Angelberechtigungen
In Ungarn müssen zum Angeln - ähnlich wie die ungarischen Staatsbürger - auch die Ausländer über eine sog. Staatlichen Fischereischein und einen für das gegebene Gewässer gültigen territorialen Angelschein verfügen.
Der staatliche Fischereischein (deren Gültigkeit auf ein Jahr lautet und die Grundurkunde des Angelns ist) ist im allgemeinen dort erhältlich, wo auch der territoriale Angelschein gelöst werden kann, ist dies aus irgendeinem Grunde doch nicht der Fall, dann ist diese auch bei fast allen Angelvereinigungen erhältlich, unter Vorlegung Ihres Reisepasses oder Personalauswieses und Anglerprüfung-Zeugnisses oder Ihres Anglerausweises oder voriger, ungarischer Fischereischein.
Während der territoriale Angelschein für das gegebene Gewässer (Tages- Wochen-, Jahresschein getrennt für Erwachsene und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr) für den darauf angegebenen Tag oder Zeitraum gültig ist, gilt der staatliche Fischereischein für das ganze Kalenderjahr, so kann durch deren Vorweisung im Ausstellungsjahr für jedes Gewässer ein territorialer Angelschein gelöst werden.
Für die diversen Gewässer sind verschiedene territoriale Angelscheine gültig. Die territorialen Angelscheine können beim Benutzer, bei den Angelschein-Verkaufsstellen des gegebenen Gewässers, in den Siedlungen der Umgebung, z.B. in Angelgeschäften oder nicht selten beim am Gewässer befindlichen Verkäufer erworben werden.
Als Besonderheit erwähnen wir, dass unser Landesverein für das bedeutendsten, von Anglern benutztes Gewässer territoriale Angelscheine von teilweise landesweiter Gültigkeit (die für größere, von Anglern genutzte Gewässer gültig sind), ferner ebenfalls für größere, von Anglern genutzte Gewässer, ergänzt mit dem Balaton und den von Fischereiorganisationen genutzten Gewässern (dies sind in erster Linie unsere großen Flüsse - die Donau, einzelne Abschnitte der Theiß) territoriale Angelscheine von allgemein landesweiter Gültigkeit aushändigt, aber beide nur mit einjähriger Gültigkeit.
Für Kinder unter dem 14. Lebensjahr kann ebenfalls mit jährlichem Charakter ein territorialer Kinderangelschein von teilweise bzw. allgemein landesweiter Gültigkeit gelöst werden. Die Ausstellung der dazu notwendigen staatlichen Fischereischein für Kinder ist unentgeltlich
In Ungarn müssen zum Angeln - ähnlich wie die ungarischen Staatsbürger - auch die Ausländer über eine sog. Staatlichen Fischereischein und einen für das gegebene Gewässer gültigen territorialen Angelschein verfügen.
Der staatliche Fischereischein (deren Gültigkeit auf ein Jahr lautet und die Grundurkunde des Angelns ist) ist im allgemeinen dort erhältlich, wo auch der territoriale Angelschein gelöst werden kann, ist dies aus irgendeinem Grunde doch nicht der Fall, dann ist diese auch bei fast allen Angelvereinigungen erhältlich, unter Vorlegung Ihres Reisepasses oder Personalauswieses und Anglerprüfung-Zeugnisses oder Ihres Anglerausweises oder voriger, ungarischer Fischereischein.
Während der territoriale Angelschein für das gegebene Gewässer (Tages- Wochen-, Jahresschein getrennt für Erwachsene und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr) für den darauf angegebenen Tag oder Zeitraum gültig ist, gilt der staatliche Fischereischein für das ganze Kalenderjahr, so kann durch deren Vorweisung im Ausstellungsjahr für jedes Gewässer ein territorialer Angelschein gelöst werden.
Für die diversen Gewässer sind verschiedene territoriale Angelscheine gültig. Die territorialen Angelscheine können beim Benutzer, bei den Angelschein-Verkaufsstellen des gegebenen Gewässers, in den Siedlungen der Umgebung, z.B. in Angelgeschäften oder nicht selten beim am Gewässer befindlichen Verkäufer erworben werden.
Als Besonderheit erwähnen wir, dass unser Landesverein für das bedeutendsten, von Anglern benutztes Gewässer territoriale Angelscheine von teilweise landesweiter Gültigkeit (die für größere, von Anglern genutzte Gewässer gültig sind), ferner ebenfalls für größere, von Anglern genutzte Gewässer, ergänzt mit dem Balaton und den von Fischereiorganisationen genutzten Gewässern (dies sind in erster Linie unsere großen Flüsse - die Donau, einzelne Abschnitte der Theiß) territoriale Angelscheine von allgemein landesweiter Gültigkeit aushändigt, aber beide nur mit einjähriger Gültigkeit.
Für Kinder unter dem 14. Lebensjahr kann ebenfalls mit jährlichem Charakter ein territorialer Kinderangelschein von teilweise bzw. allgemein landesweiter Gültigkeit gelöst werden. Die Ausstellung der dazu notwendigen staatlichen Fischereischein für Kinder ist unentgeltlich