Wie viele ja wissen hat der Fischereiverein Salzburg eine eigene karte für fliegenfischen an der Oberen Salzach herausgebracht, um die Fliegenfischerei in der Salzach zu fördern. Diese Karte kostet um 100 Euro weniger als die normale Lizenz. Die Lizenzen werden bei der jahrehauptversammlung im februar ausgegeben. Noch ein Tipp zum beitritt. man kann sich die Einschreibgebühr sparen wenn man bei der messe Hohe Jagd und Fischerei zum VÖAFV beitritt.
Hier noch die Bestimmungen für die Fliegenfischerkarte:
Der Lizenzinhaber ist unter Einhaltung der Gesetze ermächtigt, vom 1. März bis 31. Dezember vom Autobahnbrückenpfeiler Urstein (linksufrig) bzw. Wurzergraben (rechtsurfrig) oberhalb des Gasthauses Überfuhr flußabwärts bis zur Staatsbrücke Salzburg von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang die Fischerei auszuüben.
Diese Lizenz ist nur mit behördlicher Steuerkarte gültig und erlaubt pro Angeltag den Ausfang von 2 Fischen, pro Saisonkarte 50 Fischen. Vor Beginn der Fischerei ist der Angeltag im Ausfangverzeichnis anzukreuzen.
Erlaubt sind 1 Fliegenrute (1 Fliege, Nymphe oder Streamer).
Jeder Angler muß Maßband, Lösezange und Kescher bzw. bei (Hälterung) Setzkescher mitführen.
Ausgelegte Ruten dürfen nicht verlassen werden.
Angelplätze sind sauber zu verlassen!
Gefangene Fische, aber auch gehälterte Fische, die zur Entnahme bestimmt sind, müssen sofort und nicht erst bei Erreichen des Fanglimits in das Fangverzeichnis eingetragen werden! Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht werden!
Gefangene Fische, die das Mindestmaß erreichen, sind zu entnehmen, um Vorwürfen der Tierquälerei zu entgehen.
Weidgerechte Ausübung der Fischerei ist oberstes Gebot.
Untermaßige bzw. in Schonzeit stehende Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Für nichtangeführte Fischarten sind die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße einzuhalten.
Hier noch die Bestimmungen für die Fliegenfischerkarte:
Der Lizenzinhaber ist unter Einhaltung der Gesetze ermächtigt, vom 1. März bis 31. Dezember vom Autobahnbrückenpfeiler Urstein (linksufrig) bzw. Wurzergraben (rechtsurfrig) oberhalb des Gasthauses Überfuhr flußabwärts bis zur Staatsbrücke Salzburg von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang die Fischerei auszuüben.
Diese Lizenz ist nur mit behördlicher Steuerkarte gültig und erlaubt pro Angeltag den Ausfang von 2 Fischen, pro Saisonkarte 50 Fischen. Vor Beginn der Fischerei ist der Angeltag im Ausfangverzeichnis anzukreuzen.
Erlaubt sind 1 Fliegenrute (1 Fliege, Nymphe oder Streamer).
Jeder Angler muß Maßband, Lösezange und Kescher bzw. bei (Hälterung) Setzkescher mitführen.
Ausgelegte Ruten dürfen nicht verlassen werden.
Angelplätze sind sauber zu verlassen!
Gefangene Fische, aber auch gehälterte Fische, die zur Entnahme bestimmt sind, müssen sofort und nicht erst bei Erreichen des Fanglimits in das Fangverzeichnis eingetragen werden! Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht werden!
Gefangene Fische, die das Mindestmaß erreichen, sind zu entnehmen, um Vorwürfen der Tierquälerei zu entgehen.
Weidgerechte Ausübung der Fischerei ist oberstes Gebot.
Untermaßige bzw. in Schonzeit stehende Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Für nichtangeführte Fischarten sind die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße einzuhalten.