Fischereischutzdienst

    • Re: Fischereischutzdienst

      Es ist ja auch so das man einen Jahreskartenfiscer nicht alle paar Tage um die Lizenz fragt. Weiß man eh das er eine Karte hat. Vielmehr sollte das Fangverzeichniss öfters angeschaut werden ob er auch seine gefangenen Fische einträgt.
      AD
    • Re: Fischereischutzdienst

      Und einen Kurs kannst du auch noch vor der Prüfung machen, auch beim Slfv.
      Früher hast die Unterlagen bekommen und da Vogel friß oder stirb.
      Aber die Prüfung gilt halt nur für Salzburg. Du wirst sie ja für Oö oder Tirol Mußt Dich erkundigen ob die Prüfung von einem anderem Bundesland überschrieben wird.

      Hier der Lonk zu den Fprmularen fischereiverband.at/node/19
    • Re: Fischereischutzdienst

      Mußt Dich erkundigen ob die Prüfung von einem anderem Bundesland überschrieben wird.


      Da sehe ich schwarz. Fischerei ist Landesrecht, dementsprechend unterschiedlich die jeweiligen Gesetze...
      Ganz konkret weiß ich, dass die Vlbg. Fischereiaufsichtsprüfung in Tirol nicht einmal in Teilen (z.B. länderübergreifende Inhalte) anerkannt wird...

      lg Marc
      Fisch oder Stirb.
    • Re: Fischereischutzdienst

      Ich denke auch das die Prüfung höchstens in Teilen übernommen wird und der andere Teil nachgemacht werden muß. Am besten gleich im zuständigem Bundesland ablegen. Wie gesagt es ist etwas besser geworden wie früher. Ich hab die Prüfung vor 17 Jahren abgelegt und da wurde man ganz auf sich alleine gestellt gelassen. Heute gibts Gottlob Kurse und die Gesundheitliche Eignungsprüfung ist auch weggefallen. Die war vor der Vereidigung.
    • Re: Fischereischutzdienst

      "Floit" wrote:

      Hallo!Die Tiroler Karte gilt fast nirgends...hier wird heuer erstmals eine Prüfung verlangt,bis dato musste man sich nur in den Kurs setzen und fertig....Ein Paradies für Fleischfischer!Mit 2013 ist das Gott sei Dank vorbei.....


      Habe aber auch schon gehört von unserem User @kochtpfangler das man in Tirol fast keine Jahreskarten in einem Gewässer bekommt. Nur Vorstandsmitglieder von Vereinen sollen da eine Chance haben. Es müssen nun wohl auch die letzten Bundesländer ( Tirol und Kärnten ) von Ihren "Unterweiungen " auf Prüfungen umsteigen.
      Für die Aufsichtsfischerprüfung werden aber andere Sachen. wie das Landesfischereigesetz herangezogen. Darum auch so schwierig eine vomn Salzburg in ein anderes Bundesland mitzunehmen. Wenn ich also in Salzburg und Tirol ein Gewässer in Pacht habe muß ich die Prüfung 2x ablegen um an meinen eigenen gewässer kontrollieren zu dürfen. :shock:
    • Re: Fischereischutzdienst

      Ich habe seit 6 Jahre meine Fischerlizenz an der March und wurde noch kein Einziges X Kontrolliert.

      Nach 2 verbalen Differenzen mit dem ehemaligen Obmann,welche 2.0 ausgingen ( einmal incl. Bürgermeister das 1. x1.0 für mich ) und ein gemäßigtes Beteiligen am Vereinsgeschehen ,ist offensichtlich meine Korrektheit quasi amtsbekannt. :D Zusätzlich würde die Abnahme meiner Lizenzen,habe ja 2 fürs Revier,den Verlust der Benützung meiner Hütte bedeuten und ich müßte sie Verkaufen bzw. schleifen.
      Zusätzlich kennen unsere Kontrollorgane ihre '' Pappenheimer '' ,denn 5 entzogene Jahreskarten und 2 Vereinssperren incl. AFV sprechen für sich.
    • Re: Fischereischutzdienst

      Hallo Freunde!

      Ich glaube nicht dass jemand für sein eigenes Gewässer eine Aufsichtsfischer- Prüfung
      benötigt um an seinen Gewässern Die Karten sowie die Fangmethode und die Fänge kontrollieren
      zu dürfen. das kann man ja schon beim Verkauf der Lizenzen vertraglich regeln.
      Die Aufsichtsfischer Prüfung gilt auch nur an jenen Gewässern an denen man dafür bestimmt wurde.
      Ich werde mich auf alle Fälle gleich mal beim Land Schlau machen.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Fischereischutzdienst

      "Fliegenwachler" wrote:

      Hallo Freunde!

      Ich glaube nicht dass jemand für sein eigenes Gewässer eine Aufsichtsfischer- Prüfung
      benötigt um an seinen Gewässern Die Karten sowie die Fangmethode und die Fänge kontrollieren
      zu dürfen. das kann man ja schon beim Verkauf der Lizenzen vertraglich regeln.
      Die Aufsichtsfischer Prüfung gilt auch nur an jenen Gewässern an denen man dafür bestimmt wurde.
      Ich werde mich auf alle Fälle gleich mal beim Land Schlau machen.

      LG/Herbert


      Auch der gewässer eigner oder Pächter muß Aufsichtspersonal einstellen oder selbst die Aufsichtsfischerprüfung machen. Das die Vereidigung nur für ein oder auch mehrere bestimmte gewässer gilt stimmt. Diese werden in den Dienstausweis eingetragen. Eine weitere Unsitte der Fischereiaufsicht ist auch das in der Hosentasche tragende Abzeichen. Das erst bei der Kontrolle aus der Hosentasche hervorgezaubert wird. Laut Bestimmungen hat das Abzeichen gut sichtbar außen an der Kleidung angebracht zu sein.
    • Re: Fischereischutzdienst

      "Oberesalzach" wrote:

      Übrigens gibt es auch Fischereiaufsichtsorgane dim ganzen Bundesland die Kontrolle ausüben können. Diese werden vom Landesfischereiverband gestellt.


      Ja Peter!

      Bei uns ebenso.
      Ich glaub das wir sehr viele gleiche Bestimmungen im
      Gesetz haben und das ist auch sehr vernünftig so.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
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      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Fischereischutzdienst

      Hab ehrlich gesagt noch nie gesehen, dass ein Kontrolleur sein Abzeichen getragen hat. Bei mir ist das meistens so abgelaufen, dass im laufe des Gesprächs irgendwann das Abzeichen rausgeholt und dann kontrolliert wurde. Naja was soll auch passiern wenn ers nicht gut ersichtlich trägt 8-)
    • Re: Fischereischutzdienst

      "meindi" wrote:

      Hab ehrlich gesagt noch nie gesehen, dass ein Kontrolleur sein Abzeichen getragen hat. Bei mir ist das meistens so abgelaufen, dass im laufe des Gesprächs irgendwann das Abzeichen rausgeholt und dann kontrolliert wurde. Naja was soll auch passiern wenn ers nicht gut ersichtlich trägt 8-)


      Wie gesagt es ist Pflicht es gut sichtbar zu tragen, manche meinen sich so besser anschleichen zu können. Genauso muß der Dienstausweis gezeigt werden wenn verlangt.Am besten kommen beide teile, Fischer als auch Aufsichtsorgan miteinander aus wenn sich jeder an seine regeln hält.
    • Re: Fischereischutzdienst

      "meindi" wrote:

      Hab ehrlich gesagt noch nie gesehen, dass ein Kontrolleur sein Abzeichen getragen hat. Bei mir ist das meistens so abgelaufen, dass im laufe des Gesprächs irgendwann das Abzeichen rausgeholt und dann kontrolliert wurde. Naja was soll auch passiern wenn ers nicht gut ersichtlich trägt 8-)


      Hallo Meindi!

      Nun ja, im Wien den Land der Geheimdienste sind verutlich
      sogar die Aufsichtsorgane geheim unterwegs ;) :lol:
      So sollte es aber halt nicht sein.
      Ist mir bislang noch nie passiert.
      Normalerweise tragen sie es sichtbar und sagen wer sie sind, was sie wollen und zeigen auch ihre
      Legitimation vor.
      Würde er die nicht sichtbar tragen so liese ich mich von ihm auch nicht dazu bewegen ans Ufer zu waten
      um mich kontrollieren zu lassen. Also ohne der Marke und den Ausweis woraus hervor geht wo er kontrollieren
      darf hätte er Pech gehabt. Da mach ich höchstens ein paar Fotos von ihm mit den Fotoapparat welcher
      stets griffbereit ist.
      Aber wie schon gesagt bin ich mit den Kontrolleuren bislang sehr zufrieden gewesen.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
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      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
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      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Fischereischutzdienst

      "meindi" wrote:

      Hab jetzt in Salzburg gemeint :D

      War in Wien noch nie fischen, da gehts für mich erst ab Ende februar los.

      Mich störts ja nicht, egal ob es jetzt Pflicht ist oder nicht. Was sollte ihm auch passieren wenn er sich nicht an seine Pflicht hält!?

      lg


      Du kannst Dir den Ausweis zeigen lassen und Dir den namen merken und es dem Landesfischereiverband mitteilen. Auch wenn er nur eine ermahnung bekommt, merken wird er es sich vielleicht.
    • Re: Fischereischutzdienst

      "meindi" wrote:

      Hab jetzt in Salzburg gemeint :D

      War in Wien noch nie fischen, da gehts für mich erst ab Ende februar los.

      Mich störts ja nicht, egal ob es jetzt Pflicht ist oder nicht. Was sollte ihm auch passieren wenn er sich nicht an seine Pflicht hält!?

      lg


      Hi, Meindi!

      Er müsste sich bei seinen Bestellern zumindest dafür Rechtfertigen
      wenn das weitergeleitet werden würde.
      Aber mich selbst würde es auch nicht stören wenn er mir seine Legitimationen
      erst zur Kontrolle zeigen würde. Aber wie schon gesagt könnte er mich dann halt nur
      außerhalb des Wassers kontrollieren, weil ich sonst nicht extra aus dem Wasser kommen würde.
      Ist ja an meinen Gewässer oftmals gar nicht so leicht möglich einfach raus zu klettern.
      Oftmals komme ich nur auf der gegenüberliegenden Seite raus und das würde für ihn 2Km Fußmarsch
      im ungünstigsten Fall bedeuten.
      Im günstigsten noch immer 200m.
      Mit einer Wathose hab ich bei uns auch noch nie einen Kontrolleur gesehen.
      Aber an der Ager hab ich ja dieses Problem sowieso kaum, weil mich das Fischereiaufsichtsorgan
      ja ohnehin kennt und auch weiß das bei mir immer alles zu hundert Prozent in Ordnung ist, bzw. ich
      ja vom Besitzer selbst auch mit der Überwachung beauftragt bin und mich sehr um das Gewässer kümmere;)

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
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