Was soll es nächstes Jahr sein

    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      Definitiv Siezenheimer Mühlbach allein schon wegen der nähe von mir zuhause weg (10minuten fahrt)

      Ansonsten eher 10er Karten für Ansitz und will endlich mal Salzach angeln.
      Glan war ich heuer leider im vergleich zum letzten Jahr sehr entäuscht.
      Wenn ich nur aus dem Grund angeln gehen würde, um einen Fisch zu fangen, hätte ich schon längst aufgehört.
      AD
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      "Maximilian85" wrote:

      Definitiv Siezenheimer Mühlbach allein schon wegen der nähe von mir zuhause weg (10minuten fahrt)

      Ansonsten eher 10er Karten für Ansitz und will endlich mal Salzach angeln.
      Glan war ich heuer leider im vergleich zum letzten Jahr sehr entäuscht.


      Sowas lese ich nicht gerne - mein Hausgewässer fürs nächste Jahr ;) !
      Mit was hast du hauptsächlich gefischt an der Glan?

      lg Rupert
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      "Maximilian85" wrote:

      Definitiv Siezenheimer Mühlbach allein schon wegen der nähe von mir zuhause weg (10minuten fahrt)

      Ansonsten eher 10er Karten für Ansitz und will endlich mal Salzach angeln.
      Glan war ich heuer leider im vergleich zum letzten Jahr sehr entäuscht.


      Ja der Siezenheimer :( ist halt oft nicht befischbar. Für mich deroft und gerne fischen geht ist das nichts.

      Das du mit der Glan nicht zufrieden warst kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du fischt ja in der Glan mit Tageskarte und wenn du sie Dir zur falschen Zeit kaufst dann kann es schon passieren das man mal nichchts fängt. Ich habe heuer in der Glan weit über 100 maßige Forellen gefangen ( die ich natürlich nicht alle entnommen habe :D ) und andere Fischer haben auch das halbe Fangbuch voll was ich so gesehen habe. Ist natürlich nicht so toll das so viel entnommen wird, aber das ist in allen Gewässern in Salzburg so. Ich kenne auch keinen Salzachfischer der naßige Fische freiläßt. Ist halt so.
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      "Oberesalzach" wrote:

      "Maximilian85" wrote:

      Definitiv Siezenheimer Mühlbach allein schon wegen der nähe von mir zuhause weg (10minuten fahrt)

      Ansonsten eher 10er Karten für Ansitz und will endlich mal Salzach angeln.
      Glan war ich heuer leider im vergleich zum letzten Jahr sehr entäuscht.


      Ja der Siezenheimer :( ist halt oft nicht befischbar. Für mich deroft und gerne fischen geht ist das nichts.

      Das du mit der Glan nicht zufrieden warst kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du fischt ja in der Glan mit Tageskarte und wenn du sie Dir zur falschen Zeit kaufst dann kann es schon passieren das man mal nichchts fängt. Ich habe heuer in der Glan weit über 100 maßige Forellen gefangen ( die ich natürlich nicht alle entnommen habe :D ) und andere Fischer haben auch das halbe Fangbuch voll was ich so gesehen habe. Ist natürlich nicht so toll das so viel entnommen wird, aber das ist in allen Gewässern in Salzburg so. Ich kenne auch keinen Salzachfischer der naßige Fische freiläßt. Ist halt so.


      Vor allem kostet die Jahreskarte nur € 160.- für die Glan. Da bekommt man an vielen Gewässern wenns gut geht einen 10er Block!
      Ein Arbeitskollege befischt als gebürtiger Käferheimer den Mühlbach per Jahrekarte und der kann ein Lied von den Schneidertagen (wegen der Trübheit des Bacherls) singen. Einen derartigen Ausfang wie Peter in der Glan kann man sich im Mühlbach glaube ich nur erträumen.
      Aber das Problem mit dem Schneider wenn man an den falschen Tagen ans Gewässer geht hat man überall.
      Selbst am Auschneider wo glaub ich 6x im Jahr besetzt wird kann man eine zähe Schneiderphase durchmachen....

      lg
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      "rupstrong" wrote:

      "Maximilian85" wrote:

      Definitiv Siezenheimer Mühlbach allein schon wegen der nähe von mir zuhause weg (10minuten fahrt)

      Ansonsten eher 10er Karten für Ansitz und will endlich mal Salzach angeln.
      Glan war ich heuer leider im vergleich zum letzten Jahr sehr entäuscht.


      Sowas lese ich nicht gerne - mein Hausgewässer fürs nächste Jahr ;) !
      Mit was hast du hauptsächlich gefischt an der Glan?

      lg Rupert


      Da brauchst dir keine Sorgen machen ;)
      Hab heuer an der Glan gut gefangen,und an der Glan kann man gar nicht als Schneider heimgehen,ist unmöglich
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      "Oberesalzach" wrote:

      "stör-dude" wrote:

      Bei uns gibts wieder das selbe Revier wie letztes Jahr ;) Irrsee was sonst!


      Ja genau - da habt Ihr ja im Herbst erst angefangen. Da bin ich ja schon neugierig was Ihr da nächstes Jahr rausholt :!:


      Ich auch ;) 2013 wird sicher ein erfolgreiches Jahr. Mit neuem Boot, neuem Motor und neuer Ausrüstung inkl. neuem Grundstück wirds sicher genial werden :D Werden mit anfang Februar die Saison beginnen ;) Jahreskarte wird am Montag gekauft ;))
      Es ist nicht Wichtig viele Fische zu fangen, es muss nur der Größte sein.
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      Der Hürdenteich

      Hier mal die Bestimmungen für den Hürdenteich, ein gewässer des Ssfv. Es kann mit der G Karte als jahresgewässer befischt werden.

      Fischereibestimmungen für das Fischen am Hürdenteich

      Weidgerechtes und kollegiales Verhalten am Fischwasser wird erwartet !
      Fangzeit: 1. März bis 30. November, soweit im Winter teilweise eisfrei. Jeweils von 5.00 bis 23.00 Uhr.
      Ausrüstung: Ordentliches Angelgerät, sowie Maßband und Lösezange sind mitzuführen und zu verwenden.
      Köder: Lebender Köderfisch gesetzlich verboten. Gefangene Köderfische (max. 5 Stück ) sind absolut weidgerecht zu hältern.
      Köderfischfang: Kein zusätzliches Köderfischgerät.
      Fischereiarten: Grundfischen mit 2 Einfachhaken. Stoppelfischen mit 1 Einfachhaken. Raubfischfang mit Mehrfachhaken erlaubt.
      Angelplatz: Angeln nur vom Ufer aus erlaubt. Der Angelplatz und dessen Umgebung sind stets sauber zu halten und bereits vor
      Beginn des Fischens auch von fremdem Unrat zu reinigen ! Das auf Fang ausgelegte Angelgerät darf nicht verlassen
      werden. Zelten verboten; ausgenommen sind Fischerunterstände (ohne Boden, in unauffälliger Farbe) bis auf Widerruf. Im
      farblich markierten Bereich des Salzachseedammes sind auch Unterstände generell verboten. Gehwege und Parkbänke
      sind freizuhalten. Abbrennen von Feuern und das Grillen ist verboten. Die Belästigung und Verfolgung von Wassergeflügel
      und sonstigem Wild ist zu unterlassen. Vorsicht mit Zigaretten – Waldbrandgefahr. Fahrverbote sind zu beachten.
      Ausweiden und Fischputzen am Gewässer ist generell verboten !
      Gefangene Fische: Fische, die das vorgeschriebene Mindestmaß nicht besitzen oder geschont sind müssen sofort und schonend
      zurückgesetzt werden. Der Angler hat sich unmittelbar nach dem Fang für das Behalten oder Freilassen des Fisches zu
      entscheiden. Im Netz befindliche Fische dürfen nicht ausgetauscht werden. Hat der Fischer seinen zulässigen
      Tagesausfang erreicht, so hat er das Fischen für diesen Tag an diesem Gewässer einzustellen. Mehrfaches Fangen und
      Wiederauslassen behaltbarer Fische ist nicht weidgerecht. Der Verkauf gefangener Fische ist nicht gestattet.
      Allgemeine Bestimmungen:

      Gültige amtliche Jahresfischerkarte (Steuerkarte), oder Gastfischerkarte mit einem Lichtbildausweis, zusätzlich
      Mitgliedsausweis und Fangbuch bei Mitgliedern, sowie diese Tageskarte sind beim Angeln mitzuführen. Jede Übertragung
      der Tageskarte ist verboten.
      Aufsichtsorgane: Das beeidete Wacheorgan zum Fischereischutz ist durch ein Dienstabzeichen gekennzeichnet. Ihm sind auf Verlangen
      gültige amtliche Fischerkarte, Mitgliedsausweis, Tageskarte sowie Ausfang vorzuweisen. Seinen Anordnungen ist
      unbedingt Folge zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen die
      Aufsichtsorgane berechtigt sind, auch Gepäcksstücke (Rucksäcke) und Transportmittel (Kofferraum und so weiter) zu
      kontrollieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß Übertretungen der Bestimmungen mit dem sofortigen
      entschädigungslosen Entzug der Tageskarte und einer befristeten oder dauernden Sperre für die Vereinsgewässer des
      SSFV geahndet werden können. Übertretungen der Fischereigesetze sind mit Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde
      oder das Gericht und mit Beschlagnahme des Angelgerätes bedroht.
      Jeder in Besitz genommene Fisch ist s o f o r t einzutragen.
      Sonst droht Kartenentzug !!
      Gastfischer: Auf der VorderseitedieserTageskarte - Vereinsmitglieder: im Fangbuch
    • Re: Was soll es nächstes Jahr sein

      Das >Salzachrevier 10

      Mitten in der Stadt Salzburg auf der linken Flußseite befindet sich das Revier 10 Salzach, des Salzburger Sportfischereivereins. Eines der wohl reizvollsten aber nicht gerade idylisch gelegenen Salzachreviere. Entlang dieses Revieres fließen 4 Ausflüße des Almkanales in die Salzach ( siehe Bild ) Diese Stellen bedürfen beim Fischen besonderer Aufmerksamkeit ( hot Spot ).
      Das Revier erstreckt sich von der Staatsbrücke linksufrig bis zum Pioniersteg in Lehen. Es gab in diesem Revier wegen des Kraftwerkbaues in Lehen eine Revierkürzung. Früher ging dieses Revier bis zur Sohlstufe. Noch eine Neuerung ist das seit heuer ( 2011 ) auch Tageskarten für dieses Revier zu haben sind. Man darf alle gesetzlich erlaubten Köder verwenden.´Das Fischen ist mit 2 Ruten erlaubt. Als guter Köder in diesem Revier hat sich der Scheiblettenkäse herauskristallisiert. Aber auch Bienenmaden sind hier sehr fängig. Spezialisten fangen auch mit dem Streamer sehr gut.
      Das Revier ist mit Bach und Regenbogenforellen sowie auch Äschen besetzt. Fischereibeginn ist der 1. März und endet mit 31. Dezember. Die Lizenzpreise: Tageskarte 21 Euro ( 14.- für Mitglieder ) Jahreskarte 100 Euro ( für Mitglieder des Ssfv )
      Die fängigsten Stellen in diesem Revier sind sehr vom Wasserstand der Salzach abhängig und daher schwer aufzuzählen. Bei Hochwasser ist dieser Salzachabschnitt bis auf eine Stelle in Mülln fast unbefischbar. Nach Fertigstellung des Kraftwerkes Lehen ( 2013 ) ist im Bereich Pioniersteg bis ca. Lehener Brücke ein Staubereich zum Grundfischen zu erwarten.

      Fischereibestimmungen für das Fischen im Salzach-Stadtrevier

      Weidgerechtes und kollegiales Verhalten am Fischwasser wird erwartet !
      Begrenzung: Linksuferig zwischen Staatsbrücke in Salzburg und Pioniersteg in Lehen.
      Fangzeit: 1. März bis 31. Dezember. Jeweils von 5.00 bis 23.00 Uhr.
      Ausrüstung: Ordentliches Angelgerät, sowie Maßband und Lösezange sind mitzuführen und zu verwenden.
      Köder: Lebender Köderfisch gesetzlich verboten. Gefangene Köderfische (max. 5 Stück ) sind absolut weidgerecht zu hältern.
      Köderfischfang: Kein zusätzliches Köderfischgerät.
      Fischereiarten: Grund- und Stoppelfischen mit 1 Einfachhaken. Raubfischfang mit Mehrfachhaken erlaubt.
      Angelplatz: Angeln vom Ufer aus und Watfischen erlaubt. Das auf Fang ausgelegte Angelgerät darf nicht verlassen werden.
      Abbrennen von Feuern und das Grillen ist verboten. Die Belästigung und Verfolgung von Wassergeflügel ist zu
      unterlassen. Fahrverbote sind zu beachten.
      Gefangene Fische: Fische, die das vorgeschriebene Mindestmaß nicht besitzen oder geschont sind müssen sofort und schonend
      zurückgesetzt werden. Der Angler hat sich unmittelbar nach dem Fang für das Behalten oder Freilassen des Fisches zu
      entscheiden. Im Netz befindliche Fische dürfen nicht ausgetauscht werden. Hat der Fischer seinen zulässigen
      Tagesausfang erreicht, so hat er das Fischen für diesen Tag an diesem Gewässer einzustellen. Mehrfaches Fangen und
      Wiederauslassen behaltbarer Fische ist nicht weidgerecht. Der Verkauf gefangener Fische ist nicht gestattet.
      Allgemeine
      Bestimmungen:
      Gültige amtliche Jahresfischerkarte (Steuerkarte), oder Gastfischerkarte mit einem Lichtbildausweis, zusätzlich
      Mitgliedsausweis und Fangbuch bei Mitgliedern, sowie diese Tageskarte sind beim Angeln mitzuführen. Jede Übertragung
      der Tageskarte ist verboten.
      Aufsichtsorgane: Das beeidete Wacheorgan zum Fischereischutz ist durch ein Dienstabzeichen gekennzeichnet. Ihm sind auf Verlangen
      gültige amtliche Fischerkarte, Mitgliedsausweis, Tageskarte sowie Ausfang vorzuweisen. Seinen Anordnungen ist
      unbedingt Folge zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen die
      Aufsichtsorgane berechtigt sind, auch Gepäcksstücke (Rucksäcke) und Transportmittel (Kofferraum und so weiter) zu
      kontrollieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß Übertretungen der Bestimmungen mit dem sofortigen
      entschädigungslosen Entzug der Tageskarte und einer befristeten oder dauernden Sperre für die Vereinsgewässer des
      SSFV geahndet werden können. Übertretungen der Fischereigesetze sind mit Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde
      oder das Gericht und mit Beschlagnahme des Angelgerätes bedroht.
      Jeder in Besitz genommene Fisch ist s o f o r t einzutragen.
      Sonst droht Kartenentzug !!
      Gastfischer: Auf der VorderseitedieserTageskarte - Vereinsmitglieder: im Fangbuch