Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

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    • Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Preisfischen war ja in OÖ schon lange verboten. Da sich aber in letzter Zeit immer mehr Preisfischen als Vereinsfischen tarnten gibt es nun eine Aktion scharf des OÖ Landesfischereiverbandes.

      nachrichten.at/oberoesterreich…-jeden-Preis;art4,1099719

      Schließe mich mir meiner Meinung genau dem Beitrag an.
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    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Wie schon in dem Zeitungsartikel stand ist das "Preisfischen" schon seit rund 20 Jahren(!) in OÖ verboten, doch es wurde einfach zu wenig kontrolliert und geahndet. Umgangen wurde und wird es oft mit "Umbenennungen" wie Hegefischen, Freundschaftsfischen, Vereinsfischen,...
      Mal schauen ob der Sigi daran wirklich was ändert, oder ob es nur ein Wunschdenken bleibt. ;)

      Womit ich aber nicht so ganz einverstanden bin ist die Aussage:

      "Der Fisch dürfe nicht „zum Sport“ gefangen werden, sondern nur zum Verzehr"

      Dies würde einem C&R-Verbot gleichkommen, zumindest lese ich das aus dieser Aussage heraus. :roll:
      Sollte dies so sein, werden mir wohl sehr oft (falls ich mal was fange :mrgreen: ) die Fische nach dem Abhaken aus den Händen gleiten und in´s Wasser zurückfallen. Ich bin ja so was von ungeschickt. ;)

      LG, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Samstag war Sitzung vom OÖ Landesfischereiverbandes.
      2014 kommen noch einige neue Bestimmungen, die sicher
      nicht jeden zusagen.

      mfg: Woollyfisher
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    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "Woollyfisher" wrote:

      Samstag war Sitzung vom OÖ Landesfischereiverbandes.
      2014 kommen noch einige neue Bestimmungen, die sicher
      nicht jeden zusagen.

      mfg: Woollyfisher



      Stimmt das, dass die Laube und der Aitel ne Schonzeit und ein Mindestmaß bekommen?
      Hat mir ein Bekannter erzählt.
      Theorie ist wenn man weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
      Praxis ist, wenn es funktioniert aber keiner weiß warum.
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      es wird ja weiterhin so sein, das die einzellnen Gewässerbestimmungen vom Landesgesetz abweichen werden. (siehe Traunsee --war der Hecht schon bei 60cm :-__ ) ich find solche "Verschäfungen" sehr sinnvoll, da sie den Bestand in Zukunft sichern und ja auch auf das Jeweilige Gewässer angepasst werden können!
      l.G.
      Mario
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "DaMarc" wrote:

      Stimmt das, dass die Laube und der Aitel ne Schonzeit und ein Mindestmaß bekommen?
      Hat mir ein Bekannter erzählt.


      Soviel ich gehört habe bekommt das Aitel (bisher keine Schonzeit und kein Mindestmaß) folgende Regelung:
      Schonzeit 16.3.-31.5. Mindestmaß 25 cm

      Die Laube hat in OÖ schon eine Schonzeit aber noch kein Mindestmaß.

      Das Ganze, auch die anderen Änderungen, ist bisher aber nur ein Vorschlag, der erst beschlossen werden muss - Änderungen kann es noch geben, also lassen wir uns überraschen.

      Das Um und Auf wird aber die Kontrolle und das Vorgehen gegen "Sünder" sein. Schon seit Jahren ist dies an vielen Gewässern ein Problem.
      Was nützt die derzeitige Regelung, dass ein Rotauge ein Mindestmaß von 15cm haben muss, wenn ganz ungeniert 10cm Rotaugen als Köderfische genommen werden? Das nur mal als Beispiel.

      Alles steht und fällt mit der Überwachung und genau da müsste auch noch viel getan werden.

      LG, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "magut" wrote:

      es wird ja weiterhin so sein, das die einzellnen Gewässerbestimmungen vom Landesgesetz abweichen werden. (siehe Traunsee --war der Hecht schon bei 60cm :-__ ) ich find solche "Verschäfungen" sehr sinnvoll, da sie den Bestand in Zukunft sichern und ja auch auf das Jeweilige Gewässer angepasst werden können!
      l.G.
      Mario


      Gewässerbestimmungen können von Landesbestimmungen nur in verschärfter Form abgeändert werden. Z.B. Landesweitesbrittelmaß für Hecht 50 cm kann der Verein auf 60 cm raufsetzen aber nie auf 45 cm herabsetzen.
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "Willi" wrote:

      "DaMarc" wrote:

      Stimmt das, dass die Laube und der Aitel ne Schonzeit und ein Mindestmaß bekommen?
      Hat mir ein Bekannter erzählt.


      Soviel ich gehört habe bekommt das Aitel (bisher keine Schonzeit und kein Mindestmaß) folgende Regelung:
      Schonzeit 16.3.-31.5. Mindestmaß 25 cm



      Was !!!! Das ja Obertutti, weil der Aitel ist ja auch so ne "bedrohte" Art.
      Ich hoff nur die denken nochmal scharf darüber nach.

      @Peter: Wenn man bis 1.6 keine Raubfische beangeln darf (nicht mal Barsche und da ja dann vllt auch keine Aitel) was will ich denn dann noch fangen. Ich meine Schleie geht bis 15.5 , Karpfen is auch geschont und die Forellen überleben höchstens ne Woche.
      Theorie ist wenn man weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
      Praxis ist, wenn es funktioniert aber keiner weiß warum.
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Gewässerbestimmungen können von Landesbestimmungen nur in verschärfter Form abgeändert werden. Z.B. Landesweitesbrittelmaß für Hecht 50 cm kann der Verein auf 60 cm raufsetzen aber nie auf 45 cm herabsetzen.[/quote]


      Woher hast du diese Information? Das würde ich auf keinen Fall unterschreiben... In Kärnten am Weissensee hat der Hecht garkein Mindestmaß dh. Für das Gewässer würde das landesweite Brittelmaß heruntergesetzt - dieser Fakt widerlegt deine Aussage.

      Lg Pippo
      "Auf steinigen Wegen zu den Sternen"
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Natürlich sind Landesgesetze einzuhalten und die Mindestmaße und Schonzeiten einzuhalten! Aber man kann um Ausnahmegenehmigungen ansuchen, um ökologisch Sinnvolles umzusetzen. So wird es auch am Weissensee laufen.

      Nicht sinnvoll halte ich generelle Einschränkungen bei nicht gefährdeten Fischarten. Dort wor beispielsweise Aitelbestände explodieren, sollte auch intensiv (zB. Köderfischbedarf) darauf gefischt werden dürfen. Wenn in einzelnen Gewässern der Aitelbestand geschont werden soll, dann soll das Sache des Bewirtschafters sein. Anders sieht es bei generell gefährdeten Fischarten aus (zB Laube). Hier machen generelle Einschränkungen Sinn. Generelle Einschränkungen für Barsch, Rotaugen, Aiteln, usw. seitens der Lreg. sind absoluter Mumpitz!

      Aber das Verbieten der gesamten Hege- und sonstwie beschönigten Wettfischerei gehört längst her.
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "PippoSBG" wrote:

      Gewässerbestimmungen können von Landesbestimmungen nur in verschärfter Form abgeändert werden. Z.B. Landesweitesbrittelmaß für Hecht 50 cm kann der Verein auf 60 cm raufsetzen aber nie auf 45 cm herabsetzen.



      Woher hast du diese Information? Das würde ich auf keinen Fall unterschreiben... In Kärnten am Weissensee hat der Hecht garkein Mindestmaß dh. Für das Gewässer würde das landesweite Brittelmaß heruntergesetzt - dieser Fakt widerlegt deine Aussage.

      Lg Pippo[/quote]

      Ruf mal beim Landesverband an wenn Du mir nicht glaubst. Landesmaße können von Vereinen nicht herab sondern nur hinaufgestzt werden.
      Genauso läuft es bei der Schonzeit, die kann auch von Vereinen nicht gekürzt sondern nur verlängert werden. Da fährt die Eisenbahndrüber. Wie es in Kärnten ist weiß ich nicht. In Salzburg ist das Fakt.
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Ich habe oben versucht das zu beschreiben. Oberesalzach hat natürlich recht! Wenn man als Bewirtschafter willkürlich Bestimmungen aufsetzen könnte, bräuchte es kein Landesgesetz. Landesgesetze dürfen natrülich nicht "unterboten" werden und stellen Mindeststandards dar.
      ABER man kann unter bestimmten Umständen um Ausnahemgenehmigungen ansuchen. Evtl. Hecht von Schonbestimmungen freistellen, weil Hechtbandwurm oder weil es sich um ein Salmonidengewässer handelt. So wird es wohl am Weissensee sein und so ist es am Grundlsee und am Walchensee (Bayern).
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Schonzeiten und Mindestmaße sind eine gute Sache, doch sollten m.M.n. diese Regelungen nicht Landesweit erfolgen, sondern auf die Bedürfnisse des Revieres abgestimmt werden.
      Z.B. sind in den Feldkirchnerseen 3+4 extrem viele Flussbarsche aller Altersgruppen anzutreffen. Sie vermehren sich munter und lassen keine andere Brut aufkommen. Der Fischerbund setzt deshalb jedes Jahr große Mengen an Rotfedern, als Futterfische für Hecht und Co ein. Hier den Barschen eine Schonzeit und ein Mindestmaß zu geben halte ich nicht für sinnvoll. :???:
      In meinem Innbachrevier gibt es tausende Aitel, von winzig bis Kapital. Auch Aitel sind Laichräuber und sehr robust. Aitel gibt es oft auch dort, wo kaum ein anderer Fisch vorkommt. Hier ist es ebenfalls schwer zu verstehen diesen eine Schonzeit und vor allem ein Mindestmaß von 25cm einzuräumen. :roll:
      An anderen Gewässern, wo die Zusammensetzung der Arten nicht so ungleich verteilt ist und z.B. Barsche eher selten sind, macht eine Schonung natürlich durchaus Sinn.
      Wichtig dabei wäre allerdings, dass die Regelung von Schonzeiten und Mindestmaßen nachvollziehbar, etwa durch aussagekräftige Untersuchungen belegbar ist, damit nicht willkürlich einfach was beschlossen ist. Diese Untersuchungen müssten dann aber regelmäßig, alle paar Jahre wiederholt werden, um zu sehen, ob die Maßnahmen greifen, oder nachgebessert - vielleicht sogar gelockert - werden müssen.
      Das Problem an der Sache ist aber, dass dies einen Aufwand bedeutet, auch einen Finanziellen und ob dafür das Geld da sein wird? :???:

      LG, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "Oberesalzach" wrote:

      "magut" wrote:

      es wird ja weiterhin so sein, das die einzellnen Gewässerbestimmungen vom Landesgesetz abweichen werden. (siehe Traunsee --war der Hecht schon bei 60cm :-__ ) ich find solche "Verschäfungen" sehr sinnvoll, da sie den Bestand in Zukunft sichern und ja auch auf das Jeweilige Gewässer angepasst werden können!
      l.G.
      Mario


      Gewässerbestimmungen können von Landesbestimmungen nur in verschärfter Form abgeändert werden. Z.B. Landesweitesbrittelmaß für Hecht 50 cm kann der Verein auf 60 cm raufsetzen aber nie auf 45 cm herabsetzen.



      Grundsätzlich stimmt das , ausser es ist ökologisch notwendig (zB Hechtbandwurm) das es auch ausgesetzt werden kann.
      von mir aus kann der Hecht auf 80 cm raufgesetzt werden :-__
      l.G.
      Mario
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      das mit den lauben ist ne feine sache aber denk ich um einige jahre zu spät
      bei denen haben nicht österreicher bereits zu stark zugelangt

      punkto rücksetzen siehts mal wieder sehr nach "wir machen wie gehabt jeden blödsinn den die deutschen machen nach"
      leider........denn viel einfacher wäre es gleich die NL regelung zu übernehmen

      aber neine....österreich mach erst selben blödsinn bis DE aufs NL schema umschwank und 2 jahre später hüpfen wir nach
      =======================================================
      !!! Life is to short........think positiv, have fun, live today and die tomorrow !!!
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      "Techtrancer" wrote:

      punkto rücksetzen siehts mal wieder sehr nach "wir machen wie gehabt jeden blödsinn den die deutschen machen nach" leider........denn viel einfacher wäre es gleich die NL regelung zu übernehmen
      aber neine....österreich mach erst selben blödsinn bis DE aufs NL schema umschwank und 2 jahre später hüpfen wir nach


      Wie schon gesagt, es kann immer wieder mal passieren, dass einem der glitschige Fisch nach dem Abhaken aus der Hand ins Wasser zurück flutscht. So ein Pech aber auch! :roll: ;)

      LG, Willi
      Ja genau, DER Willi!
    • Re: Aktion scharf gegen das Wettfischen in OÖ

      Ist mir in Deutschland auch schon passiert :D.

      So ein Gesetz zu c&r unterbindet halt auch Karpfenpuffs und das z.b. find ich persönlich gut.


      Bei Schonmaßen und Zeiten finde ich das es Bewirtschafter Sache sein sollte. Nach unten wie nach oben... bei uns in Deutschland hat man z.b in der Sur echte Probleme einen Köfi zu erwischen weil der Schneider so dominant und geschont ist.
      "Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn den ganzen Tag. Lehre ihn zu fischen, und du ernährst ihn ein ganzes Leben lang."

      Konfuzius