Beim durchlesen von der Betriebsordnung des Irrsees sind mir zwei Punkte aufgefallen die eigentlich in die guten Bestimmungen des SAB gar nicht so reinpassen. Was sagt Ihr dazu:
Gefangene maßige Maränen müssen unverzüglich entnommen werden. Pro Angelsaison darf ein Karpfen von mehr als 80 cm entnommen werden.
Gefangene maßige Maränen müssen unverzüglich entnommen werden. Pro Angelsaison darf ein Karpfen von mehr als 80 cm entnommen werden.