Daß der Fischereiverein Hallein recht eigenartige Bestimmung in Bezug der Mitgliederaufbnahme hat ist ja sattsam bekannt. Nun ist mir beim durchlesen der Bestimmungen für das Fischen in der Salzach Folgendes aufgefallen: Ich zitiere wortwörtlich:
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. Das Grundfischen ist nur in den Revieren 1 u. 2 mit einem Grundblei von 20-25 Gramm von 1. Mai bis 30. September und in den Revieren 3 u. 4 bis 31. Dezember erlaubt. Bleie unter 20 Gramm sind verboten.
Bitte es ist schon mehr als fraglich daß man in einem Salmonidengewässer Grundfischen darf, aber dann auch noch mit 2 Angelhaken ? Das nächste Kuriosum: Man darf nur ein Grundblei mit dem Gewicht zwischen 20 und 25 Gramm nehmen und ja kein kleineres.
Also ich weiß nicht was diese Gewichtsbestimmung beim Blei soll ???
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. Das Grundfischen ist nur in den Revieren 1 u. 2 mit einem Grundblei von 20-25 Gramm von 1. Mai bis 30. September und in den Revieren 3 u. 4 bis 31. Dezember erlaubt. Bleie unter 20 Gramm sind verboten.
Bitte es ist schon mehr als fraglich daß man in einem Salmonidengewässer Grundfischen darf, aber dann auch noch mit 2 Angelhaken ? Das nächste Kuriosum: Man darf nur ein Grundblei mit dem Gewicht zwischen 20 und 25 Gramm nehmen und ja kein kleineres.
Also ich weiß nicht was diese Gewichtsbestimmung beim Blei soll ???