Die Salzburger Jahresfischerkarte

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    • Die Salzburger Jahresfischerkarte

      Zur Info:

      Jahresfischerkarten für das Bundesland Salzburg
      Gültig für 1 Kalenderjahr

      Voraussetzungen für die Ausstellung
      1. Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
      2. Bei Neuausstellung Nachweis der fischereifachlichen Eignung (= anerkannte Fischerprüfung)
      3. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges (= keine einschlägigen Vorstrafen)
      4. Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband

      Kosten
      Neuausstellung: € 73,00
      (Landesverwaltungsabgaben € 26,40, Bundesgebühren: € 28,60, Fischereiumlage für Erstausstellung € 18,00)

      Die Verlängerung der Gültigkeit der Jahresfischerkarte erfolgt durch Zahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband, die Zahlungsbestätigung wird zusammen mit „Salzburgs Fischerei“ (im Preis enthalten) zugeschickt.

      Fischereiumlage für Angelfischer pro Jahr

      Erwachsene:
      Bei Überweisung € 30,00
      Bei Barzahlung im Büro des Landesfischereiverbandes oder beim Bezirksfischertag (-20 %) € 24,00
      Abbuchungsauftrag (-30%) € 21,00

      Jugendtarif:
      (Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Voraussetzung: Bekanntgabe des
      Geburtsdatums)
      Bei Überweisung, bei Barzahlung oder Abbuchungsauftrag € 12,00

      Stand 12/2012. Alle Details findet ihr auf fischereiverband.at

      LG
      Pfenninger
      AD