und somit eine weitere Einnahmequelle. Die Politiker verweisen dann auf neue Arbeitsplätze und eine geförderte Wirtschaft und das scheint das Wichtigste zu sein - ist es oft leider auch. :???:

      LG, Willi
      Ja genau, DER Willi!

      The post was edited 1 time, last by Willi ().

    • Re: Amphibienbus in Salzburg genehmigt

      Die Fischerei hat in Österreich eine leider nur sehr schwache Rechtsstellung und daher in entscheidenden Behördenverfahren keine Parteienstellung. Sie darf ihre Meinung zumeist erst dann in ein Verfahren einbringen, wenn die Grundsatzentscheidung Ja/Nein längst gefallen ist.

      Am Beispiel „Amphibienfahrzeug“:

      9.8.2012: Die Republik Österreich/Öffentliches Wassergut verpachtet die Rampe an den Unternehmer. Dafür ist keine Zustimmung der Fischerei erforderlich.
      23.10.2012: Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung. Der Fischerei wurde keine Parteienstellung im Verfahren zuerkannt.
      19.10.2013: Der Landesfischertag greift das Thema auf, die anwesenden Landesregierungsmitglieder zeigen sich überrascht und sagen eine ausführliche Prüfung zu. Bereits am
      27.11.2013 wird dem Antragsteller die schifffahrtsrechtliche Bewilligung erteilt. Auch in diesem Verfahren hat die Fischerei keine Parteienstellung.
      10.9.2014: Im wasserrechtlichen Verfahren hat die Fischerei jetzt Parteienstellung. Da alle relevanten Bewilligungen bereits vorliegen, geht es im Prinzip nur mehr um die Auflagen, unter denen der Betrieb bewilligt wird.
      Der Salzburg AG wurde am 9.2.2009 im Bescheid für das KW Lehen die Erhaltung der Kiesbank vorgeschrieben, „die …ganz wesentlich für ein mögliches Jungfischaufkommen dienen wird; sie bildet ein wertvolles Laichhabitat“. Der Einwand der Fischerei, dass durch den Schub der beiden Schiffsmotoren bei täglich bis zu 14 Ein- und Ausfahrten auf dieser Kiesbank zukünftig weder Fischlaich, noch Jungfische und Kleinlebewesen eine Überlebenschance haben, bleibt unwidersprochen, aber folgenlos. Dass die Abgeltung der materiellen Schäden vollinhaltlich anerkannt wurde und auch sonst eine Fülle von Auflagen ausgesprochen wurde, ändert nichts an der Tatsache, dass das Projekt als solches nicht verhindert werden konnte und die letzte natürliche Laichstätte im Stadtgebiet zerstört wird.

      „Das ist so, wie wenn ich in einem Garten die Obstbäume umschneide und Ihnen dann sage, dass Sie sich dafür im Herbst im Lagerhaus ein paar Kisten Äpfel holen dürfen“ zitierte mich dazu der ORF.

      An der noch immer weit verbreiteten Mentalität (Geh‘, wegen der paar Fische; wir kaufen euch neue…) wird sich nur durch die Zuerkennung der Parteienstellung an die Fischerei in allen einschlägigen Verfahren etwas ändern lassen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

      LG
      Bernhard
    • Re: Amphibienbus in Salzburg genehmigt

      Ich bin ja rechtlich gesehen eher uninformiert. Aber mich würde ja interessieren was die EU (Wasserrahmenrichtlinie) dazu zu sagen hat. Laut meines Wissens nach gilt da ja das Verschlechterungsverbot, da durch den dauerhaften Betrieb eines solchen Fahrzeuges der ökologische Zustand des Gewässers (durch die Zerstörung der von dir genannten Laichhabitate) verschlechtert wird.

      Mich regt das Thema sehr auf. :-_ Als würde das sich völlig sinnlos im Kreis drehende Boot und die sonstigen Probleme mit denen die Salzach konfrontiert ist nicht schon reichen. Du erwähnst die im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung erteilten Auflagen für den Amphibienfahrzeugbetreiber. Um welche Auflagen handelt es sich da?

      lg
    • Re: Amphibienbus in Salzburg genehmigt

      Die Verantwortlichen werden erst dann munter werden , wenn ihnen die ganze Uferbefestigung ins Wasser fällt. Die Steine sind schon so unterspült das sie vereinzelt schon ins Wasser gefallen sind. Das dürfte aber dem Betreiber des Bootes egal sein und die Verantwortlichen sind auf beiden Augen blind. So - und als ob das nicht genug wäre kommt jetzt der Wasserbus. :-(()
    • Re: Amphibienbus in Salzburg genehmigt

      "meindi" wrote:

      Ich bin ja rechtlich gesehen eher uninformiert. Aber mich würde ja interessieren was die EU (Wasserrahmenrichtlinie) dazu zu sagen hat. Laut meines Wissens nach gilt da ja das Verschlechterungsverbot, da durch den dauerhaften Betrieb eines solchen Fahrzeuges der ökologische Zustand des Gewässers (durch die Zerstörung der von dir genannten Laichhabitate) verschlechtert wird.

      Mich regt das Thema sehr auf. :-_ Als würde das sich völlig sinnlos im Kreis drehende Boot und die sonstigen Probleme mit denen die Salzach konfrontiert ist nicht schon reichen. Du erwähnst die im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung erteilten Auflagen für den Amphibienfahrzeugbetreiber. Um welche Auflagen handelt es sich da?

      lg


      Hallo Meindi!

      Zur EU-Wasserrahmenrichtlinie: Selbst bei kleinräumiger Betrachtung der Salzach im Stadtbereich (beschlossene Renaturierung des Gersbachs bis zur Mündung innerhalb von 5 Jahren, zahlreiche Verbesserungen am Glanspitz [Pfenningerbach etc.], große Renaturierungen samt Begleitbächen im Bereich des Saalachspitzes, Aufweitung der Unteren Saalach, fischgängige Anbindung von Alterbach und Lieferinger Mühlbach) ergibt sich in Summe eine sehr positive Bilanz.

      Die wesentlichen Auflagen für den Betrieb des Amphibienfahrzeugs sind:

      - Der Betrieb beginnt frühestens mit dem letzten Wochenende im März und endet am 2. November.
      - Es dürfen bis zu 7 Rundfahrten mit dem Amphibienfahrzeug pro Tag (14 Befahrungen der Rampe) durchgeführt werden.
      - Die festgelegte Fahrtroute darf im Bereich der Schotterbank nicht verlassen werden.
      - Es dürfen keine die Schotterbank beeinträchtigenden Baumaßnahmen in der Salzach vorgenommen werden.
      - Mindestens 2 Jahre nach Aufnahme des Betriebes und spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Bewilligung ist eine ökologische Untersuchung der Schotterbank durchzuführen.
      - Als maximale Bewilligungsdauer werden 11 Jahre ab in Kraft treten des Bescheides, das ist bis 31.12.2025, festgelegt.
      - Die Einfahrt in die Salzach sowie der Betrieb des Amphibienfahrzeuges ist nur während des regulären Staubetriebes der Kraftwerksanlage Sohlstufe Lehen zulässig. Ausgenommen sind dabei Wasserführungen unter 600 m3/s in der ablaufenden Hochwasserwelle, wobei ein Wasserstand von mindestens 413,50 m ü.A. am Pegel Salzburg/Maiburger Kai vorliegen muss.
      - Es dürfen abgesehen vom Einbau der Boje keine weiteren wasserbautechnischen Maßnahmen im Bereich der Ein- und Ausfahrt nahe des Müllner Stegs im Abflussquerschnitt der Salzach gesetzt werden.
      - Das ausfahrbare Ponton, die Abfahrtsrampe und der Einfahrtsbereich im Bereich Müllner Steg sind regelmäßig zu kontrollieren, zu warten und instand zu setzen. Abgelagerte feinkörnige Sedimente dürfen in die Salzach zurück eingebracht werden, alle anderen Ablagerungen (z.B. Müll) sind aus dem Flussbett zu entfernen.
      - Darüber hinaus wurden alle vom Fischereibewirtschafter begehrten privatrechtlichen Forderungen (z.B. Ausgleichsbesatz mit Äschen und Nasen, Boje, Lizenzentwicklung etc.) vollinhaltlich anerkannt und werden abgegolten.

      (Stark gekürzt, der Bescheid ist 13 Seiten lang und würde den Rahmen hier sprengen)

      Die Behörde war zweifelsfrei um Ausgleich bemüht und suchte die Beeinträchtigung der Salzach möglichst gering zu halten bzw. zu entschädigen. Für eine Ablehnung des Projekts hat es (aus Sicht der Fischerei) leider nicht gereicht.

      LG
      Bernhard