Schwemmbach Munderfing

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details

    • Schwemmbach Munderfing

      Gewässerdaten:
      Bestand: Forelle, Saibling, Aitel, Äsche, div. Weißfische und durch Hochwasser eingeschwemmte Fische (Karpfen, Hecht)
      Tiefe: Zwischen 0,5m und 2m
      Angelmethoden: Grund-, Posen-, Spinn-, Fliegen-, Spirolinoangeln
      Verein: AV-Friedburg-Munderfing

      Bestimmungen Schwemmbach:
      Es darf nur im Schwemmbachrevier Mangelberger gefischt werden. Revierbegrenzung: 50m unter der Brücke in Achenlohe bis zur Brücke beim Sägewerk Bernroider, sowie der Mühlbach von der Ausleitung bis zur Brücke der Werksausfahrt und der Werksbach Wirnsberger, von der Mündung aufwärts bis zur Reviergrenze und nur am linken Ufer. Diese Grenzen sind einzuhalten. Das Abtreiben des Köders unter die Brücke an den Reviergrenzen ist nicht erlaubt. Gefischt werden darf mit einer Rute und einem Haken in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und vom 16. März bis 15. September. Es dürfen 3 Fische mitgenommen werden, die unverzüglich in die Karte einzutragen sind, nach Beendigung des Fischens ist die Karte in den Briefkasten bei der Brücke zu Wallnerbauer einzuwerfen. Beim Fischen muss so nahe als möglich am Bachufer geangelt werden, Abkürzungen oder ein Queren der Wiesen sind verboten. Geparkt werden darf beim Auszugshaus der Fam. Mangelberger, wenn ein Fischer wo anders parken möchte, hat er das Einverständnis des Grundbesitzers einzuholen.
      Dass jeder Angler seinen Unrat wieder mitnimmt und seinen Angelplatz sauber hält, sollte eigentlich selbstverständlich sein!!! Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behält sich der Vorstand vereinsinterne sowie rechtliche Schritte vor.

      Allgemeine Vereinsbestimmungen:
      Es darf höchstens mit zwei Ruten (ausgenommen 3-Rutenkarte für Egelsee) und nur vom Ufer (Waten verboten) aus geangelt werden. Mit Hinweisschildern gekennzeichnete Schongebiete dürfen weder betreten noch befischt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einer Rute mitfischen, sofern ihre Begleitperson im Besitz einer gültigen Tages- oder Jahreskarte sind (das Fischen auf Raubfisch ist jedoch nicht gestattet). Die Anzahl der erlauben Angelrute darf aber keinesfalls überschritten werden (2 bzw. 3 Ruten, wenn der Lizenznehmer im Besitz einer Dreirutenkarte ist).
      Punktekartenfischer dürfen das Gewässer am gleichen tag nicht wechseln.
      Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Schonzeiten für Oberösterreich bzw. Salzburg, ausgenommen die Brittelmaße für folgende Fischarten: Edelfische: Zander 50 cm, Karpfen 35 cm, Waller 70 cm, Hecht 60 cm, Forellen und Bachsaiblinge
      22 cm, Maräne 30 cm, Aalrutte 35cm, Äsche 30 cm.
      Untermaßige Fische sind sofort, schonend und wenn möglich nicht oder zumindest mit nassen Händen zu berühren, zurückzusetzen.
      Kombikartenbesitzer dürfen pro Jahr 70 forellenartige und 40 andere Edelfische mitnehmen. Die in Vereinsgewässer gefangenen Fische dürfen weder verkauft noch sonstiger Handel betrieben werden. Der Massenfang von Köderfischen (über 10 Stück) ist verboten.
      Die Entnahme von Krebsen, Muscheln und Wasserpflanzen ist nicht gestattet.
      Im Setzkescher (Metallkescher verboten!) befindliche Fische gelten als Ausfang und dürfen weder ausgetauscht noch zurückgesetzt werden und sind sofort in das Fangverzeichnis einzutragen.
      Untermaßige Fische dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden.
      Beim Blinkern sind die restlichen im Wasser befindlichen Ruten und Köder einzuziehen, weiters ist zu anderen Anglern und ausgelegten Ködern ein Abstand von mindestens 20 Metern einzuhalten.
      Den Anordnungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten, jedoch kann gegen unsinnige und autoritäre Anordnungen beim Vorstand Beschwerde eingelegt werden. Kontrollberechtigt sind nur Personen mit Kontrollausweis.
      Im Übrigen ist jedes Vereinsmitglied dazu angehalten, besondere Vorkommnisse und Übertretungen dem Vorstand zu melden. Die ausgefüllten Tageskarten sind nach Beendigung des Fischens in die dafür vorgesehenen Briefkästen einzuwerfen, Punktekartenbesitzer müssen, bevor sie mit dem Fischen beginnen, einen Tagesabschnitt versehen mit dem aktuellen Datum einwerfen. Ein Nichteinwerfen der Karten wird mit Ausschluss von unseren Gewässern geahndet.
      Bei Nichteinhalten der Bestimmungen behält sich der Vorstand vereinsinterne sowie rechtliche Schritte vor!

      Für weitere Auskünfte ==> Just call!

      LG
      Thomas
      Images
      • IMG-20130308-00019.jpg

        82.66 kB, 622×467, viewed 830 times
      • IMG-20130308-00018.jpg

        63.98 kB, 622×467, viewed 754 times
      • IMG-20130308-00017.jpg

        52.74 kB, 622×467, viewed 780 times
      • IMG-20130308-00016.jpg

        85.81 kB, 622×467, viewed 723 times
      • IMG-20130308-00015.jpg

        63.86 kB, 448×597, viewed 745 times
      • IMG-20130308-00014.jpg

        77.45 kB, 622×467, viewed 735 times
      Wer glaubt gut zu sein hat aufgehört besser zu werden.
      AD
    • Re: Schwemmbach Munderfing

      Zitat der Homepage des AV Fbg-MF:

      "Das Schwemmbach-Teilstück genauer das Fichrecht der Fam. Mangelberger
      wurde 2001 von unserem Verein gepachtet. Unser Pachtverhältniss beginnt 50 Meter unterhalb der Brücke in Achenlohe
      und reicht bis zur Brücke beim Sägewerk Bernroider kurz vor Munderfing."

      LG
      Thomas
      Wer glaubt gut zu sein hat aufgehört besser zu werden.
    • Re: Schwemmbach Munderfing

      Mit was willst du denn Fischen?

      Die meisten Forellen habe ich mit kleinen Wobblern (4-7cm) gefangen. Da gibts auch ab und zu eine Überraschung mit einer Aitel oder einem Hecht! :D

      Je nachdem, wo du fischst bzw. wo du Platz hast, ist es auch toll mit der Fliege!
      Da kann ich dir bis auf meine Standardfliegen (shrimp, grasshopper und div. Goldkopfnymphen) aber keine Auskünfte geben, da ich sicher nicht der beste Fliegenfischer bin :oops:

      LG
      Thomas
      Wer glaubt gut zu sein hat aufgehört besser zu werden.