Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

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    • Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

      Hallo liebe Community,

      dieser Beitrag soll dazu dienen eine neutrale Übersicht zu schaffen in welchen Bundesländern Hegefischen, Wettfischen, Freundschaftsfischen wie auch immer sie heißen erlaubt sind oder nicht.

      Erläuterung:
      Hegefischen = Dienen zur Bestandsaufnahme oder zur Regulierung von Fischbeständen. Die Entnahme der Fänge ist keine Pflicht oder sie werden gemeinsam verwertet. Hier werden Geldpreise, Karten oder Angelartikel als Dankeschön an erfolgreiche Fänger verteilt.
      Wettfischen = Hier geht es vor allem darum sich mit anderen zu messen, Fische zu fangen und Preise zu gewinnen. Sind durch hohes Startgeld, wertvolle Sach- und Geldpreise erkennbar.
      Freundschaftsfischen = Gemeinsame Fischen in Vereinen für Mitglieder oder auch Gäste die ohne Geldpreise und max. mit Pokalen oder kleinen Preisen (z.B. Tageskarten) belohnt werden. C&R oder auch gemeinsame Verwertung der Fänge.

      Natürlich gibt es auch Faktoren wie Anzahl der Teilnehmer etc.

      Österreich
      In Österreich sind Hegefischen nicht überall verboten bzw. in manchen Bundesländern erlaubt, oder geduldet.

      Burgenland:

      Wien:

      Niederösterreich:

      Oberösterreich:

      Kärnten:

      Steiermark:

      Salzburg:

      Tirol:

      Vorarlberg:


      Deutschland





      Solltet Ihr Informationen zum Gesetz oder sonstiges haben, schreibt mir bitte per PN oder postet es hier im Anschluss damit ich
      es ergänzen kann.

      Petri Heil
      AD
    • Re: Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

      "Salzachfischer" wrote:

      Hier das Aktuellste aus Oberösterreich

      lfvooe.at/das-preisfischen-ist-gesetzlich-verboten/



      Und hier der Auszug aus der oberösterreichischen Wettfischverordnung vom März 2014, ist zwar noch nicht in Kraft (zumindest was ich so gelesen habe) aber das dürfte der fertige Entwurf dazu sein.

      lfvooe.at/wp-content/uploads/W…VO-Entwurf-Maerz-2014.pdf

      Bzgl. Salzburg hab ich mir die Rechtsvorschrift des Salzburger Fischereigesetzes 2002 durchgelesen bzw. durchgeflogen und hab keine Bestimmungen zu Wett-/ Preis- bzw. Gemeinschaftsfischen gefunden. Sollte jemand das Fischereigesetz interessieren anbei der Link dazu:

      ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.…203&FassungVom=2014-06-06
      “Komm, geh’ mit angeln", sagte der Fischer zum Wurm
    • Re: Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

      "ssnake14" wrote:

      Wenn man es genau nehmen würde , wäre mit diesen Auszug vom Tierschutzgesetzt , das Preisfischen sowiso Verboten !!!

      § 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.



      Da stimme ich Peter vollkommen zu. "Ungerechtfertigt", fragt man die PETA, würde die sagen Angeln ist im gesamten ungerechtfertigt, da der Fischfang heutzutage nicht mehr notwendig ist um den Nahrungshaushalt zu erhalten. :-<<

      Wenn ich mir das so durch den Kopf gehen lasse, dann würde jeder Angler, dem ein Fisch aus den Händen gleitet bzw. C&R betreibt gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

      Wäre mal interessant was ein Jurist über den Paragraphen einfällt bzw. welche Rechtsmeinung dieser vertreten würde.
      “Komm, geh’ mit angeln", sagte der Fischer zum Wurm
    • Re: Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

      "erlei" wrote:

      "ssnake14" wrote:

      Wenn ich mir das so durch den Kopf gehen lasse, dann würde jeder Angler, dem ein Fisch aus den Händen gleitet bzw. C&R betreibt gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

      Wäre mal interessant was ein Jurist über den Paragraphen einfällt bzw. welche Rechtsmeinung dieser vertreten würde.


      siehe:

      Geltungsbereich

      § 3.
      (1) ....
      (2) ....
      (3) ......
      (4) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei........

      Ansonsten wäre es in der Tat so, dass Angelfischerei oder auch die Berufsfischerei einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen würde.....

      mfg
    • Re: Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

      Die Bestimmungen zum Tierschutzgesetz hab ich mir gar nicht angesehen. :oops:

      Naja dann hat sich der Post vom Manfred bzgl. §5 wohl auch erledigt, Preis- / Wettfischen usw. dürfte wohl in den Bereich Fischerei fallen. Also doch kein Verbot. :-_
      “Komm, geh’ mit angeln", sagte der Fischer zum Wurm
    • Re: Gesetzliches zum Hegefischen in den Bundesländern

      Ich denke, es handelt sich zum Teil um eine Lücke im Gesetz. Denn sonst hätten die Anzeigen von Peta und Co schon lang Früchte getragen.

      Gruß Mario
      "Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn den ganzen Tag. Lehre ihn zu fischen, und du ernährst ihn ein ganzes Leben lang."

      Konfuzius